gibt auch keinen unterschied. da hat nur jemand grad ein großes klugscheissbedürfnis
Frage zu Parkverbot Schild
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Hier hatte ich tatsächlich das Wörtchen eingeschränkt vergessen.
ZitatOriginal geschrieben von Roadrunner0778
Nur weil es sich Umgangssprachlich bei manchen so in Gehirn gebrannt hat,ist ein Parkverbot noch immer etwas anderes als ein eingeschränktes Haltverbot.)
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aahhhhhrgggg ja jetzt merk ich meinen Fehler auch :gpaul:
Hab nix gesagt
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Zitat
.....mit dem Zusatz das dort ein eingeschränktes Halteverbot gilt und kein Parkverbot.
3 Minuten Halten interessieren i.d.R. doch eh keinen. Es geht darum, ob man als nicht-Anwohner am Samstag und Sonntag dort parken (uneingeschränkt halten) darf oder ob am Samstag und Sonntag niemand da parken darf.
ZitatFalsch ist dann trotzdem
Warum sollte ein Begriff falsch sein nur weil es mittlerweile einen Neuen gibt? Vor allem wenn der Alte bekannter ist.
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Zitat
Original geschrieben von prana
Warum ist ein Begriff falsch nur weil es einen neuen gibt? Vor allem wenn der Alte bekannter ist.
:top:
....
ZitatOriginal geschrieben von Roadrunner0778
aahhhhhrgggg ja jetzt merk ich meinen Fehler auch :gpaul:Hab nix gesagt
Leider bin ich ein Mensch und hatte einen Denkfehler, sobald ich so perfekt bin wie ihr gebe ich bescheid.
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Blöde Regelung, wenn man als Lover immer erst gegen 22.00 Uhr eintrudeln darf ...
Am WE dagegen wird der Verkehr durch das Verbot nicht behindert ... da dürfen dann alle.
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Nachdem die Begriffe nun geklärt sind: Wie sind die beiden Einschränkungen unter dem eingeschränkten Haltverbot Schild zu verstehen? Darf am Sa & So jeder da parken oder keiner?
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KingBoa hatte die Frage doch schon beantwortet.
Dein 1. Vorschlag ist der korrekte.
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Meiner Einschätzung nach dürfen am WE dort alle parken, weil das Verbot an sich durch den Anwohnerzusatz für Fremde nicht erweitert wird.
Das Zusatzschild für Bewohner schafft insoweit ein Sonderrecht für (berechtigte) Anwohner - ohne jedoch ein zusätzliches Verbot für Fremde auszusprechen. Für Fremde müsste das Verbot so gelten, als sei der Anwohnerzusatz nicht vorhanden.
Frankie
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Und ich befürchtete schon, daß umständliche Ausdrucksart mir eigen sei.
Während des Berufs- und Abendverkehrs dürfen nur Parkausweisbesitzer parken, ansonsten alle.
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