Hier wurde doch schon gesagt, dass vergleichende Werbung zulässig ist. Von daher wird's da keinen Cent geben. Der entsprechende UWG-Anspruch wäre ohnehin primär auf ein Unterlassen der Werbung gerichtet.
Ich denke auch, dass denen in Bonn aufgegangen ist, dass die Werbung vielleicht ein bisschen zu guerillamäßig für ihren Laden. ![]()