Kim Schmitz is back! 01/2012: Megaupload geschlossen 01/2013: Nachfolger Mega startet

  • Mal ehrlich, was denkt ihr wie das ganze ausgehen wird.


    Auslieferung in die USA?


    Haftdauer? (manche reden von 15-20, manche aber auch von 50 Jahren)

  • Ich denke, dass letztendlich fast alles denkbar ist.


    Schon der Fall Polanski hat gezeigt, dass Voraussagen in Auslieferungssachen sehr oft in die Hose gehen. Neben der immer zu beachtenden Rechtslage existiert hier noch ein Emessensspielraum. Und wie Ermessen ausgeübt wird, weiß man oft nicht mal hinterher.


    Insoweit werden wir wahrscheinlich Wochen bis Monate warten müssen, bis sich neue Fakten ergeben.


    Jimmythebob:
    Diesem Irrtum bin ich in der Tat aufgesessen. Beim ersten Lesen der Anklageschrift mutete dieser Punkt für mich "gewichtiger" an als die bloße Annahme einer Mittäterschaft.


    Frank

  • Was für einen Grund hätte Neuseeland, KS nicht auzuliefern?


    Riskiert Neuseeland mit einer Nichtauslieferung eine kleinen Konflikt mit den US-Justizbehörden?


    Angenommen, KS wird nicht ausgeliefert, kommt er dann am 22.02. auf freien Fuß und kann normal weiter in Neuseeland wohnen ohne je eine Strafe zu erhalten?

  • Wie ich bereits geschrieben hatte:


    Würde (aus welchen Gründen auch immer) die Auslieferung scheitern, müsste nach allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen die neuseeländische Justiz ein Strafverfahren gegen KS initiieren, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Von der konkreten Anklageschrift kann man halten, was man will - eiinen Anfangsverdacht wird man aufgrund der Schilderungen annehmen müssen.


    Eine ggf. unterbleibende Auslieferung führte also keineswegs dazu, dass KS ein sorgenfreies Leben führen kann. Auch der Umstand seiner Inhaftierung müsste sich nicht zwangsläufig ändern. Auch nach neuseeländischen Recht könnte ein Haftgrund vorliegen.


    Ein Kampf gegen die Auslieferung (der die U-Haft sogar verlängern kann) kann m.E. allenfalls dazu dienen, den Ort des Strafverfahrens zu beeinflussen, nicht jedoch die Tatsache, dass sich KS vor einem Gericht wird verantworten müssen.


    Auch, wenn mir das nun wieder zur Last gelegt werden wird, hätte ich großes Verständnis dafür, wenn KS der neuseeländischen Justiz größeres Vertrauen entgegenbringt als der amerikanischen. Ein tatsächlicher Vorteil muss damit nicht zwingend verbunden sein. Um das beurteilen zu können, müsste man die Rechtsordungen in den USA und Neuseeland genau kennen.


    Zu den Gründen für eine ggf. unterbleibende Auslieferung:
    Leitet die neuseeländische Justiz unabhänig von der Auslieferungsfrage gegen KS ein Strafverfahren ein, dürfte dieses Verfahren einer Auslieferung entgegenstehen. Maßgeblich hierfür wäre das Auslieferungsabkommen - in aller Regel ist diese Folge aber vereinbart. Hält sich Neuseeland an das Auslieferungsabkommen (so oder so), dürfte das die zwischenstaatlichen Beziehungen eher nicht belasten.


    Frankie

  • Danke für die Erklärungen....:top:


    Warum hat man jetzt den Termin für die Entscheidung der Auslieferung erst in einem Monat angesetzt? Was wird in der Zwischenzeit getan?


    Gehst Du persönlich eher davon aus, daß eine Auslieferung in die USA erfolgen wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Momentan halte ich für interessant, welche Schlüsse die große Schar der weltweiten Filehoster aus den Vorgängen um KS zieht. Nach den recht kurzfristigen ünd übereilten Entscheidungen einiger weniger im direkten Anschluss an den Knall i.S. Megaupload dürfte erst nach einer Überlegungsphase erkennbar werden, in welche Richtung die sich die Branche bewegen wird.

    Nach kurzer Schreck-'Sekunde' scheinen sich vergleichbare Anbieter mittlerweile davon überzeugt zu haben, dass KS wohl doch keinen Präzedenz-Charakter hat, wenn man heise glauben darf. Manche, wie RapidShare haben sich ohnehin nicht beeindrucken lassen.
    Ich deute die unterschiedliche Zeit, mit der die einzelnen zum 'Normalgeschäft' zurückkehren als Indiz für deren juristische Leistungsfähigkeit, das 'Drohpotential' einzuschätzen.

  • Puuh ...



    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    ...
    Warum hat man jetzt den Termin für die Entscheidung der Auslieferung erst in einem Monat angesetzt? Was wird in der Zwischenzeit getan?
    ...


    Abgesehen von einer angemessenen Erklärungsfrist im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs können in Auslieferungsverfahren u.a. umfangreiche Prüfungen zum Tatvorwurf erforderlich sein.


    Darunter:
    1. Ist die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat am Ergreifungsort überhaupt strafbar? Die meisten Auslieferungsabkommen setzen das voraus.


    2. Die amerikanische Anklageschrift subsumiert die Taten natürlich unter amerikanisches Recht. Um beurteilen zu können, ob die vorgeworfenen Taten auch in Neuseeland strafbar sind, können weitere Angaben erforderlich sein, die im amerikanischen Recht nicht von Belang sind. Schlimmstenfalls müssen ergänzende Ermittlungen erfolgen.


    3. Reicht die Schwere der nach neuseeländischem Recht ermittelteten Tatworwürfe aus, um eine Auslieferung zu rechtferigen? Auch hier existieren in aller Regel Einschränkungen.


    4. ... und so weiter ...


    Es ist sogar denkbar, dass KS nur unter der Voraussetzung ausgeliefert wird, dass die Verfolgung auf die Punkte 1, 3, 7, ... beschränkt wird, wenn der Rest in NZ nicht mit Strafe bedroht ist.



    Zudem könnten die Verteidiger von KS schwere Zivilisationskrankheiten anführen, die eine Auslieferung als unzumutbare Härte erscheinen lassen. Hier müsste ggf. ein ärztliches Gutachten in Auftrag gegeben werden.


    Darüber hinaus könnten Verteidiger noch überraschende Argumente anführen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehrbar sind. Ich gehe davon aus, dass das Eine oder Andere noch vorgetragen wird. Auch hier kann eine eingehende Prüfung erforderlich werden.


    In ihrer Gesamtheit kann sich die Prüfung der Angelegenheit zeitaufwändig gestalten und ich möchte eigentlich ausschließen, dass die Angelegenheit binnen Monatsfrist entscheidungsreif ist. Es sei denn, das war vorher schon geklärt (möglich).



    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    ...
    Gehst Du persönlich eher davon aus, daß eine Auslieferung in die USA erfolgen wird?


    Selbst wenn man davon ausginge, dass neuseeländische Behörden vom Grundsatz her eher geneigt sind, Beschuldigte an die USA auszuliefern , als das in anderen Ländern der Fall sein könnte, hielte ich eine Aussage hierzu für eine reine Spekulation mit der Trefferquote 50:50.


    Frankie



    Edit - eine Frage habe ich jetzt aber auch:
    Was passiert mit den millionenhaft bei Megaupload heraufgeladenen privaten Daten? Hier meine ich nicht etwa nur Urlaubsfotos etc. - auch viele Backups oder Sicherungskopien wichtiger Daten wurden auf die Server dieses doch sehr verbreiteten Hosters hochgeladen. Diese Daten werden nun schon über eine Woche von den amerikanischen Behörden zurückgehalten. Wann gedenkt man, diese Daten freizugeben?


    Persönlich weiß ich nur vom Katzenjammer einiger Weniger, die MU für ihre Backups genutzt hatten. Allerdings gibt es etliche (insbesondere Premium-)User, die Daten nach MU "ausgelagert" hatten ... auf ihren Rechnern also nicht mehr vorhanden sind. Da müsste doch bald das Gezeter folgen.


    Würden die Daten langfristig oder gar auf Dauer zurückgehalten, spräche das nicht gerade für das System der "Cloud". Rein theoretisch könnte eines Tages ein noch größerer Anbieter in Ungnade fallen.


    Sind die Behörden der USA zur Herausgabe dieser Daten rechtlich verpflichtet? Existieren hier bereits Infos?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Persönlich weiß ich nur vom Katzenjammer einiger Weniger, die MU für ihre Backups genutzt hatten. Allerdings gibt es etliche (insbesondere Premium-)User, die Daten nach MU "ausgelagert" hatten ... auf ihren Rechnern also nicht mehr vorhanden sind. Da müsste doch bald das Gezeter folgen.


    Diese Dateihoster wie MU, RS oder UL sind nicht für Backups gedacht, sondern um seine Privaten Dateien einfach verteilen zu können.
    Bei 95% der Hoster werden die Dateien gelöscht wenn sie z.B. nicht innerhalb von 60 Tagen einmal runtergeladen worden sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Diese Dateihoster wie MU, RS oder UL sind nicht für Backups gedacht, ...


    Wer sagt das?



    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ..., sondern um seine Privaten Dateien einfach verteilen zu können.
    ...


    Ich kenne zumindest eine kleinere Firma, die MU auch dazu genutzt hat, Daten für Mitarbeiter (und im Bedarfsfall möglicherweise auch für Kunden) zugänglich zu machen. Durch deren Inhaberin wurde ich auf das Problem aufmerksam. Inhaber von Premium-Accounts können wohl richtige (auch passwort-geschützte) Ordnerstrukturen einrichten und sich so eigene Server ersparen, die rund um die Uhr am Netz sind. Zudem: das Verteilen von Daten ist nur eine der Optionen bei diesen universellen Dienstleistern. Der Vorteil ist gerade, dass man Daten auch anderen zugänglich machen kann. Also ein "Plus" zu Dropbox & Co., wenn ich das richtig verstanden habe.


    Die Frage, wer MU & Co zu welchen Zwecken nutzt, kann ich nicht wirklich beurteilen. Persönlich nutze ich (bisher) überhaupt keine solchen Cloud-Lösungen, u.a. deshalb, weil meine Internetverbindung viel zu lahm dazu ist. Persönlich kenne ich noch einige wenige, die Rapidshare zur Aufbewahrung einer größeren Menge von Dateien nutzen, um die nicht auf jedem Rechner vorhalten zu müssen. Diese Daten befinden sich wirklich nur noch auf den (angeblich durch Backups mehrfach abgesicherten) Servern von RS. Wenn Behörden einen solchen Laden dicht machen, hilft das aber recht wenig.



    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ...
    Bei 95% der Hoster werden die Dateien gelöscht wenn sie z.B. nicht innerhalb von 60 Tagen einmal runtergeladen worden sind.


    Das gilt aber doch nur für Dateien der "Laufkundschaft". Dateien von Personen, die über einen (in der Regel) kostenpflichtigen Account verfügen, bleiben theoretisch bis zum jüngsten Gericht online.



    Ich sehe daher auch weiterhin ein Bedürfnis auf Klärung dieser Frage. Was nützt mir eine Cloud, wenn Behörden meine Daten, für die allenfalls ich das Urheberrecht besitze, im Falle eines Zugriffs wie "Beifang" behandeln, den man in die weite See kippt.


    Im Falle der Beschlagnahme fremder materieller Güter bei Beschuldigten werden diese jedenfalls (in aller Regel) an die Berechtigten herausgegeben, soweit ihr Besitz nicht verboten ist.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Inhaber von Premium-Accounts können wohl richtige (auch passwort-geschützte) Ordnerstrukturen einrichten und sich so eigene Server ersparen, die rund um die Uhr am Netz sind. Zudem: das Verteilen von Daten ist nur eine der Optionen bei diesen universellen Dienstleistern. Der Vorteil ist gerade, dass man Daten auch anderen zugänglich machen kann. Also ein "Plus" zu Dropbox & Co., wenn ich das richtig verstanden habe.

    Nö, das kann man bei dropbox auch, nur dass man auch dort für größere Datenmengen Geld bezahlen muss. Da war MU einfach preiswerter.
    Das Problem der Datensicherheit in clouds wird aber von den meisten Anwendern unterschätzt. AFAIR hatte auch Wikileaks die gleichen Server, wie dropbox genutzt.


    Die schöne bunte Werbewelt der cloud-Anwendungen verschleiert gern, dass clouds leicht überwachbar/kontrollierbar sind. Ob da eine entsprechende Strategie hinter der Vermarktung steht, sei mal dahin gestellt. Dass der große Bruder grundsätzlich alles und jeden überwachen möchte, ist ja sicher unbestritten.


    Es wäre übrigens auch sehr einfach möglich, illegales Material über dropbox zu verteilen. Mal sehen, wann die S3 von amazon beschlagnahmt wird :D

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