o2-CallCenter-Agenten rebellieren

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Hmm, war das nicht so, das die Krankenkassen da normalerweise recht fix sind mit drastischen Reaktionen, wenn ein AG die Beiträge nicht abführt ?


    Nicht nur seitens der Krankenkassen droht da Unheil. Das interessiert auch ganz schnell die Staatsanwaltschaft, unabhängig davon, was o2 meint für Recht halten zu können. Vgl. § 266a Absatz 1 StGB:

    Zitat

    Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Ui, das wird spannend. Hoffe, o2/telefonica bekommt die volle Breitseite.


    Kann doch nicht sein, das telefonica meint, deutsche Gesetze würden für sie nicht gelten - vielleicht weil sie denken, für Spanier gelten andere Regeln... :mad:

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