Wärmeisolierung einer (kleinen) Aussenwand ?

  • Liebes Forum,


    heute eine Anfrage aus dem Themenbereich "gehobene Handwerkerbastelei".


    Wir haben eine Loggia (überdachter Balkon). Die linke Seitenwand des Balkons ist die Trennwand zum Nachbarbalkon. Es geht mir um die rechte, welche ein Stück Aussenwand des benachbarten Zimmers (in der eigenen Wohnung) ist.
    Also: zwei Zimmer nebeneinander; das linke kürzer aber mit Balkon; das rechte ohne Balkon, aber dafür um die Balkontiefe länger. Die Trennwand zwischen den beiden Zimmern ist also bis hin zur Balkontür eine Innenwand und wird als rechte Seitenwand der Loggia auf diesem Stück zu einer kurzen Aussenwand des rechten Zimmers.
    Auf diese Fläche möchte ich gerne VON AUSSEN eine Wärme-Isolierung aufbringen, da die linke Ecke des rechten Zimmers mit zwei Aussenwänden doch recht kalt ist. Die Fläche ist etwa 1,50 breit mal 2,50m hoch. Da es eine Aussenwand ist, welche keinem Schlagregen ausgesetzt ist, traue ich mir das vom handwerklichen Geschick her zu.
    Mit fehlen aber die "theorethischen" Kenntnisse.
    Soll ich Holzlatten aufbringen, dazwischen Steinwolle und dann Platten (welches Material?) drauf?
    Muss ich unten am Balkonboden und oben an der Decke einen Spalt offen lassen, damit Luft zirkulieren kann? (Dann hätte ich aber nicht viel Wärmeisolierung, oder?)


    Ich freue mich über jeden hilfreichen Link und/oder eigene Erfahrungen.

  • Re: Wärmeisolierung einer (kleinen) Aussenwand ?


    Zitat

    Original geschrieben von HP-owner


    Soll ich Holzlatten aufbringen, dazwischen Steinwolle und dann Platten (welches Material?) drauf?


    Ups die alte Methode


    Polystyrolplatten oder ähnlich kleben oder dübeln und verputzen


    http://www.radio101.de/waermedaemmung/


    Bild unten mit dem roten Netz


    Polystyrolplatten oder ähnlich im Baumarkt
    Kleber oder Dübel im Baumarkt
    Netz im Baumarkt
    Putz in Eimern (Fertig) im Baumarkt



    Richtfest ist wann? :o :D

  • Re: Wärmeisolierung einer (kleinen) Aussenwand ?




    Ich würde sagen dass kommt jetzt ganz drauf an, ob das nachher dauerhaft sein soll oder ob's wieder entfernbar sein muss.


    Wenn entfernbar. So machen wie du's gesagt hast
    Wenn dauerhaft: Die Kurzfassung von "klaushei" nehmen - dabei aber beachten, dass der Untergrund auf den du die Platten aufbringst sauber (!) und tragfähig ist (ggf. muss man vorher grundieren).

  • Danke schon mal! Den verlinkten Artikel hatte ich schon vorher gelesen. 20cm sind ganz schön viel!
    Soooooo breit ist unser Balkönchen nun auch nicht. Aber da könnte ich ja sicher auch etwas dünnere Platten nehmen. Ich will ja keinen Altbau komplett in ein Niedrigenergiehaus umwandeln, sondern nur ein Stückchen Wand etwas "ent-kalten".


    Auf der Nordseite unseres Hauses wurde vor einigen Jahren vollflächig eine Wärmedämmung aufgebracht. Diese steht aber nur ca 5 cm über die bisherige Wand (Kellerwand wurde nicht gedämmt). Mir kann aber niemand mehr sagen, was damals genau gemacht wurde.

  • Da wurde mit Sicherheit ein WDVS (Wärme-Dämm-Verbund-System) angebracht. Dieses besteht wie oben bereits erwähnt aus folgenden Komponenten:


    - Armierungskleber
    - Dämmplatten
    - ggf. Dübel
    - Armierungsgewebe
    - Eckwinkel
    - Oberputz

  • Re: Re: Wärmeisolierung einer (kleinen) Aussenwand ?


    Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Ich würde sagen dass kommt jetzt ganz drauf an, ob das nachher dauerhaft sein soll oder ob's wieder entfernbar sein muss.


    Wenn entfernbar. So machen wie du's gesagt hast
    Wenn dauerhaft: Die Kurzfassung von "klaushei" nehmen - dabei aber beachten, dass der Untergrund auf den du die Platten aufbringst sauber (!) und tragfähig ist (ggf. muss man vorher grundieren).



    Hier für Wiederentfernbar :


    Tellerdübel


    http://cgi.ebay.de/400-Tellerd…toffe&hash=item4cf38a8dde



    Erlaubnis des Hauseigentümers ? :cool:
    Des Bauamtes ? :rolleyes:

  • EINEN Hauseigentümer gibt es nicht. Aber eine E-gemeinschaft.
    Mir ist bewusst, dass schon beim Austausch von Fenstern die Gemeinschaft ihren Senf abgeben muss bzw. soll. Vonwegen Gesamteindruck der Aussenansicht und so.
    Aber hier gehen zum einen die Balkons nach hinten raus und zum anderen ist es ein Eingriff "innen" in der Loggia.
    Sicher Grauzone, aber die Veränderung wird kaum einer bemerken (ausser während der Baumassnahmen). Und kein anderer wird hierdurch beeinträchtigt.
    Das mit dem B.amt sehe ich in diesem Fall auch nicht so dramatisch. Wo kein Kläger ist...


    Wie schwer wäre es denn im schlimmsten aller Fälle, das "dauerhafte" wieder abzubekommen ?

  • Naja... Putz runter (mit der Putzfräse - gibt 'ne gehörige Sauerei), Dämmung runter (wenn gedübelt müssen die natürlich erst raus, dann kann man versuchen die Dämmplatten abzukratzen). Anschließend die entstandene unebene Fläche wieder mit der Putzfräse bearbeiten und nochmal schön 'nen neuen Putz aufziehen damit das Ganze wieder einigermaßen nach was aussieht (wenn das Mauerwerk nicht sichtbar sein soll).

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    EINEN Hauseigentümer gibt es nicht. Aber eine E-gemeinschaft.
    ...
    Aber hier gehen zum einen die Balkons nach hinten raus und zum anderen ist es ein Eingriff "innen" in der Loggia.
    Sicher Grauzone, aber die Veränderung wird kaum einer bemerken (ausser während der Baumassnahmen). Und kein anderer wird hierdurch beeinträchtigt.
    ...


    Nein, leider keine Grauzone. Der gesamte Balkon sowie dessen "Innenwände" (=Außenwände des Gebäudes) gehören unzweifelhaft zum Gemeinschaftseigentum.


    Geht alles gut, magst Du vielleicht Recht haben, dass sich niemand beschwert. Entsteht durch Deine Baumaßnahme aber ein zunächst nicht offensichtlicher Schaden (etwa innenliegendes Fallrohr angebohrt oder was sonst noch alles passieren kann), wird das Theater riesig sein, wenn man nach der Ursache der Folgeschäden sucht.


    Persönlich würde ich solche Maßnahme ohne Rücksprache mit Verwalter und/oder Miteigentümern nicht durchführen.


    Frankie

  • Na, was kann denn da noch so passieren?
    Fallrohr ham wer nisch (am Balkon). Wasser-führende Leitungen gibt es in dieser Wand nicht (auch nicht Heizungsrohre). Elektrische Steigleitung liegt auch woanders. Einzige Leitung, die ich rein theoretisch evtl. anbohren könnte, wäre Leitungskabel zur Steckdose in der Ecke. So tief würde ich aber von aussen nie in die Wand reinbohren, abgesehen davon, dass ich immer zuerst ein Leitungssuchgerät einsetze. Ich würde weder in die Balkondecke noch in den Balkonboden Löcher hineinmachen.
    Also, das mit Gemeinschaftseigentum ist mir schon klar (z.B. müssen wir regelmässig für Fensteranstrich den Maler anteilig mitbezahlen, obwohl jeder seine Balkonfenster für weit weniger Geld ganz einfach auch selber anstreichen könnte, wenn die meisten anderen nur nicht solche Hampelmänner wären!), aber eine Gefahr, dass ich hier einen anderen Miteigentümer schädigen könnte, sehe ich beim besten Willen nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!