Findet hier ein Tarifvertrag Anwendung?

  • Angenommen, ein geringfügig Beschäftigter hat mit einem Arbeitgeber mit Sitz in Sachsen einen Arbeitsvertrag, in dem nichts tarifvertragliches geregelt ist. Der Arbeitnehmer arbeitete durch Umzug früher in Thüringen und hat einen Tag in Berlin gearbeitet. Er ist nicht gewerkschaftlich organisiert. Ob der Arbeitgeber im Verband ist, ist nicht bekannt. Der Tarifvertrag ist nicht in dem „Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge“ aufgeführt.
    Damit kein Tarifvertrag gilt, muss dieser im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, oder muss, damit er gilt, explizit im Arbeitsvertrag auf genommen sein?
    Was spielt möglicherweise noch mit rein? Wer kann hier ggf. Auskunft geben?
    Vielen Dank für eure konstruktiven Hinweise!
    Jürgen

  • Geht es jetzt immer noch um diese Kiste hier?:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4529359#post4529359


    Oder gibt es jetzt alle 4 Tage einen neuen Beitrag rund um das Thema Mini-Job?


    Ansonsten gilt:
    Tarifvertrag gilt zwingend bzw. unmittelbar nur wenn beide Vertragsparteien der Tarifbindung unterliegen, d.h. AG ist Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband, AN ist Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft.


    Sonst gilt der TV nur wenn er entsprechend im Arbeitsvertrag mit aufgeführt ist.


    Da hier also schon der AN nicht in der Gewerkschaft ist findet ein möglicher TV keine Anwendung sofern dies nicht explizit im Arbeitsvertrag mit aufgenommen ist.

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