Verwertungsausschluss gem. §168 Abs.3 S.1 VVG

  • Thema ist ein Verwertungsausschluss nach §168 Abs.3 S.1 VVG. So etwas, wie er z.B. vereinbart wird, um die Altersvorgsorge "Hartz-IV-sicher" (umgangssprachlich) zu machen.


    Ein kurzes Zitat:


    "§ 168 VVG - Kündigung des Versicherungsnehmers


    (1) ...
    (2) ...
    (3) Die Absätze 1 und 2 [Anm.: Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers] sind nicht auf einen für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsvertrag anzuwenden, bei dem der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen hat; der Wert der vom Ausschluss der Verwertbarkeit betroffenen Ansprüche darf die in § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Beträge nicht übersteigen. ..."


    Das ist der Wortlaut der gesetzlichen Regelung, von der 96% der deutschen Bevölkerung in der Lage sein müssten, sie zu lesen.


    Jetzt liegt hier ein Scheiben der ASSTEL vor mir, in dem ein Herr Marc (ist das jetzt der Deckname für Kevin?) L. - seines Zeichens "Leiter Servicemanagement" - schreibt:


    "Ein Verwertungsausschluss ist immer im Rahmen und im Sinne von § 23 Abs. 1 SGB II zu vereinbaren.


    bla bla bla ...,
    bla bla bla ...,
    bla bla bla ....


    Beachten Sie bitte, dass bei einer Kapitallebensversicherung somit auch kein Verwertungsausschluss stattfinden kann."


    Ich bin jetzt ein wenig sprach- und ratlos. Aus § 168 Abs. 3 VVG kann ich absolut nicht ersehen, dass ein Verwertungsausschluss ausschließlich diesem Zweck dienen kann. Rein logisch sind auch andere Konstellationen denkbar.


    Weil die ALG II Problematik bisher an mir vorübergegangen ist und ich mich daher persönlich noch nicht mit dem Thema auseinandersetzen musste, hatte ich einen Bekannten auf den Wortlaut des VVG verwiesen und war davon ausgegangen, dass sein Ansinnen völlig unproblematisch sei. Das, was Marc alias Kevin in den § 168 VVG "hineinphantasiert", steht devinitiv nicht drin.


    Hat der gute Marc nur schlecht geträumt oder verweist das VVG doch irgendwo in diesem Zusammenhang auf weitere Vorschriften und ich kann es einfach nur nicht finden. Die Aussage des Schreibens stellt jedenfalls all das auf den Kopf, was ich bisher zu diesem Thema zu wissen geglaubt hatte.


    Dass sämtliche Kapitallebensversicherungen von einem Verwertungsausschluss kategorisch ausgeschlossen sein sollen, kann ich mir nun wirlich nicht vorstellen.


    Und noch einmal: Der konkrete Grund des Verwertungsausschlusses ist mir nicht bekannt - ich weiß nur, dass er in keinerlei Zusammenhang mit Sozialleistungen und/oder Pfändungsschutz steht. Ich habe das Gefühl, da traut sich einer einfach nur selbst nicht über den Weg. ;)


    Frankie

  • Re: Verwertungsausschluss gem. §168 Abs.3 S.1 VVG


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dass sämtliche Kapitallebensversicherungen von einem Verwertungsausschluss kategorisch ausgeschlossen sein sollen, kann ich mir nun wirlich nicht vorstellen.


    Das wäre ja auch absoluter Unfug und man müsste sich fragen warum bis hoch zum BSG Urteile zum Thema "Verwertungsausschluss" und "Kapitallebensversicherung" gefällt wurden.


    Ansonsten gilt:
    Rechtsberatung zu Einzelfragen gibt es beim Anwalt des geringsten Mißtrauens oder wer sich gern auf Abenteuer einlässt auch bei den Studenten in einschlägigen Jura-Foren.

  • Re: Re: Verwertungsausschluss gem. §168 Abs.3 S.1 VVG


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    Ansonsten gilt:
    Rechtsberatung zu Einzelfragen gibt es beim Anwalt ...


    1. Mir persönlich geht es keineswegs um die Klärung eines Einzelfalls. Lediglich um eine Bestätigung dessen, dass ich mir mein mühsam erarbeitetes Weltbild nicht von irgendeinem Marc oder Kevin zerstören lassen muss.


    2. Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich keine Rechtsberatung benötige ... wie es ausschaut, scheint sich das zu bestätigen.


    3. Nein, ich bin nicht mutig. Und es ist auch keineswegs so, dass sich in Jura-Foren Studenten tummeln. Gerade der strafrechtliche Bereich ist häufig sogar im Admin-/Modbereich von Polizisten durchsetzt, deren Dummfug mich binnen Kürze auf die Palme bringt. Und ich kann es einfach nicht lassen, dort umherzuklicken, wenn ich in so etwas angemeldet bin ...


    Was mir fehlt, sind Teile des aktiven Wortschatzes. Dem Umgang mit Vollidioten bin ich einfach nicht gewachsen. Jedes Mal, wenn ich mit solchem Kevin für Arme kommuniziere, muss ich mich arg mühen, nicht die Fassung zu verlieren ... und schon, wenn ich verspreche, zum Mitlesen auch ganz langsam zu schreiben, sind sie oft eingeschnappt. :mad:


    Tatsächlich werde ich den persönlichen Rat geben, entweder einen Anwalt aufzusuchen, der Erfahrung im Umgang mit Deppen hat oder einfach die Finger vom Kapital zu lassen.


    Frankie



    Edit:

    Zitat


    Dieses Forum ist doch gleich das Schlimmste von Allen. Nachdem ich den dritten Polizistenrat an einen ratlosen Beschuldigten "geradegerückt" hatte, fand sich bei meinem Namen gleich eine rote Laterne. :p


    Zitat


    Scheint nach deinen Ausführungen etwas komplexer zu sein.


    Was bitte soll an diesem einfachen Sachverhalt komplex sein?


    Der Umstand, dass der Leiter des Kundenservice bereits mit der Lektüre einiger weniger Zeilen überfordert ist, macht doch nichts komplex - das ist einfach nur armselig!

  • Au weia ... als ich den Brief der ASSTEL bei der Rückgabe an den Empfänger wieder eingetütet hatte, fiel mir doch so ein verschämtes "ppa." vor der (persönlichen und nicht etwa hektorafierten) Unterschrift auf.


    Nachdem ich (irritiert durch diesen Zusatz) gerade mal gegoogelt habe, hoffe ich, dass der Empfänger meinem Rat, sich zunächst bei der Geschäftsführung über diese "Pappnase" zu beschweren, noch nicht nachgekommen ist. :rolleyes:


    >>>>> PM: Marc L. neuer ASSTEL Geschäftsführer <<<<<


    Obwohl ich es gewohnt bin, Recht zu haben und auch zu behalten, lässt mich die Position des Verfassers wirklich verdutzt dreinschauen - ist er doch jemand, der es wirklich genau wissen müsste.


    Allerdings:
    Wie ChickenHawk zu Recht schreibt, begegnen auch mir mit gewisser Regelmäßigkeit gerichtliche Entscheidungen, deren Leitsätze sich mit Problemen befassen, die es nach Auskunft von Herrn L. niemals gegeben haben kann ... :confused:


    Frankie



    Edit:
    Hilft alles nix ... muss er sich halt beim Vorstand über den GF beschweren ... oder beim Aufsichtsrat über einen Vorstand, der solche ... (da isser wieder, mein mangelnder Wortschatz) ... zum Geschäftsführer beruft.



    Edit2:
    So, jetzt hab ich mit Einverständnis des Empfängers unter Beifügung einer Ablichtung des Schreibens etliche kurze Pressemitteilungen an Handelsblatt, Wirtschaftwoche, Finanztest & Co. rausgeschickt, wonach aufgrund verbindlicher Aussage des Geschäftsführers der ASSTEL die Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses betreffend Kaptitallebensversicherungen bei der ASSTEL nicht mehr möglich ist.


    Im Rahmen der "Jahresendrallye" aufgrund der Senkung des Garantiezinses ab 01.01.2012 halte ich es für enorm wichtig, dass die potenzielle Kundschaft der ASSTEL umfänglich unterrichtet ist - und nicht etwa nur einige wenige ausgesuchte Kunden. Das konnte ich mir einfach nicht verkneifen ... mal sehen, ob sich was tut ...


    Meine Google Suche nach einem Workshop "Wie kommuniziere ich mit Vollidioten" war leider ohne Ergebnis - eine offene Wunde in mir, die diese Angelgegenheit wieder aufgerissen hat. Auch mich wird es in wenigen Wochen ganz sicher wieder treffen. :mad:


    Falls also jemand einen Tipp hat, wäre es schön, wenn er ihn hier postet. Der Google-Vorschlag der "Kommunikation mit Verstorbenen" ist dagegen eine reine Lachpille ... die können doch wohl keinen Unfug mehr von sich geben ...


    Persönlich habe ich im übrigen zwei Rentenversicherungen bei einem Laden, den ich auch schon thematisiert hatte. An die Qualifikation der Mitarbeiter dieser Branche scheinen wohl einheitliche Anforderungen zu bestehen.


    Das ist umso bedauerlicher, als ich das Produkt als solches gar nicht für falsch halte. Seit dem 45.ten Lebensjahr erhalte ich in jedem Jahr pünktlich zum Geburtstag eine Lebens- bzw. Rentenversicherung (Kapital) ausgezahlt, die es mir erlaubt, mein berufliches Engagement merklich einzuschränken. Eine Idee, auf die mich im Übrigen einer der hellwachen Vertreter dieser Zunft gebracht hat - und das zu einer Zeit recht üppiger Steuervorteile. Aber auch er beschäftigt sich längst mit angenehmeren Dingen.

  • Hmm ... nach einem guten Film mit drei Cognac ist mir während der Werbepause folgendes entrutscht:


    "Sehr geehrter Herr Dr. xxx,


    die höchstpersönliche Auskunft Ihres Geschäftsführers, Herrn Marc L., nach der ein Verwertungsausschluss betreffend Kapitallebensversicherungen im Falle des Bezugs von ALG II bei der ASSTEL nicht vereinbart werden kann, empfinde ich als höchst bedauerlich, weil Ihre Mitbewerber am Markt dies ganz anders handhaben.


    Auch die Rechtsprechung des BSG, das sich häufig mit einem Problem auseinandersetzt, das es nach Darstellung Ihres Geschäftsführers überhaupt nicht geben kann, halte ich für höchst befremdlich. Haben diese Herren nichts Besseres zu tun, als sich mit nicht existenten Problemen auseinanderzusetzen?


    Ich hoffe, dass es ganz in Ihrem Sinne war, die aus der Anlage ersichtlichen Redaktionen der von mir regelmäßig bezogenen bzw. abonnierten Printmedien über die Fehlerhaftigkeit ihrer regelmäßigen Berichterstattung zu unterrichten. Womöglich könnte sich ein Leser vor dem Gespenst der sinkenden Garantieverzinsung noch berufen fühlen, vor Jahresende eine folgenschwere Fehlentscheidung zu treffen.


    Vor diesem Hintergrund begrüße ich es sehr, dass Ihr Geschäftsführer Herr L. diesem Irrtum noch rechtzeitig entgegengetreten ist.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Gibt's noch Änderungswünsche? Oder Hinweise auf einen Workshop?



    Edit:
    - g e s t r i c h e n -

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