O2 kündigt nach 600.-€ Einheiten

  • Die kündigen ebend nicht auf Grund der vielnutzung, da kein Grund genannt wird bei ordentlicher Kündigung ;) o2 berechnet ja auch nicht mehr, also halten die sich doch an Ihren angaben, oder wurde dir was extra berechnet? ;)


    Beschwere dich bei o2 als geschädigter Kunde, du willst ein Sonderkündigungsrecht für o2 das die dich schneller loswerden als zur nächsten Frist. Echte frechheit ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Die kündigen ebend nicht auf Grund der vielnutzung, da kein Grund genannt wird bei ordentlicher Kündigung ;)


    Hast Du Dich denn mit dem Thema befasst?


    Lies mal diesen Beitrag genau durch: http://www.teltarif.de/o2-o-ku…en-airbag/news/42631.html


    Zitat daraus: "Das Procedere der Kündigung bei zu starker Nutzung scheint immer das Gleiche zu sein: Die Kundenbetreuung von o2 meldet sich telefonisch bei dem Betroffenen und teilt ihm mit, dass er aufgrund übermäßiger Nutzung die (fristgemäße) Kündigung erhalte."



    Zitat

    o2 berechnet ja auch nicht mehr, also halten die sich doch an Ihren angaben, oder wurde dir was extra berechnet? ;)


    Es geht um die Kündigung und nicht um eine (fehlerhafte) Berechnung.


    Zitat

    Beschwere dich bei o2 als geschädigter Kunde, du willst ein Sonderkündigungsrecht für o2 das die dich schneller loswerden als zur nächsten Frist. Echte frechheit ^^


    Du hast offenbar nicht wirklich verstanden, worum es hier geht.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Die kündigen ebend nicht auf Grund der vielnutzung, da kein Grund genannt wird bei ordentlicher Kündigung ;)

    Schoene Theorie. In der Praxis sieht's aber so aus, dass dem Kunden explizit telefonisch mitgeteilt wird, dass man das Vertragsverhaeltnis aufgrund exorbitanter Nutzung beendet.


    Waeren sie so clever und wuerden einfach nur fristgerecht ohne Angabe von Gruenden kuendigen, wuerde diese Angriffsflaeche fehlen. Mal abwarten, vielleicht wird der Prozess noch optimiert :p

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Es geht um die Kündigung und nicht um eine (fehlerhafte) Berechnung.

    Eben nicht. Und da liegt der Denkfehler bei dir: Während der Vertragslaufzeit haben die Kunden die beworbene Leistung ja vollumfänglich erhalten. Von Anfang an war klar, dass o2 jederzeit ordentlich kündigen kann. Wenn sie dieses Recht ausüben, kann darin kein Wettbewerbsverstoß liegen. Jetzt sind die Kunden ja frei und können zu jedem Wettbewerber gehen.


    Selbst wenn übrigens der von dir zitierte § 5 UWG einschlägig wäre, braucht man darüber hinaus noch den § 3 UWG: die spürbare Beeinträchtigung von Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern. Und spätestens daran fehlt es, da erstens Kunden wohl nur im Promillebereich gekündigt werden und zweitens wohl weder die Wettbewerber ein Interesse an Kunden haben, die ein Mehrfaches dessen, was sie monatlich einbringen an Kosten verursachen, noch "die Verbraucher" als Gesamtheit ein Interesse daran haben, dass sie Poweruser quersubventionieren. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Eben nicht. Und da liegt der Denkfehler bei dir: Während der Vertragslaufzeit haben die Kunden die beworbene Leistung ja vollumfänglich erhalten. Von Anfang an war klar, dass o2 jederzeit ordentlich kündigen kann. Wenn sie dieses Recht ausüben, kann darin kein Wettbewerbsverstoß liegen. Jetzt sind die Kunden ja frei und können zu jedem Wettbewerber gehen.


    Sie üben aber gerade nicht "nur" das Recht der ordentlichen (unbegründeten) Kündigung aus, sondern begründen diese Kündigung explizit mit Vielnutzung. Und genau das ist ein meines Erachtens durchaus ein Wettbewerbsverstoß.


    Wenn Mobilfunkanbieter regelmäßig Kunden ordentlich kündigen würden, wäre das Vorgehen halbwegs nachvollziehen. Aber genau das tun sie eben nicht. Außerdem immer an das Ungleichgewicht zwischen Mobilfunkanbieter und Kunde denken.



    Zitat

    Selbst wenn übrigens der von dir zitierte § 5 UWG einschlägig wäre, braucht man darüber hinaus noch den § 3 UWG: die spürbare Beeinträchtigung von Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern.


    Natürlich ist das Interesse von Mitbewerbern beeinträchtigt. Die anderen Netzbetreiber haben Klauseln zu Höchstnutzungen aufgenommen, die Telefónica eben gerade nicht hat. Dennoch kündigt Telefónica Vielnutzern. Das ist so gesehen ein Nachteil, der dem Mitbewerber schadet.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Es schadet also dem Mitbewerber wenn o2 Kündingt fristgemäß und der Kunde zum Mitbewerber geht und nun dran verdient, hmmmm.........

  • Zitat

    Original geschrieben von Danielbaerchen
    Es schadet also dem Mitbewerber wenn o2 Kündingt fristgemäß und der Kunde zum Mitbewerber geht und nun dran verdient, hmmmm.........


    Lies doch erstmal nach, worum es hier wirklich geht!


    Thema ist, dass Telefónica den Tarif o2 o unlauter bewirbt. Und ja, den Mitbewerbern schadet es, wenn Telefónica ein Produkt ohne irgendwelche Einschränkungen bewirbt, dann aber die Vielnutzer heraussiebt. Die Mitbewerber nehmen Minutengrenzen in die Bedingungen auf, die das Produkt für den Kunden auf den ersten Blick unattraktiver macht.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die Mitbewerber nehmen Minutengrenzen in die Bedingungen auf, die das Produkt für den Kunden auf den ersten Blick unattraktiver macht.


    Nicht, daß man jenen unlautere Werbung und ungültige AGB-Klauseln (Stichwort "überraschend") vorwerfen könnte... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die Mitbewerber nehmen Minutengrenzen in die Bedingungen auf, die das Produkt für den Kunden auf den ersten Blick unattraktiver macht.

    Wo haben Mitbewerber Minutengrenzen für eine ordentliche Kündigung? Wenn irgendwo Minutengrenzen dafür stehen, dass ein Anbieter seine vertraglichen Leistungen nicht mehr erfüllen muss (außerordentliche Kündigung) ist das ein gänzlich anderes Paar Schuhe!

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