Ich habe weiche Knie bekommen. Erstmalig steige ich aus. Soeben 5 Sparcards von vor einigen Tagen widerrufen.
Gutscheine (Tanken/Amazon/MediaMarkt usw.) über quicker.com
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Zitat
Original geschrieben von flatty
Ich habe weiche Knie bekommen. Erstmalig steige ich aus. Soeben 5 Sparcards von vor einigen Tagen widerrufen.Ich hab schon bei den 70k gegrübelt ...
90k ist jetzt aber schon verdammt heftig ....Oo -
Ich weis auch nicht, was ich davon halten soll.
Auf der einen Seite macht es einen insgesamt seriösen Eindruck (EOL ist ja nicht völlig unbekannt), und ich denke auch nicht daß Quicker soviel Verlust macht, wie immer gerechnet wird, da es sicher ordentlich %e von Amazon etc. gibt. Amazon zB, gibt ja schon Premium Affilate Partnern 10% Rabatt, das bekommt Quicker denke ich bei so einer Aktion mindestens. Bei der Media-Markt Aktion haben sie evtl. sogar rechnerisch ein Plus gemacht, da Media Markt wohl seinen OnlineShop Start promoten wollte.
Auf der anderen Seite machen sie mit derzeit mit Sicherheit insgesamt gesehen nicht wenig Verluste, und ich frage mich halt für was ? Weil irgendein Geschäftsmodell hat sich ja irgenwie noch nicht herausgestellt, außer rudimentäre Location Based Services.
Und wer hat denn schon als Unternehmen Geld zu verschenken -.-
Naja mal sehen. Laut meiner Bank kann ich bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluß Lastschriften widerrufen (= 6 Wochen ab dem 01.04.), von daher denke ich besteht da einigermaßen Sicherheit .....
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Naja mal sehen. Laut meiner Bank kann ich bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluß Lastschriften widerrufen (= 6 Wochen ab dem 01.04.), von daher denke ich besteht da einigermaßen Sicherheit .....Ich habe mal eine Hervorhebung gemacht. Inwieweit man sich vor den Folgen einer Insolvenz durch einen solchen Widerruf schützen kann, haben wir oben ja schon mal angesprochen.
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Laut den gesetzlichen Vorgaben und den darauf aufbauenden AGB der Banken muß die Bank einen so stellen, als ob die Lastschrift nie stattgefunden hat. Bei meiner Bank zB. :
2.5.1 Erstattung bei Widerspruch gegen Lastschriftbelastungs- buchung
Widerspricht der Kunde einer noch nicht genehmigten Lastschrift- belastungsbuchung, ist die Bank verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag sowie etwaige Entgelte und Zinsen unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Be- lastung befunden hätte.Damit dürfte sich das Problem der Insolvenz auf die Banken untereinander verlagern.
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Laut den gesetzlichen Vorgaben und den darauf aufbauenden AGB der Banken muß die Bank einen so stellen, als ob die Lastschrift nie stattgefunden hat. Bei meiner Bank zB. :
[...]
Damit dürfte sich das Problem der Insolvenz auf die Banken untereinander verlagern.Auch wenn wir es schon mal hatten:
Nö. Es verlagert sich auf dich durch die Aufforderung des Insolvenzverwalters, doch bitte den Betrag zu zahlen. Dies wird er dann auch klageweise geltend machen.
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Ja, das ist schon richtig.
Aber
1. hab ich dann erstmal mein Geld wieder, das ist besser als wenns jemand anderes hat

2. kann ich dann Zug um Zug gegen Leistung verlangen
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1. Bringt dir im Falle einer Klage nichts
2. Warum auf einmal Zug-um-Zug, wenn vorher Vorkasse vereinbart war?Lastschrift ist keine Insolvenz-Vollkasko. Wäre bei solchen Dingern wie Quicker ja auch der Hammer. Da werden nicht wenige Käufe aus genau diesem Grund so laufen.
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Sehe ich es falsch, oder kann sich quicker auf die erfolgte Lieferung des Sparcard-Codes berufen?
Die Gegenleistung für die Einlösung eines Sparcard-Codes könnte ein anderes Rechtsgeschäft darstellen und das Geld wäre bei einer Insolvenz zwischen Kaufzeitpunkt der Sparcard und dem Amazon-, bzw. Tank-Gutschein-Deal weg, bzw. bei Rücklastschrift dennoch zu zahlen. -
Zitat
Original geschrieben von Latzel2
Sehe ich es falsch, oder kann sich quicker auf die erfolgte Lieferung des Sparcard-Codes berufen?
Die Gegenleistung für die Einlösung eines Sparcard-Codes könnte ein anderes Rechtsgeschäft darstellen und das Geld wäre bei einer Insolvenz zwischen Kaufzeitpunkt der Sparcard und dem Amazon-, bzw. Tank-Gutschein-Deal weg, bzw. bei Rücklastschrift dennoch zu zahlen.
Das sehe ich auch als Problem. Wenn man direkt einen Aral oder amazon Gutschein kauft, und dieser trotz Abbuchung nicht geliefert wird, kann man leichter zurückbuchen und ggf. ist das als Betrug anzusehen. In diesem Fall würde ich auf jeden Fall versuchen, das Geld zurückzubuchen.
Bei der ersten Aktion hat es sehr lange gedauert, bis geliefert wurde. Ein paar Kunden haben das Geld zurückbuchen lassen. Was wurde daraus? Hat Quicker Mahnungen geschickt und Gebühren belastet oder wurde einfach nicht geliefert?
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