Steuererklärung 2011 Arbeitszimmer

  • naja, ich muss innerhalb von 30 Minuten reagieren und brauche 60 Minuten in die Firma. Also 90% der Arbeiten "müsste" ich schon von zuhause aus machen....ich könnte aber jederzeit in die Firma fahren, wenn ich wollte. Teilweise muss ich auch, wenn im Rechenzentrum direkt was kaputt ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Lehrer könen ihr Arbeitszimmer natürlich nicht voll absetzen, sondern nur zu einem Drittel. Stimmt natürlich, dass Lehrer hauptsächlich in der Schule unterrichten, aber Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden machen einen nicht unerheblichen Teil der Arbeit aus.


    Das mit der Arbeitsecke hab ich nicht gewusst, spielt aber jetzt auch keine Rolle mehr ;-)


    Tut mir leid, da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht. Volle Absetzbarkeit war zuletzt gar kein Problem.


    Auch das hier ist m. E. überholt:


    Zitat

    Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht in voller Höhe abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird.



    Dem steht ein Schreiben des BMF aus dem Jahr 2011 und meine bescheidenen Erfahrungen entgegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    naja, ich muss innerhalb von 30 Minuten reagieren und brauche 60 Minuten in die Firma. Also 90% der Arbeiten "müsste" ich schon von zuhause aus machen....ich könnte aber jederzeit in die Firma fahren, wenn ich wollte. Teilweise muss ich auch, wenn im Rechenzentrum direkt was kaputt ist.


    Dann kannst Du nichts absetzen weil Dein AG Dir grundsätzlich einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt an dem die Tätigkeiten ausgeübt werdem können. (Das Dein Fahrtweg ggf. länger ist ist Dein persönliches "Problem".
    Häusliches AZ wird nur anerkannt wenn det
    AN dies zwingend benötigt weil er sonst keinen anderen Arbeitsplatz hat.

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