Frage an die Immobilienprofis/ Makler

  • wir haben uns vor etwa einem jahr eine gewerbeimmobilie angeschaut, welche von einem makler angeboten wurde. damals war sie uns zu groß und zu teuer.


    mitterweile ist anscheinend der maklervertrag ausgelaufen oder gekündigt worden und wir würden uns preislich mit dem vermieter wohl einigen können, da wir mittlerweile auch mehr platz brauchen.


    wie lange reichen die ansprüche des maklers aus der damaligen präsentation der immobilie? müssen wir jetzt quasi "auf lebenszeit" damit rechnen noch eine rechnung vom makler zu bekommen, nur weil er uns irgendwann mal die tür aufgeschlossen hat?


    wenn ja, was wäre wenn jemand anderes den mietvertrag unterschreibt, wir aber einziehen? da wäre es doch auch offensichtlich, dass wir die eigentlichen mieter sind.


    natürlich sollen auch makler ihr berechtigtes geld verdienen dürfen. allerdings zum zeitpunkt der präsentation bis hin zum ende seines vertrages war es ihm nicht möglich uns ein preislich passendes angebot zu unterbreiten. von daher sehe ich da keine moralische verpflichtung unsererseits. direkten kontakt zum makler hatten wir nur an diesem einen termin vor einem jahr, also nicht noch kurz vor ende seines vertrages.

  • Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Er hat keine Ansprüche mehr, wenn er meint doch, soll er sie einklagen.


    Das sind so Antworten, wo ich mich frage, was die bringen sollen: Entweder nehvada glaubt Dir, auch wenn Du keinerlei Begründung lieferst und fällt ggf. auf die Nase oder er vertraut Dir genau deswegen nicht und hat im Ergebnis auch nichts davon.


    Im Ergebnis kann man Dir jedenfalls keine eindeutige Antwort liefern - es kommt immer auf den Einzelfall und auch auf das jeweilige Gericht an. Entscheidend ist die Kausalität: Der Makler muss anfangs nur die Gelegenheit zum Vertragsabschluss und seine Tätigkeit nachweisen hat - aus einem darauf folgenden Vertragsschluss wird dann auf einen urschlichen Zusammenhang zwischen beiden geschlossen und er hat seine Provision verdient. Durch Zeitablauf verneint die Rechtsprechung irgendwann diese Vermutung und erlegt dem Makler die Beweislast für die Kausalität auf, wobei die Gerichte auch einen Zeitablauf von mehreren Jahren allein oft nicht für ausreichend hielten:


    z.B. OLG Hamburg, Urt. v. 18.06.2002 - 11 U 229/01:
    Allein der Zeitablauf von 3 Jahren zwischen den Bemühungen eines Maklers sowie der Terminsvermittlung eines weiteren Maklers und dem erfolgten Abschluss des Hauptvertrages spricht nicht zwingend gegen eine fortbestehende Kausalität.


    Der BGH hat sich in einem Urteil 2006 der Ansicht ausgeschlossen, dass jedenfalls bei einem Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen Nachweis und Vertragsschluss die Kausalität nicht mehr von selbst zu bejahen ist:
    [URL=http://lexetius.com/2006,1728]http://lexetius.com/2006,1728[/URL]


    Im Ergebnis hast Du also aufgrund der BGH-Rechtsprechung den Vorteil, dass der Makler für seinen Anspruch die entsprechende Kausalität nachweisen müsste, d.h. dass seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsschluss war. Beim einem "Nachweismakler", der Dir ja letztlich im wesentlichen Objekt und Vermieter benennt, ist diese Tätigkeit natürlich letztlich auch später oft noch ursächlich für den Vertragsschluss. Daher kann es im Einzelfall natürlich nicht schaden, wenn man sebst auch Belege für eine Unterbrechung in der Hand hat. D.h. z.B., dass für eine Weile z.B. die Sache praktisch eingeschalfen war, weil eine oder beide Seiten aufgrund bestimmter Sachlagen gar kein Interesse mehr an einem Vertragsschluss hatten etc.


    Fazit: Es gibt durchaus Ansätze, hier ohne Maklercourtage aus der Nummer rauszukommen - ein kompletter Selbstgänger it es aber nun auch wieder nicht.

  • Re: Frage an die Immobilienprofis/ Makler


    Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    mitterweile ist anscheinend der maklervertrag ausgelaufen oder gekündigt worden und wir würden uns preislich mit dem vermieter wohl einigen können, da wir mittlerweile auch mehr platz brauchen.


    wie lange reichen die ansprüche des maklers aus der damaligen präsentation der immobilie?


    Wer hatte denn hier einen Vertrag mit dem Makler, der Vermieter oder ihr? Wer den Vertrag mit Provisionpflicht geschlossen hat, ist entscheidend.



    Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    wir haben uns vor etwa einem jahr eine gewerbeimmobilie angeschaut, welche von einem makler angeboten wurde. damals war sie uns zu groß und zu teuer.


    Habt ihr das so dem Makler mitgeteilt?


    Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    wenn ja, was wäre wenn jemand anderes den mietvertrag unterschreibt, wir aber einziehen? da wäre es doch auch offensichtlich, dass wir die eigentlichen mieter sind.


    Wäre der Mieter mit euch verbunden? Also ein Tochterunternehmen oder Familienmitglied? Dann würde ggf. weiterhin ein bestehender Provisionsanspruch bestehen.


    Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    da wir mittlerweile auch mehr platz brauchen.


    Ist das nach außen kommuniziert worden, also gibt es ein Ereignis, woran auch ein Dritter festmachen kann, dass nun entgegen der Erwartungen mehr Platz gebraucht wird? Oder ist das eher ein normaler Verlauf des Geschäfts?


  • Und was ändert es an der Tatsache, dass wir beide zum gleichen Schluß gekommen sind, außer das du einen viel längeren und unübersichtlicheren Text verfasst hast?


    Für mich zählt das Ergebnis, nicht hätte, wollte, könnte, bei dieser Sachlage kann man eben nur so handeln oder es sein lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Und was ändert es an der Tatsache, dass wir beide zum gleichen Schluß gekommen sind, außer das du einen viel längeren und unübersichtlicheren Text verfasst hast?


    Hast Du den Text von horstie gelesen bzw. auch verstanden? Zum gleichen Schluß seit ihr meiner Meinung nach nämlich nicht gekommen. Der Beitrag von horstie ist sehr gut geschrieben und überhaupt nicht unübersichtlich.


    Die Angelegenheit ist eben nicht eindeutig und das sollte dem Threadersteller auch klar sein.


    In meiner Nachbarschaft hat bspw. ein holländischer Paar einen Pferdehof gekauft. Sie hatten keinen Vertrag mit einem Makler. Ein Makler hat Ihnen nur die Adresse genannt. Da sie noch andere Angebote hatten, haben sie erst nach gut einem Jahr (nachdem der Kaufpreis gefallen war) gekauft. Der Makler hatte damit dann nichts mehr zu tun. Trotzdem wurde dem Makler vor Gericht eine Courtage in Höhe von ca. 30.000 € zugesprochen.

  • Re: Re: Frage an die Immobilienprofis/ Makler


    Zitat

    Original geschrieben von Gordovan
    Wer hatte denn hier einen Vertrag mit dem Makler, der Vermieter oder ihr? Wer den Vertrag mit Provisionpflicht geschlossen hat, ist entscheidend.


    der vermieter


    Zitat

    Habt ihr das so dem Makler mitgeteilt?


    ja


    Zitat

    Wäre der Mieter mit euch verbunden? Also ein Tochterunternehmen oder Familienmitglied? Dann würde ggf. weiterhin ein bestehender Provisionsanspruch bestehen.


    ja


    Zitat


    Ist das nach außen kommuniziert worden, also gibt es ein Ereignis, woran auch ein Dritter festmachen kann, dass nun entgegen der Erwartungen mehr Platz gebraucht wird? Oder ist das eher ein normaler Verlauf des Geschäfts?


    kommt drauf an wie man "normalen verlauf des geschäfts" definiert. aber ein "einschneidendes ereignis" in dem sinne gab es nicht.


    aber schon mal danke für eure antworten und einschätzungen. demnach würde hier doch noch ein nicht zu unterschätzendes restrisiko bestehen. das müssen wir dann halt ggfls mit einkalkulieren.

  • wenn der vermieter damals den makler engagiert hat und zur provisionszahlung verpflichtet war, wo ist dann *euer* problem?

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