ZitatOriginal geschrieben von uwm
Hmm, war das nicht so, das die Krankenkassen da normalerweise recht fix sind mit drastischen Reaktionen, wenn ein AG die Beiträge nicht abführt ?
Nicht nur seitens der Krankenkassen droht da Unheil. Das interessiert auch ganz schnell die Staatsanwaltschaft, unabhängig davon, was o2 meint für Recht halten zu können. Vgl. § 266a Absatz 1 StGB:
ZitatWer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.