Auto kaufen und verkaufen

  • Hallo,


    darf man als Privatperson einfach ein Auto kaufen und es gleich wieder verkaufen (ohne das Fahrzeug auf eigenen Namen angemeldet zu haben)?


    Würde in etwa so ablaufen: Auto kaufen, abtransportieren, auf privatem Grundstück abstellen und wieder verkaufen.


    Gibt es dabei etwas zu beachten?


    Gruß

  • 1.) http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=383628


    2.) Was sollte dagegen sprechen? Solange ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr steht oder bewegt wird kannst Du Dir als Privatperson X abgemeldete Fahrzeuge kaufen und auf Dein Grundstück stellen und diese logischerweise auch weiterverkaufen. (Aber bitte die "Gewinne" aus dem weiterverkauf auch ordentlich bei der Steuer angeben!) Nur worin sollte in einem einmaligen Fall da der Sinn liegen?

  • Normal kann man ein Auto an und verkaufen.
    Was spricht dagegen?


    Wenn es aber so hundert mal im Jahr vorkommt, kann man dir ein Gewerbe unterstellen. :)


    Gruß Hope0815 :)

  • Genau wegen der Steuer, frage ich: Wie hoch wären denn die Abgaben, bei einem Gewinnbetrag aus Kauf und Verkauf? Sind das die 19% (also z.B. 190Euro ans Finanzamt bei 1000Euro Gewinn)?


    Ab wann muss man denn eigentlich ein entsprechendes Gewerbe anmelden? Mal angenommen, ich hätte immer nur ein Fahrzeug auf dem Grundstück zu stehen und würde soetwas regelmäßig machen.

  • Sobald Du Gewinnerzielungs- und Wiederholungsabsicht hast, gilt das schon als gewerblich, im Zweifel also schon beim ersten Mal.


    Versteuert wird natürlich nach Deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Wonach auch sonst?!?


    -Andi-

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  • Ist nicht böse gemeint, aber da Du offensichtlich wenig bis keine Ahnung hast was dieses Thema angeht, solltest Du Dich im Vorfeld lieber mal informieren was so alles da dranhängt bevor Du so halbgare Fragen hier stellst.


    Die Umsatzsteuer hat zunächst einmal nichts mit der Versteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zu tun. Wenn Du das "gewerblich" betreiben willst, kommen eben die Ust sowie die Gewerbesteuer dazu bzw. treten an die Stelle der Einkommenssteuer.


    Ob Du 1 Fahrzeug oder 10 da stehen ist spielt keine Rolle, sofern Du das dauerhaft betreibst handelst Du gewerblich mit der Konsequenz das auch so anzumelden und ganz wichtig auch gegenüber dem Kunden ggf. als Händler die Gewährleistungspflichten zu übernehmen.


    Ansonsten mal ein klärendes Gespräch mit dem Steuerberater Deines Vertrauens führen, der wird Dir wahrscheinlich sehr schnell darlegen können, dass so ein Vorhaben als "Nebenerwerb" nicht wirklich gewinnbringend ist.

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