Unterhalt: wielange haften eltern für ihre kinder (finanziell)?

  • Echt? Ist der Betrag gesenkt worden?


    Einer guten Freundin ist nämlich der Betrag von 680 Euro als Unterhaltsverpflichtung seitens ihrer Eltern genannt worden; aber möglicherweise hängt das auch von individuellen und lokalen Faktoren ab (Mietniveau am Ort, Einkommen der Eltern, etc).


    Dennoch: Nachfragen kann nicht schaden und ist nie verkehrt! :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Nochmal zum Handy:


    es ist höchst bedenklich, was Deine Tante da vor hat.


    Wenn er die Rechnung als Volljähriger nicht zahlen kann (dafür muss natürlich der Vertrag erstmal auf seinen Namen umgeschrieben worden sein oder einen neuer Handyvertrag existieren, sonst muss Deine Tante zahlen) dann wird er angemahnt. Als nächstes wird dann das Handy gesperrt und der Vertrag fristlos gekündigt. Die restlichen Grundgebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit werden auch gleich fällig.


    Das wird dann auch gleich in die Schufa eingetragen und es gibt einen Schrieb vom Rechtsanwalt oder Inkassobüro.


    Bis hierhin ist es schon unangenehm genug. Der Schufa-Eintrag bleibt noch 3 Jahe bestehen und was einen Kredit oder Dispo angeht, sieht es dann sehr schlecht aus. Wenn er also einen guten Job findet, aber hierfür umziehen müsste oder ein neues Auto braucht wird es schwer, das zu finanzieren. Evtl. fragt auch der Vermieter, manchmal sogar der potentielle neue Arbeitgeber die Schufa ab.


    Wenn er dann immer noch nicht zahlt und auch keine einvernehmliche Regelung zum Ratenausgleich gefunden werden kann wird Mahnbescheid beantragt und wenn nicht widersprochen wird kommt es dann zum Titel, der 30 Jahre aufrecht erhalten werden kann. Das wars dann mit der Hypothek für den Hauskauf und weite geht das Familienleben in der engen 3 1/2 Zimmer Wohnung....


    Bei der Bank oder bei Sicherheitsdiensten anzufangen kann er sich dann ebefalls schminken, viele Unternehmen werden ihn noch nicht einmal als ungelernten Kassierer einstellen, wenn Not am Mann ist und er sonst keinen Job finden sollte.



    Also lieber mal ein ernstes Wort mit ihm sprechen und den Laufzeitvertrag in ein Prepaid-Modell umwandeln lassen (oder neu abschliessen, wenn die Nummer nicht erhalten bleiben muss). Ist IMHO besser als die Holzhammermethode, auch wenn die am Besten wirkt. Aber sie hat besonders in diesem spezifischen Fall erhebliche Konsequenzen für die Zukunft.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Echt? Ist der Betrag gesenkt worden?


    Einer guten Freundin ist nämlich der Betrag von 680 Euro als Unterhaltsverpflichtung seitens ihrer Eltern genannt worden; aber möglicherweise hängt das auch von individuellen und lokalen Faktoren ab (Mietniveau am Ort, Einkommen der Eltern, etc).


    Dennoch: Nachfragen kann nicht schaden und ist nie verkehrt! :)


    So kenn ich das auch. Die Eltern müssen bis zum Ende der Schul- und ersten Berufsausbildung ganz schön zahlen. Ist u.a. vom Einkommen d. Eltern abhängig.


    Da gibt's eine sehr bekannte Tabelle, nach der sich der Unterhalt bemisst; ist nach irgendeiner Stadt benannt.
    Ich kenne einen 20-jährigen, der gerade sein Abi macht und danach studieren möchte; er bekommt fast 700 Euro (ob da aber schon das Kindergeld miteingerechnet ist, weiß ich nicht)


    EDIT:
    Düsseldorfer Tabelle

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Echt? Ist der Betrag gesenkt worden?


    Einer guten Freundin ist nämlich der Betrag von 680 Euro als Unterhaltsverpflichtung seitens ihrer Eltern genannt worden; aber möglicherweise hängt das auch von individuellen und lokalen Faktoren ab (Mietniveau am Ort, Einkommen der Eltern, etc).


    Dennoch: Nachfragen kann nicht schaden und ist nie verkehrt! :)


    Am Mietniveau kann´s jedenfalls nicht liegen - bei den Mietkosten liegt FR deutschlandweit in den Top 10.


    Von Unterhaltspflicht meiner Eltern war bei meinem Wohngeldantrag nie die Rede. Wobei ich 680 € für überzogen halte. Das Gehalt des Sprösslings muss dabei mit eingerechnet werden. Ansonsten käme ein Azubi mit eigener Wohnung schnell auf Nettoverdienste, die sich so manch langjähriger Arbeitnehmer nur wünschen kann. Und spätestens da würde was schief laufen.


  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    es ist höchst bedenklich, was Deine Tante da vor hat.


    Meinst Du ?


    Find ich nicht.
    Mit 18 sollte man doch schon selber soweit denken können, solche Folgen abzuschätzen.


    Wenn man mit sowas nie anfängt, wird man das nie lernen.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Danke für eure Hilfe.


    Hab eben für ihn ein wenig durch die Gegend tetlefoniert da ich nix zu tun habe.


    Also Kindergeld kann man per Formular aufs eigene Konto überweisen lassen.
    Wohngeld bekommt man während der beruflichen Erstausbildung nicht.
    Ausbildungsbeihilfe kann man erst beantragen wenn man eine Wohnung hat, außerdem
    müssen die Eltern da Angaben über Gehalt und ähnliches machen. Dies werden diese nicht tun, aufgrund des angespannten Verhältnisses.
    Was soll er den nun tun ? Im mom bezhale ich ihm ein Hotel, aber länger wie eine Woche kann ich das als Azubi nicht tun. Freunde hat er keine wo er schlafen kann.
    Was soll er nun tun, sonst sitzt er auf der Straße.
    Sein Ausbildungsgehalt wird sehr knapp, er hat drei Handyverträge die er nicht kündigen kann, außerdem hat er ein MaxxTicket zum fahren zur Arbeit usw. das kanner auch nicht kündigen.
    Dann hat er kein Geld um Geld für eine Wohnungskaution aufzubringen.


    Was soll er den nun machen ?
    Die Wohnungspreise in Mannheim sind echt der Horror.


    Vielen Dank!"


    Gruß


    SvenJustin

  • Aus Fehlern lernen ist aber meist die schlechteste und folgenschwerste Art.


    Nicht jeder ist mit 18 schon reif genug um die Folgen wirklich abschätzen zu können. Nicht umsonst wird auch noch bei vielen älteren Leuten das Jugendstrafrecht angewandt...


    Wenn ihm die Konsequenzen klar sind und er es begriffen hat, was das für seine Zukunft bedeutet, kann man ja immer noch so verfahren, aber er sollte es zunächst verstanden haben.


    Es ist ja immerhin der Sohn Deiner Tante und nicht irgendein Vertreter, der einem an der Haustür was verkaufen will. Ich hab schon von einigen Leuten gehört, die sich bereits mit 18 oder 19 verschuldet haben und dann vollständig abgestürzt sind: Geld verdienen zum Schuldenbezahlen statt Ausbildung, dann arbeitslos, dann Alkoholiker, dann Schläger.


    Provozieren sollte man so was IMHO nicht. Klar: wer nicht hören will muss fühlen, aber ein ernsthaftes Gespräch sollte vorab schon stattfinden. Wenn ich Kinder hätte würde ich die zumindest nicht ins offene Messer rennen lassen. Wenn die Rechnungen aber wirlich so hoch sind, wie Du schreibst, und das permanent, dann hätte Deine Tante schon längst einmal was unternehmen sollen, wenn sie den Großteil bezahlen muss.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Aus Fehlern lernen ist aber meist die schlechteste und folgenschwerste Art.


    Provozieren sollte man so was IMHO nicht. Klar: wer nicht hören will muss fühlen, aber ein ernsthaftes Gespräch sollte vorab schon stattfinden. Wenn ich Kinder hätte würde ich die zumindest nicht ins offene Messer rennen lassen. Wenn die Rechnungen aber wirlich so hoch sind, wie Du schreibst, und das permanent, dann hätte Deine Tante schon längst einmal was unternehmen sollen, wenn sie den Großteil bezahlen muss.


    Tja, da haste wohl recht, aber leider auch die effektivste Art zu lernen...


    Das da Gespräche geführt wurden, gut, davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen. Aber ohne Warnung eins vor den Bug geknallt zu bekommen ist auch nicht richtig, das stimmt...


    Gruesse


    Charlie

    --
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    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von t-mobile
    Was soll er den nun machen ?
    Die Wohnungspreise in Mannheim sind echt der Horror.

    Sich sofort ans Sozialamt wenden! Die haben für Menschen in Not die passende Hilfe zur Hand bzw. können ihm primär helfen, so dass er nicht auf der Strasse sitzt (Stichwort: Notunterkunft!).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Eben, ab zum Sozialamt und dann zum Jugendamt (da schicken die ihn eh hin).


    Wenn seine Eltern IHM nichts ausfüllen, dann werden sie dies sicherlich tun, wenn das Jugendamt sie direkt anschreibt mit Bitte um Einkommensangaben. Wenn sie dies nicht tun, handeln sie sich in der Folge netten Ärger ein.


    Also bloß nicht den Kopf in den Sand stecken und sich auch nicht nervlich fertig machen. Er ist nicht der Erste und wird nicht der Letze sein, dem sowas passiert. Und dafür sind die Ämter Gott sei Dank ja auch da. Also keine Scham und rein in die Amtsstube.


    Die erklären ihm auch ihm auch alles, was er nun machen kann und helfen ihm dabei.


    Sie zahlen auch Vorschuss und werden sich selber reinhängen, dies zumindest zum Teil den Eltern aufzudrücken.

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