Rechtsstreit droht... Bitte um Hilfe!

  • Hallo zusammen,


    entschuldigt bitte, dass ich einen eigenen Thread aufmache aber ich habe ein wirklich ernstes Problem mit einem ebay Käufer und benötige dringend Rat.


    Ich habe eine recht hochwertige Kamera verkauft:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…gory=8277&item=2915846193


    Nachdem der Käufer das Gerät erhalten hatte fing er an zu mäkeln, es würden Eigenschaften fehlen ( die von meiner Seite gar nicht im Auktionstext erwähnt waren und überhaupt nichts mit dem Angebot zu tun haben) .


    Ausserdem würde das Objektiv einen Verschlussfehler aufweisen.


    Er wollte daraufhin laut BGB § 434 und § 440 sein Geld wiederhaben. Er mailt auf eine sehr unverschämte und arrogante Art und Weise und droht mir mit dem Rechtsanwalt.


    Ich bat Ihm an mir das Objektiv unfrei zurückzusenden, ich würde es prüfen und gegebenenfalls fachmännisch reparieren lassen und es Ihm wieder zusenden.


    Darauf lässt er sich nicht ein.


    Hat er diese rechtliche Handhabe? Ich bin Privatmann.



    Danke und Grüße,


    Markus

  • Leider sind die Infos zu gering um sich wirklich ein Bild zu machen, vor allem was er genau schreibt!
    Du hattest die Gewährleistung nicht ausgeschlossen oder? Auch als Privatmann bist Du ohne Ausschluss dazu verpflichtet.
    Zum Thema fehlende Eigenschaften könnte es doch sein dass er sich falsch informiert hat über die Kamera?
    Wegen der Gewährleistung ist Dein Angebot ok den Fehler zu beheben (wenn er denn vorhanden ist), auf mehr hat er keinen Anspruch.
    Ich finde es sehr schade wenn Leute gleich mit Anwalt drohen.
    Ich würde das Angebot aufrechterhalten, das mit den Eigenschaften nochmals checken. Wenn das passt hilft ihm auch kein Anwalt


    Viel Erfolg


    PS Du kannst auch mal bei http://www. auktions-forum.info vorbeischauen die sind darauf spezailisiert)

  • Du hast (bisher) alles richtig gemacht:


    Nachbesserung angeboten und so versucht, dass Problem zu lösen :)


    Mach' Dir keine Sorge!

  • Schau mal ins BGB rein. ;)


    § 434 ist eine Definition von Sachmangel und § 440 regelt in etwa die Bestimmungen, wann eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt...
    (Les auch mal §§ 439,441,437 etc.)


    Bin kein Experte, habe nur mal kurz im BGB nachgelesen aber ich würde sagen, dein Käufer hat noch weniger Ahnung von Gesetzen als ich.


    Mit (imo sogar noch den falschen) Paragraphen um sich werfen und mit dem Anwalt "drohen" (ein Anwalt macht nicht das Recht, er wendet es nur an) ist meisstens nur ein plumper Einschüchterungsversucht ohne rechtliche Rechtfertigung.

  • N´abend,


    also wie schon richitg gesagt sind die § auf die sich der Käufer beruft nicht ganz richtig. (Richtig wäre in diesem Fall §434,437,439)


    Das spielt allerdings keine Rolle da es nicht darauf ankommt welche § er benutzt sondern nur das er Dir gegenüber einen Mangel angezeigt hat.


    Nach der heutigen Gesetzeslage geht die Nachbesserung dem Rücktritt vor.
    In §437 BGB steht "Ist die Sache mangelhaft, so kann der Käufer....:
    1. nach §439 Nacherfüllung verlangen (Nacherfüllung= Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (hier nicht möglich da Einzelstück))
    2. nach den §440 etc. ... vom Vertrag zurücktreten


    Hieraus ergibt sich das eine Nachbesserung vor dem Rücktritt steht. Außerdem spricht §440 von einer verweigerten oder erfolglosen Nachbesserung als Vorraussetzung für einen Rücktritt.


    Die Kosten für die Nachbesserung (Porto etc.) musst Du (hast Du ja auch) tragen.


    Schreibe ihm am besten noch mal ne Mail (immer freundlich bleiben) in der Du noch mal ausdrücklich Deinen Willen zur Nachbesserung zum Ausdruck bringst und weise auf §437 hin.


    Wenn er das verweigert und immer noch mit Anwalt droht lass ihn ruhig kommen.


    Alles weitere besprichst Du dann am besten mit einem Anwalt Deines Vertrauens denn die dürfen als einzige verbindliche Rechtsberatung betreiben.


    Gruß
    CH

  • Dann will ich auch mal:D :


    Vertragsgegenstand ist das im Auktonstext beschriebene Produkt, mit den beschriebenen Eigenschaften, sowie den Eigenschaften, die die Kamera eben besitzt. Da du die Kamera ja als voll funktionstüchtig beschreibst,wird der Käufer alle Eigenschaften der Kamera auch erwrten können.
    Wenn ich dich richtig verstehe, sind aber alle Eigenschaften vorhanden, die Kamera ist also vollkommen in Ordnung.


    Hat sich der Käufer falsch informiert und erwartet deshalb nun Eignschaften, die die Kamera einfach nicht hat, ist das sein Pech und nichtdei Problem. Es war dann einfach ein Fehlkauf. Ein Mangel liegt darin nicht.
    Höchstens, wenn du im Auktionstext auf eine Seite mit der Beschreibung veriesen hättest und diese Fehlrhaft wäre, müsstest du dir das zurechnen lassen. So jedoch nicht.


    Und jetzt zum gerügten Mangel:
    Du hast im Auktionstext die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (besser immer machen!). Deswegen musst du für Mängl einstehen, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
    Da du als Privatmann verkaufst, gelten aber die Verbraucherschutzvorschriften nicht. Daher muß der Käufer nachweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Kann er das, hat er gem. § 437 BGB ein Recht auf Nacherfüllung § 439 BGB. Andererseits hast du aber ebenfalls das Recht und die Pflicht nachzuerfüllen, wenn der Mangel wirklich vorlag.
    Dein Angebot ist also genau das, was vom Gesetz her zu tun ist.
    Der Sprung vom nicht nachgewiesenen Sachmangel gem. §434 BGB (denn §434 BGB beschreibt ja nur den Sachmangel, dass einer vorliegt muß erst bewiesen werden) führt zunächst einmal zu §437 BGB. Und nach § 437 BGB steht die Nacherfüllung vor dem Rücktritt. Mit § 440 BGB zielt der Käufer voll daneben:rolleyes: .


    Zitat

    Ich bat Ihm an mir das Objektiv unfrei zurückzusenden, ich würde es prüfen und gegebenenfalls fachmännisch reparieren lassen und es Ihm wieder zusenden.


    Genau so:top:


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!