wir haben uns vor etwa einem jahr eine gewerbeimmobilie angeschaut, welche von einem makler angeboten wurde. damals war sie uns zu groß und zu teuer.
mitterweile ist anscheinend der maklervertrag ausgelaufen oder gekündigt worden und wir würden uns preislich mit dem vermieter wohl einigen können, da wir mittlerweile auch mehr platz brauchen.
wie lange reichen die ansprüche des maklers aus der damaligen präsentation der immobilie? müssen wir jetzt quasi "auf lebenszeit" damit rechnen noch eine rechnung vom makler zu bekommen, nur weil er uns irgendwann mal die tür aufgeschlossen hat?
wenn ja, was wäre wenn jemand anderes den mietvertrag unterschreibt, wir aber einziehen? da wäre es doch auch offensichtlich, dass wir die eigentlichen mieter sind.
natürlich sollen auch makler ihr berechtigtes geld verdienen dürfen. allerdings zum zeitpunkt der präsentation bis hin zum ende seines vertrages war es ihm nicht möglich uns ein preislich passendes angebot zu unterbreiten. von daher sehe ich da keine moralische verpflichtung unsererseits. direkten kontakt zum makler hatten wir nur an diesem einen termin vor einem jahr, also nicht noch kurz vor ende seines vertrages.