Computer verkauft - nichts als Ärger, was tun?

  • Ich finde, hier wird unnötig Panik gemacht.


    An Deiner Stelle hätte ich eine Klage abgewartet, wobei natürlich das Einholen einer Deckungszusage schon mal ein wenig für Beruhigung sorgt. Das Kostenrisiko ist hier aber so gering, dass ich es schon für zweifelhaft halte, überhaupt die RSV in's Boot zu holen. Merke: Versicherungen sollen das abdecken, was einen aus der Bahn werfen kann (Schaden am Auto von mehreren tausend EUR, Haftpflichtsachen die mal schnell 4-5 stellig werden).


    Mit der RSV kannst Du Dich nun aber in der Tat sehr gemütlich zurücklehnen und vielleicht auch - falls der Käufer klagt - einen Gutachter antanzen lassen, der sich zu den Schäden äußert. Ob Dein RA (und natürlich auch der Gegenseiten-RA) für so wenig Geld die Akte so lange auf dem Tisch liegen haben möchte, ist natürlich eine andere aber ebenso wichtige Frage.

  • Kaum schreibselt ein Anwalt wirres Zeugs, Gerät die Welt aus den Fugen. Wen kümmert der Transportschaden? Die Sachen wurden in gutem Zustand abgesendet, also hat der Empfänger das Zeugs beschädigt. Das Gegenteil zu beweisen, liegt doch beim Kläger. Dem sollte man aber im Vorfeld keine Munition liefern, sondern stillschweigen bewahren damit er ins offene Messer läuft.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Das Gegenteil zu beweisen, liegt doch beim Kläger.


    In diesem Fall - wahrscheinlich - leider nicht. Der Verkäufer hat die Mangelfreiheit bei Versendung zu darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen.

  • Ich dachte der Käufer muss darlegen - und im Bestreitensfall auch beweisen - das der Mac schon zu dem Zeitpunkt defekt gewesen ist, als er dem Frachtführer übergeben wurde. Wenn er als Privatmann verkauft hat kommt ihm meiner Meinung nach auch keine Beweiserleichterung zu gute?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • @ flatty Das ist doch gerade das Wesen der Beweislastumkehr bei gewerblichen Verkäufern: Hier muss der VK in den ersten 6 Monaten die Mangelfreiheit beweisen. Als privater Verkäufer muss laudanum das aber ja nun gerade nicht (wobei es sicher nicht schaden kann, einen Zeugen zu haben).

  • Hola,


    wie oben schon von mir vermutet, hat der VK die Haftung für Mängel (vielleicht sogar wirksam) ausgeschlossen. Wir sprechen also nur noch über Arglist und - wenn auch der RA bisher das angeblich nicht geschrieben hat - Transportschäden. Wenn diese nicht vorliegen, dann eben auch den mangelfreien Versand.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Hola,


    wie oben schon von mir vermutet, hat der VK die Haftung für Mängel (vielleicht sogar wirksam) ausgeschlossen. Wir sprechen also nur noch über Arglist und - wenn auch der RA bisher das angeblich nicht geschrieben hat - Transportschäden. Wenn diese nicht vorliegen, dann eben auch den mangelfreien Versand.


    Ich kann deine Argumentation nicht im Ansatz nachvollziehen.


    Selbst wenn man hier von einem wirksamen und auch nachweisbaren Haftungsausschluss ausgehen will, ist die Schiene über die Arglist doch in die Mängelrechte zu kommen in beweisrechtlicher Hinsicht ein Plus, und kein Minus zur normalen Beweissituation bei der Sachmängelhaftung ohne Haftungsfrezeichnung. Um überhaupt in die Mängelrechte zu kommen, muss der Käufer den Nachweis führen können, dass


    1. Ein Sachmangel vorlag (vgl. § 363 BGB), und
    2. dieser vom VK in arglistiger Weise verschwiegen worden ist.


    Ein Sachmangel liegt aber eben gerade nur dann vor, wenn der PC bereits vor Ablieferung beim Frachtführer mangelhaft gewesen ist. Und dieser Nachweis ist nicht zu führen, wenn der VK hier wahrheitsgemäße Angaben über den Zustand des PCs gemacht hat.


    Warum reitest du immer auf dem Versandschaden rum?


    Für diesen haftet der VK eben wegen der Regelung des § 447 BGB gerade nicht. Etwas anderes kann sich nur aus Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (Pflicht zur sachgerechten Verpackung & Versand) ergeben. Für eine derartige Pflichtverletzung (nicht aber für das Vertretenmüssen derselben) ist der Käufer darlegungs- und ggf. beweispflichtig.


    Aber die Umverpackung war hier doch gerade nicht beschädigt, sondern ausreichend dimensioniert. Zudem ist das Schadensbild alles andere als typisch für einen Versandschaden. Bevor da Tasten herausbrechen, Batterien verloren gehen oder optische Laufwerke den Geist aufgeben, hätte es doch längst die HDD oder den RAM oder das Mainboard gehimmelt.


    Und: Wie soll der Verkäufer bitte in arglistiger Weise einen Versandschaden herbeigeführt haben? Das geht nicht.


    Es kann nicht sein, dass ich über den Umweg "arglistiger Versandschaden" durch die Hintertür unter Umkremeplung sämtlicher Beweisregeln der Sachmängelhaftung in die Mängelrechte komme.


    Schließlich ist die Haftungsfreizeichnung meiner Meinung nach hier nicht nachweisbar. Und für diese ist ausnahmsweise der VK darlegungs- und ggf. beweispflichtig.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Ich dachte der Käufer muss darlegen - und im Bestreitensfall auch beweisen - dass das der Mac schon zu dem Zeitpunkt defekt gewesen ist, als er dem Frachtführer übergeben wurde. Wenn er als Privatmann verkauft hat kommt ihm meiner Meinung nach auch keine Beweiserleichterung zu gute?


    Das ist auch vollkommen richtig so!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Der Käufer hat mehrere Ansatzpunkte:


    1. Sachmängelhaftung
    kann möglicherweise in den Grenzen der Arglist ausgeschlossen sein, Beweislast trifft aber in der Tat den Käufer, auch für Vorliegen des Mangels BEI GEFAHRÜBERGANG [=Versendung]. "Dagegen hat der Verkäufer die Ordnungsmäßigkeit der Ware bei Versendung und die Erfüllung seiner Pflicht zur korrekten Versendung darzutun" (MüKo)


    2. Mangelhafte Transportverpackung
    Trotz Gefahrübergang bei Übergabe zum Versand haftet der VK weiterhin für eine mangelhafte Verpackung

  • Richtig. Und für eine Beschädigung auf dem Transportwege spricht hier nicht viel, insbesondere nicht aufgrund unsachgemäßer Verpackung.


    Was sagt der MüKo in Sachen Beweisleist zu Nr. 2?


    M.E. muss der Käufer hierbei nachweisen, dass


    1. Die Kaufsache durch den Transport beschädigt wurde, und
    2. dass die Beschädigung durch unzureichenden Schutz der Verpackung (mit)verursacht worden ist, und dem Verkäufer eine sachgerechte(re) Verpackung unter Berücksichtigung der Spesen für den Versand und der Weisungen des Käufers dahingehend auch möglich und zumutbar gewesen ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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