Mein Base Duo Knaller: 3für2 Aktion + Top Smartphones Apple, Nokia, HTC, Samsung

  • Nö, er hat as Recht, den Vertrag anzufechten, das gibt es keinen Versuch, wir sind ja nicht im Strafrecht. Zumal sein "Versuch" tauglich sein wird, das passiert hunderte Male am Tag in Deutschland. Wie gesagt, ich bin kein Laie..:-)


    Er kann sich immer noch auf den Inhaltsirrtum berufen, da du gar nicht weist, wie die Absprache zwischen ihm und Base ist. Zumal nicht mal annährend genug Zeit vergangen ist. Auch seine Aussage ändert daran nichts.
    Übermittlungsirrtum stellt auch das Kundenverhältnis/Händlerverhältnis dar. Nicht nur das Verhältnis BASE/Händler.
    Erklärungsirrtum kann es sehr wohl auch sein.


    Wo hast du studiert, wenn ich fragen darf?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wollen wir jetzt über Gesetze sprechen? Warten wir alle ab. Punkt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Aber hat er nicht durch konkludentes Handeln bewiesen, dass er die Verträge so wie hier angeboten und beschrieben ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt ? Den Kunden wurde
    es doch auch per mail bestätigt. Von Seiten BASE gab es anscheinend auch keine Einwände (während des Freischaltens ...). Ich denke schon, dass er hier in der Pflicht ist ...

  • Ein Rücktrittsrecht ist für den Händler gesetzlich nicht vorgesehen.


    Vertraglich haben wir ein solches Rücktrittsrecht (seinerseits) nicht vereinbart.


    Einen Irrtum kann ich hier nicht erkennen, auch ist dies an keiner Stelle seitens 24Mobile kommuniziert worden.



    Viele Leute glauben, dass Händler und Netzbetreiber mehr Rechte haben als wir Verbraucher. Dem ist nicht so. Es ist ein Vertrag von zwei gleichberechtigten Parteien geschlossen worden.


    Nicht mehr und auch nicht weniger.



    In der Stornierung steht, dass sie den Vertrag nicht annehmen können.


    Sie haben es jedoch bereits getan. So steht auch in deren AGB, dass Annahme durch (diese spezielle) Email erfolgt.


    Durch die Freischaltung IST die Vertragsannahme konkludent erklärt worden!

  • Bin zwar nur Laie und hatte BGB nur als Nebenfach, sehe ich aber genauso !


    Warten wir mal das Statement des Händlers ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nochmal: Abwarten und Tee trinken, Vesat ist als zuverlässig bekannt.


    Stimmt, ich warte aber auf eine Stellungnahme. Meine Verträge sind aktiv.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Anfechtung der Willenserklärung wg Irrtum, Inhalt Übermittlung oder Aufhebung sind die Stichwörter, die auch pacta sunt servanda nicht auschliessen.


    Also, die Diskussion muss ja hier nicht fortgesetzt werden, aber ich sehe hier gerade wenn nur einen (unbeachtlichen) verdeckten Kalkulationsirrtum.


    Was mich ärgert ist, dass die Verträge eben inklusive Schufa-Abfrage freigeschaltet wurden und dann mit einer kurzen Mail ohne Erklärung storniert werden. Auch wenn vesat durch sein bisheriges Auftreten hier viel Kredit hat, so geht es wirklich nicht. Bei einer Stornierung vor der Freischaltung hätte ich mich hier bei einem Händler wie vesat sicher nicht zu Wort gemeldet.


    vesat: Bitte beziehe Stellung zu dem, was hier passiert ist.

  • Und genau das ist es, was mir hier im TT langsam missfällt... Diese Geiz ist geil Mentalität... Lass den Händler ruhig vor die Hunde gehen wegen der Fehlkalkulation, Hauptsache ich hab mein billiges Endgerät...

  • Entweder Vesat will sich aus taktischen/rechtlichen Gründen hier nicht melden, oder es geht ihm einfach alles am A.... vorbei!

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