Ich finde, hier wird unnötig Panik gemacht.
An Deiner Stelle hätte ich eine Klage abgewartet, wobei natürlich das Einholen einer Deckungszusage schon mal ein wenig für Beruhigung sorgt. Das Kostenrisiko ist hier aber so gering, dass ich es schon für zweifelhaft halte, überhaupt die RSV in's Boot zu holen. Merke: Versicherungen sollen das abdecken, was einen aus der Bahn werfen kann (Schaden am Auto von mehreren tausend EUR, Haftpflichtsachen die mal schnell 4-5 stellig werden).
Mit der RSV kannst Du Dich nun aber in der Tat sehr gemütlich zurücklehnen und vielleicht auch - falls der Käufer klagt - einen Gutachter antanzen lassen, der sich zu den Schäden äußert. Ob Dein RA (und natürlich auch der Gegenseiten-RA) für so wenig Geld die Akte so lange auf dem Tisch liegen haben möchte, ist natürlich eine andere aber ebenso wichtige Frage.