Auch diejenigen, die hoffen, dass Beate Z. (oder wie sie auch heißen mag) "auspackt" und dann endlich Licht ins Dunkel gelangt, werden eine Entäuschung erleben:
§174 GVG
...
(2) Soweit die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit ausgeschlossen wird, dürfen Presse, Rundfunk und Fernsehen keine Berichte über die Verhandlung und den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks veröffentlichen.
...
Und vieles andere darf dann auch nicht; für ungestörtes Werkeln des Verfassungsschutzes ist also bestens gesorgt ... und wer sich nicht dran hält, wird ganz sicher (irgendwie) aus dem Verkehr gezogen werden. Da werden auch schon mal rechtswidrig Presseredaktionen nach Quellen durchsucht (natürlich mit dem späteren Ausdruck des Bedauerns - aber leider zu spät für den Informanten). ![]()
Frankie