Telekom verklagt Drillisch, und beendet Zusammenarbeit

  • Ob man eine Schieflage korrigiert, verstärkt oder erst erzeugt kann einigermaßen zuverlässig nur von außen und auch erst nach Aufklärung zumindest der wesentlichen Gegebenheiten beurteilt werden. Auch Ablenkungen in ganz andere Themenbereiche, Zurechtstutzen und Ausdehnen von numerischen Dimensionen und mögliche, eventuelle Erklärungstheorien wirken da nicht konstruktiv, sondern sind eher informationelle Streubomben.


    Von mir aus darf sich der Kläger auch gern als eigentlich Urheber und Übeltäter entpuppen, warten wir's ab.

    Je suis Charlie

  • Wenn es eine Strafanzeige war, dann ermittelt jetzt also der Staatsanwalt. Heißt das, dass es schneller geht, als bei einer Zivilklage? (Für alle Besserwisser: Ist mir klar, dass es sich bei einer Tat entweder um eine Straftat handeln muss, oder ein rechtliches Vergehen, was aber erst der Kläger einklagen muss, bzw. sich aus der Tat eben Nachteile für den dann Geschädigten ergeben, wogegen er dann klagen kann ...)

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  • Das kommt darauf an, was du mit "dass es schneller geht" meinst. Für die Parteien ist es mit dem Strafverfahren nicht getan, das Zivilverfahren zur Rückforderung der Provision läuft ja parallel. Diesbezüglich wird es eher längern dauern, als ohne Strafverfahren, denn der Zivilrichter wird das Verfahren im Regelfall erst einmal aussetzen, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.


    Wenn es dir nur darum geht, wann man als Unbeteiligter Neuigkeiten zu hören bekommt, wird das wohl zuerst im Strafverfahren der Fall sein.

  • Interessant ist, ob sich die Vorwürfe bewahrheiten oder eben nicht. Ob und ich welcher Höhe Provisonen (bzw. deren Rückzahlung) und Entschädigungen gezahlt werden müssen, ist eher Nebensache.

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  • Es gibt hier ja im Wesentlichen zwei Vorwürfe: Erstens, dass Drillisch unrechtmäßig Provisionen kassiert hat, zweitens, dass sie vorsätzlich betrogen haben. Für den ersten Vorwurf ist es gerade nicht nebensächlich, sondern wesentlich, ob sie verurteilt werden, diese Provisionen zurückzuzahlen. Der Betrugsvorwurf ist davon zu trennen, denn dieser hat noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Insofern ist es durchaus möglich, dass das Strafverfahren zu nichts führt, Drillisch aber dennoch zur Rückzahlung der Provisionen verurteilt wird.

  • Aus meiner Sicht besteht nur letzterer Vorwurf, der den ersten Vorwurf inkludiert.

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  • Zitat

    Original geschrieben von garbsener
    http://mobil.teltarif.de/simpl…provision/news/44574.html


    wer braucht bitte 30.000 simkarten um im sekundentakt sms damit zu verschicken? :confused:


    Lies bitte den Thread von Anfang an durch.


    EDIT: z.B. gibt es Automaten, die SMS versenden. Wenn es sein muss auch im (10-)Sekundentakt.

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