Angenommen, ein geringfügig Beschäftigter hat mit einem Arbeitgeber mit Sitz in Sachsen einen Arbeitsvertrag, in dem nichts tarifvertragliches geregelt ist. Der Arbeitnehmer arbeitete durch Umzug früher in Thüringen und hat einen Tag in Berlin gearbeitet. Er ist nicht gewerkschaftlich organisiert. Ob der Arbeitgeber im Verband ist, ist nicht bekannt. Der Tarifvertrag ist nicht in dem „Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge“ aufgeführt.
Damit kein Tarifvertrag gilt, muss dieser im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein, oder muss, damit er gilt, explizit im Arbeitsvertrag auf genommen sein?
Was spielt möglicherweise noch mit rein? Wer kann hier ggf. Auskunft geben?
Vielen Dank für eure konstruktiven Hinweise!
Jürgen
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