Kostenlose Genion-Original-BWHZ mit ausgeschaltetem Ankerhandy?

  • hmm, schreib doch einfach nochmal ueber das portal einen brief. ich habe leider die liste nicht mehr. beim zweiten mal muesstest du doch vl. einen anderen bearbeiter kriegen.


  • Ha, genau den gleichen Text habe ich auch bekommen und gestern gepostet. Wie es aussieht, wird es bald zum Standardschreiben. ;)

  • Wie ich Frennet kenne, wird man selbst bei Vorlage einer Preisliste, in der Rufumleitungen mit 0,00 € ausgewiesen sind, behaupten, es stehe nicht drin. Den Vergleich zur Kommunikation mit einem Toastbrot meine ich durchaus ernst! Ich habe das am eigenen Leib schon erlebt. :mad:


    Die erste gescheite Kommunikation wird möglich, wenn die Angelegenheit bei der Anwaltskanzlei gelandet ist. Bisher war das bei mir stets die Sozietät KSP aus Hamburg. Und die ist nicht gerade für kulanten Umgang mit der Kundschaft bekannt.


    Allerdings trifft man dort erstmalig auf Sachbearbeiter, die sich einer rechtlich zutreffenden Argumentation nicht völlig verschließen. Auf Kulanzentscheidungen wird man aber ganz sicher nicht hoffen dürfen.


    Wer mal nach KSP Hamburg googelt, wird erkennen, wie ich das meine.


    Frankie



    Erg.:
    Herrlich ... ich habe das gerade mal gemacht. Als ersten alternativen Suchvorschlag führt Google "ksp abzocke" auf. :p


    Au weia ... wenn ich da weiterlese, bin ich fast versucht, die SIM aus dem Fon zu nehmen, im Beisein von Zeugen zu versiegeln und in den Tresor zu legen. :rolleyes:


    Ich scheine ja richtig gut weggekommen zu sein, wenn wir uns in meinen beiden Fällen letztlich darauf geeinigt hatten, dass jeweils mein Standpunkt der richtige ist ...

  • Bin auch betroffen und habe mal ne mail verfasst. Hoffe auf Korrektur des Rechnungsbetrages... war irgendwie zu erwarten, aber das ohne Information der Kunden zu ändern ist schon wieder eine typische Masche dieser Firma. Ich werde mich hüten, da irgendwann nochmal einen Neuvertrag abzuschließen. Habe mit Mobilcom wirklich keine guten Erfahrungen gemacht.

  • Hallo in die Runde,


    ein starkes Stück, was hier abläuft.


    Auch ich bin der Ansicht, dass es hier um die Bepreisung der Rufumleitung(!!) geht, die in den meisten Preislisten als kostenfrei ausgewiesen ist. Der Kunde hat keine Möglichkeit, zwischen der Umleitung von Gesprächen eingehend auf der Festnetz (dann nach hier teils vertretner Ansicht Anrufweiterleitung)- oder auf der Mobilnummer (dann Rufumleitung) zu unterscheiden, sodass hier keine Berechnung erfolgen darf. Wer explizit die Festnetznummer umleiten möchte, nutzt den Anrufmanager. So (und nicht anders) beschreibt es Mobilcom derzeit auch auf dereigenen Website:

    Das wird aber keiner der hier betroffenen Kunden getan haben.


    Zusätzlich zu dem, was uns in Preislisten vorliegt, ist ja auch noch die Abrechnungspraxis der letzten Monate relevant und zeigt, dass unsere Ansicht zutrifft. Die RUL werden aber wohl nicht im EVN auftauchen, wenn sie nicht berechnet wurden.


    Um Mobilcom in die Falle zu locken (falls dort auf die Festnetzumleitung gepocht werden sollte) könnte man z.B. diesen Monat einfach einen Anruf auf die eigene Mobilnummer zu einem anderen O2-Anschluss weiterleiten, ich bin mir sicher, dass dieser genau so bepreist würde, wie eine RUL eines auf der Festnetznummer eingehenden Gespräches.



    Was bleibt also zu tun?


    - Bezüglich der erfolgten Berechnung:
    (Möglichst nachweisbar) bei Mobilcom die Rechnung reklamieren und die Einzugsermächtigung widerrufen. Ist bereits abgebucht worden, rate ich von der eigenmächtigen Rückbuchung der Lastschrift ab. Das führt erfahrungsgemäß zu großem Ärger und ein großes Unternehmen wie Mobilcom wird da nie wieder in den Tritt kommen. Ausnahme: Ihr wollt dort eh weg und habt Lust, es darauf ankommen zu lassen. Wer nach Ablauf einer angemessenen Frist (mein Vorschlag: 2-3 Wochen) keine Rückerstattung erhält, sollte mal über die Einschaltung eines RA nachdenken. Ohne angemessene Fristsetzung sind aber die Kosten eines Rechtsanwaltes i.d.R. nicht erstattungsfähig. Mir liegt in einem Fall bereits die schriftliche Zusage von Mobilcom vor, dass eine Rückzahlung (Nicht Gutschrift auf dem Kundenkonto) zeitnah erfolgen wird. Es ist also wie so oft im Leben: Eine Eskalation an kompetente Bearbeiter ist alleine nichtimmer einfach zu erreichen.


    - Bezüglich des bestehenden Vertrages
    Wie ich hier herauslesen konnte, scheint Mobilcom in manchen Fällen auch zu glauben, einseitig die Konditionen eines laufenden Vertrages ändern zu können. Das geht natürlich nicht. Zur Sicherheit sollte man jedoch (ebenfalls nachweisbar) Mobilcom gegenüber mitteilen, dass man hiermit nicht einverstanden ist. Sollte Mobilcom sich dem nicht beugen, so könnte man auch juristisch für die BWHZ kämpfen. Nachteil hieran: Mobilcom könnte die ordentlich erklärung erklären, was bei einer Kündigungsfrist von z.T. nur 1 Monat natürlich witzlos wäre.


    Viel Erfolg
    Marc Neumann

  • Glücklicherweise scheint es so zu sein, dass wenigstens die rückwirkend in Rechnung gestellten Kosten für Rufumleitungen wieder storniert worden. Ist dem wirklich so, nähme dieser Umstand der Angelegenheit erst einmal einen unmittelbaren Handlungszwang.


    Ein wenig scheint Freenet aus den Vorkommnissen der Vergangenheit gelernt zu haben.


    Warten wir mal den 24.06. ab. Dann können mir fast in Echtzeit sehen, was seit der Umstellung berechnet wird: Nur (potenzielle) Weiterleitungen oder einfach pauschal alle Rufumleitungen. Dieses zu klären wäre der erste Schritt.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Sehe ich auch so. Ich bin ja noch guter DInge!


    Fällt mir aber schwer, nach dem ich heute 2 Antworten von MD erhalten habe.


    Meine erste Nachricht über Kontaktformular:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf Ihrer letzten Rechnung wurden von Ihnen die netz-interne Rufumleitungen versehentlich berechnet.
    Ich bitte um Rückerstattung.
    Vielen Dank im Voraus.


    Die Antwort:


    Sehr geehrter Herr ...,
    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.06.2011.
    Sie beanstanden, dass Ihnen die Gebühren für die Rufumleitungen berechnet wurden.


    Gern teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen die Gebühren für die Rufumleitungen vor unserer Systemumstellung fälschlicherweise nicht berechnet wurden. Mit der Systemumstellung wurde dieser Fehler allerdings behoben und die Gebühren werden korrekt abgerechnet.


    Einer Gutschrift können wir aus den oben angegebenen Gründen leider nicht zustimmen.


    Freundliche Grüße aus Erfurt


    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice




    Daraufhin habe ich folgendes geschrieben:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf mein Schreiben.


    Sie haben aber nicht Recht. Gem. meinem Vertrag waren die interne Rufumleitungen in O2 Netz kostenlos. In der Anlage sende ich Ihnen einen Screenshot der Debitel Homepage von damals und die Seite der Preisliste, beim Abschluss des Vertrages.


    Daher bitte ich Sie den Fehler in Ihrem System zu korrigieren. Es war früher schon richtig.
    Aber nach der Umstellung Ihres Systems vereinheitlicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Doch zurück kam wieder Standardtext:


    Sehr geehrter Herr ...,
    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2011.


    Sie wünschen Informationen zu Ihrer Rechnung.


    Die internen Rufumleitungen im O2-Netz sind vor der Systemumstellung nicht berechnet worden. Dieser Fehler ist infolge der Systemumstellung automatisch behoben worden.


    Gemäß dem Tarif des Kunden sind diese jedoch als kostenpflichtig ausgezeichnet worden und die Berechnungen somit korrekt.


    Freundliche Grüße aus Erfurt
    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice

  • Hallo in die Runde,


    darauf wird es wohl hinauslaufen:


    MD erstattet die Umleitungskosten aus Kulanz, beharrt aber darauf, sie ab sofort und künftig zu berechnen.


    Falls der Kunde auf Einhaltung der Debitel-Tarifliste von "damals" besteht, dürfte MD wohl den Vertrag von sich aus kündigen.


    Seufz.


    Ich wiederhole es nochmal: Nette "Spielchen" wie "bwHZ" bringen denen Null Einnahmen, eher Kosten. Von daher machen die da nicht mit. Rechtslage, hin, Treu und Glauben her.
    Service-Provider leben NUR von aktiven Kunden.


    Also die falsch berechneten netzinternen Rufumleitungen reklamieren (von Homzone, Festnetzrufnummer würde ich gar keinen Ton sagen, das verwirrt nur) und künftig keine Rufumleitungen mehr legen oder damit leben, daß sie was kosten, oder nach einer Alternative umschauen und den Vertrag kurzfristig kündigen.

  • Danke Henning für Deine Antwort!
    Ich habe jetzt bereits die 5. email verfasst, weil ich mit den bisherigen Antworten nicht einverstanden bin. Sie stellen sich bislang quer... hoffe, das ändert sich noch!
    Abschalten der Funktion sehe ich absolut ein, aber nicht einfach ohne Vorwarnung der Kunden, dass dabei künftig Kosten entstehen.


    Außerdem scheint das Kontaktformular bei md überlastet zu sein..

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