Frage zu Parkverbot Schild

  • Hi


    anzumerken ist noch, daß das Parkverbot am gezeigten Schild endet.


    Hinter dem Schild darf also wieder jedermann Parken.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • und es sind nicht alle Bewohner die parken dürfen, sondern
    nur der mit Ausweis 21, also einer, ev. Arzt etc.


    GP

  • Wer sagt uns denn, dass nicht alle Bewohner der betroffenen Liegenschaft(en) einen Ausweis der Nummer (mgl. Gruppe) 21 haben? ;)


    Das immer wieder verkannte Problem mit diesen Anwohnerparkausweisen ist, dass sie lediglich dem Grunde nach ein Parkrecht beinhalten. Ein Anrecht der Ausweisinhaber, dass für jeden von ihnen auch ein Platz zur Verfügung steht, besteht nämlich nicht. Jeder berechtigte Anwohner hat Anspruch auf einen (kostenpflichtigen) Ausweis - völlig unabhängig davon, wie viele Parkgelegenheiten tatsächlich zur Verfügung stehen *händereib*. Ein ganzer Platz für einen einzigen Berechtigten wäre doch so was von unökonomisch ...


    Frank



    Edit OT:
    Die Wegelarerei wurde im Mittelalter nicht abgeschafft ... nur der Kreis der Berechtigten wurde neu geordnet. :rolleyes:

  • Alle Anwohner können den Ausweis 21 kaufen und hinter dem Schild ist eine Straße, da kann man nicht parken.


    Mir geht es eigentlich nur um das ungenau formulierte Schild das immer auf jeweils einer Straßenseite steht und ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich einen Strafzettel bekommen kann, wenn ich da als nicht Anwohner am Samstag und Sonntag parke. Es würde zwar kein Sinn machen, wenn am Samstag und Sonntag auf einer kompletten Straßenseite gar keiner da parken darf, nach dem was auf dem Schild steht, lässt es sich aber nicht vollkommen ausschließen.

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    ... und ich mir nicht 100% sicher bin, ob ich einen Strafzettel bekommen kann, wenn ich da als nicht Anwohner am Samstag und Sonntag parke. ...


    Nun ja ... selbst wenn das Parken zu 100% erlaubt ist, schließt das einen Strafzettel natürlich nicht aus. Sind sich Politessen nicht zu 100% sicher, schreiben sie erst einmal einen; das ist jedenfalls mein Eindruck.


    Bußgeldbehörden scheinen stets nach dem Grundsatz "in dubio pro fisko" zu handeln. :p


    Frank

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