gesetzliche Grundlage/Erfahrung mit offenem Feuer gesucht

  • Moin,


    wir haben eine Kleingartenparzelle. Dort würde ich gerne ein kleines Lagerfeuer machen.
    Nun wollte ich wissen, welche Möglichkeiten es gibt, und welche Rahmenbedingungen gelten.
    Die Feuerwehr sagte mir, sie haben keine Ahnung, sie machen die Dinger nur aus ;).
    Das Stadtamt wusste es auch nicht, vermittelte mich zum Ordnungsamt, und dort zur Person die für Osterfeuer zuständig sind. Er sagte mir, dass generell offenes Feuer verboten ist. Es gebe ausschließlich zu Ostern ein Genehmigungsverfahren. Ansonsten ist es verboten. Selbst Feuerkörbe aus dem Baumarkt. Nur etwas mit Ofencharakter (also zum Großteil geschlossen) sei erlaubt.
    Allerdings konnte er mir auch kein Gesetz nennen, und hörte sich auch nicht sonderlich "sicher" an.
    Hat sich jemand mit der Thematik schon einmal auseinandergesetzt, und kann mir einen Tip geben, wo ich suchen kann?


    greetz
    caoz


  • Quelle: http://www.umwelt.bremen.de/de…?gsid=bremen179.c.3130.de

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    mehr Sorgen machen würde mir bei dem Vorhaben noch die Satzung des Kleingartenvereins :D


    Genau das war auch mein erster Gedanke! :D
    Was steht da denn drin? Kann mir kaum vorstellen daß die das gutheißen...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Die Straße in der ich wohne, ist einseitig mit Häusern bebaut, auf der anderen Straßenseite erstreckt sich über viele Kilometer eine Kleingartenanlage. Wenn Grillen und offenes Feuer per Satzung verboten wären, müsste die Anlage längst verwaist sein in Anbetracht dessen, was ich täglich beobachte.


    Positiv weiß ich nur, dass das Abfackeln von Abfall (auch Grünzeug) verboten ist. Verbrennungen zu Grill- und Vergnügungszwecken sind aber an der Tagesordnung. Wie ich den Vorstand kenne, würde er unberechtigtem Treiben sicher ein jähes Ende setzen (wie es im Falle der Verbrennung von Gartenabfällebn auch geschehen ist).


    Frankie

  • Moin,


    TMausHB ja, es handelt sich um Bremen :) Vielen Dank für den Link :top: . Was gilt denn in der kälteren Jahreszeit?-)


    Da es sich um Eigenland handelt, gehören wir zu keinem Kleingartenverein.



    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die Straße in der ich wohne, ist einseitig mit Häusern bebaut, auf der anderen Straßenseite erstreckt sich über viele Kilometer eine Kleingartenanlage. Wenn Grillen und offenes Feuer per Satzung verboten wären, müsste die Anlage längst verwaist sein in Anbetracht dessen, was ich täglich beobachte.

    Wahrscheinlich verwaist die Anlage im selben Fortschritt wie die um sich greifenden, die einzelnen Parzellen abfackelnden Feuersbrünste. Alle denken, daß der jeweilige Nachbar grillen würde oder die Schwiegermutter auf den Scheiterhaufe käme. Tatsächlich aber wird so die Kleingartenanlage brandgeräumt und dann gentrifiziert.

    Je suis Charlie

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