Pünktlich zur Urlaubszeit: Neue o2 Reiseoption für Telefonieren und Surfen im Ausland

  • Abgesehen von der Frage, ob die Änderung von Roaminggebühren überhaupt zur Sonderkündigung berechtigen (bitte, bitte, hier nicht diskutieren!!!), hast du bei der Verschlechterung von Vertragbedingungen nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Anbieter weigert, dir bei Widerspruch die alten Konditionen einzuräumen.

  • Ich habe der Reiseoption schriftlich widersprochen und habe einen netten Rückruf von o2 erhalten. Den Agents ist das ganze Thema auch sehr unangenehm (die müssen den Scheiß ja ausbaden) und mir wurde auch sofort angeboten gemäß meiner Forderung die Einstellungen nach EU-Gesetz vorzunehmen. Bei den Daten inkl. Kostendeckelung bei 59,90€



    Gruß
    eisenarsch

  • Die EU Komission hat nicht umsonst im Bezug auf die o2 Roamingoption auf das Sonderkündigungsrecht der Kunden hingewiesen. Man muss halt nur betroffen sein und Schaden durch ungünstige Abrechnung erleiden.
    Wenn man z.B. erst im Reiseland eine Sms bekommt,, die über neue Tarife mitteilt, welche auch noch gegen EU-Recht verstossen, kann nach Abrechnung sicher eine Sokü erfolgen.
    Obiger Einwand ist nicht korrekt, vielmehr genehmigen einige Gerichte selbst dann das Recht zur Sonderkündigung, wenn auch nur eine Tarifverschlechterung geplant wurde. Damals war talkline mit seinen Plänen zurückgerudert und hatte bei allen seinen Kunden gar keine Änderung durchgeführt. Das nutze aber nicht, denn sofern die Kunden über die bevorstehende Änderung informiert wurden, hatten sie das Recht auf Sokü auch wenn später diese Änderung gar nicht eintraf.
    Man sollte halt nur überlegen, ob man jemals nochmal einen o2 Vertrag problemlos abschliessen will oder nicht....

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Obigher Einwand ist nicht korrekt, vielmehr genehmigen einige Gerichte selbst dann das Recht zur Sonderkündigung, wenn auch nur eine Tarifverschlechterung geplant wurde. Damals war talkline mit seinen Plänen zurückgerudert und hatte gar keine Änderung durchgeführt. Das nutze aber nicht, denn sofern die Kunden über die bevorstehende Änderung informiert wurden hatten sie das Recht auf Sokü auch wenn später diese Änderung gar nicht eintraf.

    Das hat aber nichts mit der Situation hier zu tun. Wenn eine für den Kunden negative Änderung angekündigt ist und keine Möglichkeit besteht, die alten Konditionen zu behalten, besteht natürlich sofort ein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Kunde die Kündigung dann ausspricht, ist es unerheblich, wenn der Anbieter später zurückrudert. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Kündigung ein Kündiungsgrund bestand.


    Im Übrigen war es ganz sicher nicht so, dass das Kündigungsrecht trotz zurückgenommener Änderung seitens des Anbieters für solche Kunden fortbestand, die überhaupt noch keine Kündigung ausgeprochen hatten. So ein Urteil würde ich gerne mal sehen. :)

  • Dass guter Kundenkontakt trotz vielleicht geringerer Margen klappt, zeigt Simyo. Die informieren ihre Kunden über eine Option im EU Land, mit der sie 50 Min á 10Ct ein- und austelefonieren können während o2 eine teure Reiseoption verschweigt.
    Wisst ihr noch eine Mail Kontakt Möglichkeit mit o2, unter mein o2 kommt immer nur die Meldung "interner Server Fehler".


    Gruss Nato

  • Das läde ja alle Anbieter ein unzählige Verschlechterungen geschlossener Verträge durchzuführen und nur bei jedem Widerspruch zurückzustellen. Ohne Erlaubnis jedoch umzustellen ist eine faktische Vertragsänderung, wenn man mit den geschlossenen AGB Leben kann bräuchte man ja nicht ungefragt die Konditionen umzustellen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Nato: vertragskunden-kontakt@o2online.de


    qwqw: Hast du denn auch einen Beleg für deine Behauptung, dass jede (vorübergehende) Schlechterfüllung eines Vertrages (nichts anderes ist eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen ohne Zustimmung des Vertragspartners) zu einer Sonderkündigung berechtigt?

  • Gibt es einen Tarif, der dem Blue120 ähnlich ist und bei dem man im EU-Ausland keine Repressalien fürchten muss?

  • Ich bemerke schon, dass phonefux alle Wörter so umschreibt und so auslegt, wie es seine Ansicht unterstützt.
    Ich habe weder von jedwegiger Schlechterfüllung noch von bleibendem Sonderkündigungsrecht nach Nichtänderung eines Vertrages geschrieben.
    Wenn o2 was anderes abrechnet und der Kunde widerspricht der Abrechnung und o2 erstattet ist es was anderes als wenn o2 den Vertrag ohne voriges Einverständnis ändert. Der Kunde muss nicht erwarten, beim Standardtarif ohne explizit eine andere Option auf Wunsch gebucht zu haben, dass er nicht nach EU-Höchstgrenzen abgerechnet wird und zwar egal was in den AGB steht.
    ich wundere mich immer wieder wieso die Unternehmen nicht einmal höchstens zwei Jahre sich an die geschlossenen Bedingungen halten können.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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