Hallo Leute,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage zum Thema Rechungstellung und Nachverrechnung:
Ich habe im Okt. 2002 über unihome einen T-ISDNxxl Anschluß mit DSL beantragt und auf der November-Rechnung auch die entsprechende Gutschrift bekommen.
Auf der Dezember-Rechung taucht die Gutschrift ein zweites Mal auf (hatte ich aber nicht bemerkt): Ende Dezember stelle ich den DSLxxl-Anschluß auf einen normalen DSL-Anschluß um.
Im Januar und Februar wird mir ein normaler ISDN-Anschluß berechnet, allerdings ohne den DSL-Aufschlag; DSL bleibt aber trotzdem nutzbar.
Aus irgendwelchen Gründen (Ich hatte keinen Auftrag erteilt) wurde mein Anschluß dann wieder zum xxl umgestellt und auf meiner Märzrechnung taucht ein Posten "Betriebsfähige Bereitstellung ISDNxxl incl. DSL" für 86,16 auf.
Als ich diesen Betrag reklamiere, erhalte ich zwei Tage später Post von der DTAG:
Man werde diese 86 Euro gutschreiben, allerdings korrigierte dieser Mitarbeiter auch gleich noch in einem Aufwasch alle Fehler, die die DTAG vorher gemacht hatte, sprich:
- Die doppelt erteilte Gutschrift des Kooperationspartners (unihome) soll mit der nächsten Rechnung eingezogen werden
- DSL soll im Januar und im Februar nachverrechnet werden
Dazu meine Frage: Wie weit zurückreichend kann eine Gutschrift denn eingezogen werden? Das Rechungsdatum 23. Dezember 2002 liegt immerhin schon vier Monate zurück?
Ich will mir nix erschleichen, aber der DTAG auch nicht unbedingt mehr Kohle zuschustern als unbedingt nötig!
Vielen Dank,
Herzlichst, Tobsen