Moin,
was mich mal interessieren würde wenn jemand z.b eine SIM Karte kauft bei Ebay, damit dann online surft mit Surfstick und damit strafbare Dinge begeht.
Der Verkäufer aber vergisst mit Hilfe des Benutzerumregistrierungsformular mit den Käufer durchzuführen wird ja letzendlich über die Rufnummer dann der Verkäufer ermittelt, da z.b O2 dann die Daten an die Strafverfolgungsbehörden herausgibt.
Dieser behauptet er hat die Kart bei Ebay verkauft.
Der Käufer kann die SIM aber längst wieder v erschenkt/verkauft haben.
Wie ist diese Situation zu beurteilen?