Ob man eine Schieflage korrigiert, verstärkt oder erst erzeugt kann einigermaßen zuverlässig nur von außen und auch erst nach Aufklärung zumindest der wesentlichen Gegebenheiten beurteilt werden. Auch Ablenkungen in ganz andere Themenbereiche, Zurechtstutzen und Ausdehnen von numerischen Dimensionen und mögliche, eventuelle Erklärungstheorien wirken da nicht konstruktiv, sondern sind eher informationelle Streubomben.
Von mir aus darf sich der Kläger auch gern als eigentlich Urheber und Übeltäter entpuppen, warten wir's ab.