ZitatOriginal geschrieben von iStephan
Danke, JHV, anscheinend kann Drillisch das machen ohne den Kunden zu fragen. Sind ja Drillisch - AGB und nicht Telekom-AGB.
aber kann die Telekom das einseitig durchdrücken ohne Drillisch zu fragen? was, wenn Drillisch diese Kunden nicht hergeben will? und ist eigentlich klar, um welche Kunden es insgesamt geht?
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Drillisch und andere Service-Provider müssen so einen Passus in ihrer AGB haben, denn in der Regel bestehen die Netzbetreiber vertraglich auf einem Vorkaufsrecht an ihren Netzkunden bei den Providern - allerdings weiß ich nicht ob es in solch einem Fall auch zutrifft. Denn hier ist es keine Pleite oder Geschäftsaufgabe, sondern eine konfliktreiche Vetragskündigung.
Ob Kunden nicht existieren können die Netzbetreiber nur indirekt über das Nutzungsverhalten feststellen, denn sie haben ja keinerlei Stammdaten der Providerkunden.