Amazon - gilt Lieferschein als Garantienachweis

  • Hallo,


    habe über das Forum ein Handy an einen User verkauft. Da ich die Rechnung nicht finden konnte habe ich letzte Woche bei Amazon angerufen und sie wollten mir umgehend eine Kopie senden.
    Das Telefonat war schon merkwürdig. Die Dame am Telefon war der Meinung,ich bekäme keine Rechnung, da ich für das Handy nichts bezahlt hätte.
    Das kommt daher, da meine erste Bestellung vom 15.04.2010 aufgrund eines technischen Fehlers zurückgeschikt wurde und ich eine erneute Bestellung aufgeben musste. Die neue Bestellung ist auf den 19.04.2010 datiert und ich musste demnach auch nichts zahlen.
    Auf meine Frage hin, das ich für den Verkauf wohl einen Beleg brauche, kam die Dame dann zur Einsicht und versicherte mir eine Rechnung zu schicken.
    Heute erhielt ich aber keine Rechnung sondern einen Lieferschein mit meiner Bestellnummer. Gilt das jetzt als Garantienachweis oder hat die Dame jetzt einen Fehler gemacht.


    VG

  • Im Zweifel gilt glaube ich sogar eine Kontoabbuchung als Nachweis. Ein Lieferschein allemal.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Im Zweifel kannst du bei Amazon ein Rechnungsduplikat anfordern. Hab ich schon öfter gemacht, sogar bei Artikeln deren Bestellung schon länger als 1 Jahr zurücklag.

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.

  • Was ist denn auf dem Lieferschein zu sehen? Auch die IMEI Nummer? Wenn ja, sollte es ja ausreichen, meines Wissens. PS, hast du den Käufer vorher daraufhingewiesen, dass es einen Lieferschein gibt oder hast du von RG gesprochen?


    http://www.frag-einen-anwalt.d…topic.asp?topic_id=62799& :


    "Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


    die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


    1. Kann dieser Lieferschein auch als Garantierschein gelten?


    Ja, hier kann auch der Lieferschein als Garantieschein bzw. Garantienachweis für den Vertragspartner gelten. Insoweit sehe ich keine Probleme. "


    http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=99080

    Dodge This!
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  • Hat sich erledigt. Da es sich nicht um eine neue Bestellung, sondern um ein Austauschgerät handelt gilt die erste Rechnung auch für das Austauschgerät. Das hat die Dame wohl versucht mir etwas unpassend formuliert zu erklären.
    Heute zum Glück einen kompetenten _Mitarbeiter am Telefon erwischt.


    Der Vollständigkeit halber:
    -Auf dem Lieferschein ist keine Imei Nummer, auch kein Absender zu finden. Steht nirgends das Wort Amazon.
    -Käufer wusste das ich die Rechnung nicht habe und bei Amazon eine Kopie anfordern werde. Von Anfang an war die Rede von Rechnung nicht von Lieferschein.

  • Aber auf der 1. Rechnung steht sicherlich die IMEI des alten Geräts und nicht des Austauschgerätes. Naja, ist auch so ne Sache. Garantienachweis hat man sicherlich bei Amazon.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Aber auf der 1. Rechnung steht sicherlich die IMEI des alten Geräts und nicht des Austauschgerätes.

    Sicherlich nicht. Amazon hat noch nie (oder doch irgendwann mal?) irgendwelche IMEIs oder Seriennummern auf Rechnungen o.ä. gedruckt.

  • Ich weiß nicht, wie es konkret bei Amazon ist, in aller Regel sind IMEI oder sonstige Seriennummern nicht Bestandteil einer Rechnung.


    Die Rechnung hat von Natur aus (zunächst) nicht die Funktion eines Garantienachweises. Dem Charakter nach ist sie in erster Linie eine Zahlungsaufforderung - der Beleg für die Ausieferung der Sache (auch betreffend den Zeitpunkt) ist dagegen der Lieferschein. Der Lieferschein ist eigentlich der Beleg, der (wenn überhaupt) eine Seriennummer enthält. Als drittes Dokument sei der Vollständigkeit halber an dieser Stelle noch die Quittung genannt, die den Zahlungsvorgang bestätigt. Gerade Rechnung und Quittung werden in der täglichen Praxis häufig verwechselt.


    Im Rahmen von Verbrauchergeschäften werden diese Dokumente nicht selten zusammengefasst - das ändert aber nichts an ihrem Charakter.


    Des weiteren ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Herstellergarantie.


    Während für die gesetzliche Gewährleistung der Kauf/die Lieferung auch durch andere Belege als Rechnung/Lieferschein/Quittung nachgewiesen werden kann (etwa Kontoauszug, wie bereits erwähnt), ist das gemäß den Garantiebstimmungen der Hersteller im Rahmen der Geltendmachung von Garantieansprüchen meist nicht möglich.


    Weil es im Rahmen einer Lieferung ohne Zahlungsverpflichtung eine Rechnung eigentlich gar nicht geben kann/muss, gehe ich davon aus, dass in diesen Fällen der Lieferschein die Funktion der Rechnung übernimmt, so sie aufgrund der Garantiebestimmungen als Nachweis gefordert wird.


    Sollte ich mit meiner Einschätzung daneben liegen, bitte ich um einen Hinweis - alles kann man natürlich nicht wissen und der Mensch lernt halt auch nie aus. Allerdings hatte ich mit der Umsetzung meiner genannten Enschätzung bisher nie Schwierigkeiten. Jedenfalls gab es niemals Widerspruch, wenn ich mich darauf berufen hatte.


    Frankie

  • Rechnung verloren-bei Amazon kein Problem.
    Denn den Garantieanspruch kann Amazon im Kundenaccount nachvollziehen.


    Habe bei Garantiefällen noch nie eine Rechnung übersenden müssen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

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