O2 kündigt nach 600.-€ Einheiten

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die Mitbewerber hingegen stellen in ihren Preislisten und AGB klar, welche Nutzung sie bei ihren Flatrates tolerieren.

    Bei Vodafone ja, aber wie lauten denn die publizierten Werte von Base und T-Mobile?


    Ohne rechtskundig, sondern nur mit mehr oder weniger gesundem Menschenverstand beurteile ich eine solche ordentliche Kündigung mit "Schicksal! Bis jetzt Glück gehabt und sehr günstig vieltelefoniert, nun eben Pech gehabt!". Wenn man O2 deshalb ans Zeug flicken könnte dann müsste entsprechendes ja auch bei Versicherungen gelten, die ja bekanntlich nach Eintritt und Regelung eines Schadenfalls ebenfalls kündigen dürfen. Ein konkret einem Kunden zurechenbarer Schadensfalls zuungsten des Unternehmens ist ja das eine wie das andere. Rufnummern sind übertragbar, es gibt genügend Konkurrenz und selbst schlechte Bonität ist dank Prepaid vollkommen unproblematisch.

    Je suis Charlie

  • Der wesentlicher Unterschied unseres Falls zu dem Sparkassenfall dürfte hier das besondere Vertrauensverhältnis bei einem Girovertrag sein sowie das in den AGBs der Bank niedergelegte

    Zitat

    Gebot der Rücksichtnahme auf die angemessenen Belange des Kunden

    und das

    Zitat

    Verbot der Kündigung zur Unzeit

    Bei einem Mobilfunkvertrag besteht weder ein besonderes Vertrauensverhältnis noch irgendwelche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts.


    Zudem war die Prüfung des Gerichts hier noch nicht beendet. Es prüfte dann den Kündigungsgrund der Bank (politische Gesinnung des Kunden, hier der NPD) und wägte diesen mit dem Grundrechtsschutz der Partei ab (Meinungsfreiheit, Koalitionsfreiheit) und stellte zudem die Schwierigkeiten der Partei heraus, bei einem anderen Kreditinstitut ein Konto zu eröffnen. Außerdem spielte die besondere Aufgabe der Sparkasse (Daseinsvorsorge) als öffentliche Anstalt eine Rolle.


    In unserem Fall gibt es keine besonderen Grundrechtspositionen des Kunden, keine Schwierigkeiten, sich anderweitig mit einem Mobilfunkvertrag zu versorgen und auch keine Pflicht zur Daseinsvorsorge von o2. Vergleichbar wäre demnach eine ordentliche Kündigung eines Festnetzanschlusses durch die Telekom als Universaldienstleister. Das dürfen die nämlich aus ganz ähnlichen Gründen auch nicht so ohne Weiteres.


    Man sieht also: Hohe Hürden für eine Pflichtwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung.

  • Weil ich den Einwand mit den Regelungen in den AGB befürchtet hatte, hatte ich in meinem Zitat "sowohl aufgrund dieser Geschäftsbedingungen wie auch allgemein nach §242 BGB verpflichtet" die zusätzlich zu den AGB (kumulativ) bestehende Regelung des §242 BGB explizit hervorgehoben.


    Aber in der Tat: Die Auswirkungen der Kündigung eines Mobilfunkvertrags stehen denen der Kündigung einer Bankverbindung nach ... was unter Umständen eine abweichende Betrachtungsweise rechtfertigen könnte. Gerade darum habe ich den Einsatz ja auf Sekt beschränkt. Aber auch in dieser Größenordnung vermeide ich es, den Hasardeur zu geben - und denke, dass es es in meinem Sinne ausgehen wird/würde. Will heißen: Müsste ich in die Tasche, wäre das eine echte Premiere. :)


    Dass es an jeder Ecke Prepaids gibt, lasse ich als Argument nicht gelten. Meine Kundenbeziehungen zu VF/D2 und Eplus unterhalte ich seit den Jahren 1995/1996, mein privater Annaloganschluss samt Tarif datiert aus den 1980-ern. So konservativ, wie ich die Justiz einschätze, gilt das aus der Wand kommende Kabel immer noch als gottgeschaffen und unantastbar (mit entsprechenden Auswirkungen auf den Mobilfunksektor). ;)


    Ohne den gewissen "Unsicherheitsfaktor" wäre eine Wette ohnehin entbehrlich. Wir werden sehen ... und irgendwann die Trinkfestigkeit der TT-Mitglieder testen. Gewinne ich, können wir den Karton mit der Puffbrause gern gemeinsam leeren. :top:


    Ach ja, mein lieber phonefux ... die Mücken für den Sekt kommen hoffentlich aus Deiner Tasche und nicht aus dem Portemonnaie der Kundschaft von o2. :p


    Frankie



    Erg.: Deinem Einwand, dass o2 im Gegensatz zur Telekom nicht Teil der Daseinsvorsorge ist, halte ich entgegen, dass es inzwischen viele Kunden gibt, die allein über einen Mobilfunkanschluss verfügen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass dieser Umstand (Vortrag, dass kein Festnetzanschluss vorhanden ist) entscheidungserheblich sein könnte.


    Weitere Erg.: Seit wann hat o2 eigentlich eine mit Rechtskundigen besetzte Rechtsabteilung? So was gab es doch noch nie!

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Erg.: Deinem Einwand, dass o2 im Gegensatz zur Telekom nicht Teil der Daseinsvorsorge ist, halte ich entgegen, dass es inzwischen viele Kunden gibt, die allein über einen Mobilfunkanschluss verfügen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass dieser Umstand (Vortrag, dass kein Festnetzanschluss vorhanden ist) entscheidungserheblich sein könnte.


    Da liegst Du m.E. richtig! Der BGH sagte kürzlich zu einem ähnlichen Thema (Sperre bei Verzug):


    "Zum anderen kommt entscheidend hinzu, dass die Beklagte mit dem Betrag von 15,50 € in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur knapp über 20 % des Betrages als Voraussetzung für die Sperre angesetzt hat, den der Gesetzgeber im Festnetzbereich in § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG in Höhe von 75 € festgeschrieben hat. Zwar ist § 45k Abs. 2 TKG nicht auf Mobilfunkverträge anwendbar (Senatsurteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334 Rn. 18). Gleichwohl kann die Wertung des Gesetzgebers bei Telefondienstleistungsverträgen im Festnetzbereich bei der Beurteilung der Angemessenheit Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkbereich nicht außer Acht gelassen werden (vgl. Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 307 BGB Rn. 167; jeweils zu § 19 TKV Landgericht München I, CR 2008, 31, 32; Köhler, Der Mobilfunkvertrag aaO; Kropf/Harder, aaO; wohl auch Grosskopf/Taubert, aaO S. 608 f; a.A. Kessel in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, 2008, § 45k Rn. 9; Eckert aaO S. 534 ff Rn. 107). Hierbei ist insbesondere im Blick zu behalten, dass kein sachlicher Grund dafür vorhanden ist, die vom Gesetzgeber für angemessen erachtete Summe bei Mobilfunkverträgen deutlich geringer anzusetzen. Die Interessenlage bei beiden Verträgen weicht nicht in entscheidender Weise voneinander ab. Die Beeinträchtigung der Kundeninteressen durch die Sperrung des Mobilfunkvertrags kann nicht mit der Begründung als wesentlich geringer erachtet werden, bei dem Mobilfunkgerät handele es sich grundsätzlich um ein Zweitgerät und der Kunde werde daher durch die Sperrung nicht gänzlich vom Telefonverkehr ausgeschlossen. Aufgrund der Verbreitung des Mobilfunks kann nicht mehr generell angenommen werden, es bestehe im Regelfall daneben noch ein Festnetzanschluss. Mobilfunkunternehmen richten ihre Werbung auch gerade darauf aus, mit Festnetzdienstleistungen in Konkurrenz zu treten (vgl. Landgericht München I aaO)."


    Urt. v. 17.02.2011 - III ZR 35/10, BeckRS 2011, 05057



    = Mobil ist zwar nicht Festnetz, aber heutzutage ist der Unterschied und die Bedeutung für den Kunden annähernd gleich.

  • Vorsicht, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Vergleichbarkeit von Festnetz und Mobilfunk, weswegen das Gericht hier eine für jegliche Festnetzanschlüsse geltende Vorschrift zur Auslegung herangezogen hat (§ 45k TKG), ist hier nicht das Thema. Die Telekom ist beim Festnetz Universaldienstleister gemäß § 78 TKG. Nach § 84 TKG hat jeder Endnutzer einen Anspruch darauf, dass die entsprechende Leistung (hier Festnetzanschluss) erbracht wird. Eine ordentliche Kündigung wäre daher pflichtwidrig, weil der Kunde sofort wieder einen Anspruch auf einen neuen Anschluss hätte. Daher die Nähe zur "Daseinsvorsorge" der Sparkassen, die einen Kunden auch nicht ohne Weiteres ablehnen dürfen.


    Mit Festnetz allgemein hat das nichts zu tun. Vodafone darf einen Festnetzanschluss auch ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen, da sie nicht Universaldienstleister sind, genau wie die Deutsche Bank anders als die Sparkassen sich ihre Kunden frei aussuchen darf.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ach ja, mein lieber phonefux ... die Mücken für den Sekt kommen hoffentlich aus Deiner Tasche und nicht aus dem Portemonnaie der Kundschaft von o2. :p

    Da kannst du dir sicher sein. Mit o2 habe ich nichts zu tun, ich vertrete hier nur meine persönliche Auffassung. Traurig, dass einem das hier direkt unterstellt wird. :flop:

  • Lieber phonefux,


    Dich mit 02 in Verbindung zu bringen, sollte doch keine boshafte Unterstellung sein.


    Selbst wenn es so wäre, sähe ich das keinesfalls als negativ an. Ich würde es im lnteresse der Kundschaft sogar ausdrücklich begrüßen, gäbe es dort den einen oder anderen Rechtskundigen. ;)


    Frankie

  • Hier wird oft bischen sehr vom Thema abgewichen, wenn ihr etwas ändern wollt wendet euch an mit der Bitte eine solche Klausel aufzunehmen, ggf mit einer Unterschriftenaktion und ganze auch der Bild oder so melden um Aufmerksamkeit zu bekommen.


    Aber keiner hat sich wohl direkt an o2 gewendet und dann anschliessend an die Verbraucherzentrale, aber dann hier schön aufregen und rumflamen und irgendwelche absurden Querverbindungen zur Rechtslage raussuchen.


    Solange o2 Simkarte nicht bei 50€ sperrt, oder etwas extraverlangt oder Vertrag per sofort deaktiviert ohne Vorwarnung ist doch alles ok. Vertrag wird also erfüllt, und korrekt zur bekannten Frist gekündigt.


    Thema kann wohl geschlossen werden

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Bei Vodafone ja, aber wie lauten denn die publizierten Werte von Base und T-Mobile?


    Haben Base und Telekom Mobilfunk denn schon Vielnutzern gekündigt? Wenn sie das nicht tun, heißt "Flat" bei denen tatsächlich auch "Flat".



    Zitat

    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Thema kann wohl geschlossen werden


    Wieso denn das? Du kannst das Thema auch einfach nicht mehr beachten und/oder die Benachrichtigungen ausschalten, wenn Dich die weitere Diskussion "stört".

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Haben Base und Telekom Mobilfunk denn schon Vielnutzern gekündigt?



    Die bekommen diesen Text, aber da muss man es wohl schon sehr übertreiben:





    "Ihre Verbindung wird fast ausschließlich zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen über mehrere Tage und zu permaneten Datenübertragung verwendet. Es besteht der dringende Verdacht, dass Sie unsere Mobilfunkdienstleistungen nicht auf der mit uns vereinbarten Grundlage nutzen und damit gegen unsere AGB verstoßen."

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

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