Ich halte mich hier an das was polli sagte zusammen mit eigenem Vorwissen:
es muss - nicht rein sklavisch nach Buchstaben der AGB sondern nach dem Geist des Fernabsatzrechts -
... mindestens eine Prüfung der Ware / Dienstleistung wie sie in einem Ladengeschäft möglich wäre, stattfinden können.
Und erlaubt ist nicht nur alles was ausdrücklich erlaubt ist, sondern alles was nicht nach AGB ausdrücklich verboten ist.
wenn man es auf Allmobil fokussiert: hier liegen ja die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone bei.
EDIT: was ist, wenn ich zum Testen die Fahrplanauskunft der Bahn anrufe? (0800 Nummer) :p
EDIT2: zum Ausüben des Widerrufs muss einem nichts weiß gemacht werden wenn man es schwarz auf weiss hat
Mail reicht nur dann, wenn der Empfänger der Willenserklärung sie ausdrücklich bestätigt bzw. genügen lässt sodass man beweismässig nicht in die Bredouille kommt.