Vom Vertrag zurücktreten, da laufend Problem mit Handy?

  • Hallo miteinander,


    folgende Situation:
    Ich habe Mitte Dezember einen O2-Power-Select – Vertrag (online) abgeschlossen. Als Handy wählte ich das (damals neue) „Siemens S55“. Mittlerweile habe ich dieses Handy drei Mal, diese Woche wird’s das vierte Mal (ist schon unterwegs), tauschen lassen MÜSSEN. Ich hatte die ganze Zeit Probleme mit dem Netzempfang in Verbindung mit einer passiven Halterung mit Antennenanschluss (steht alles in meiner Signatur).
    Jetzt würde mich interessieren, ob ich einen (ggf. sogar gesetzlichen) Anspruch auf irgendwas irgendjemandem gegenüber habe. Kann ich also bei O2 meinen Vertrag kündigen (eher unwahrscheinlich). Oder was könnte ich gegenüber Siemens geltend machen?
    Denn soweit ich weiß, hat ein Hersteller / Anbieter (Siemens / O2), gesetzlich das Recht, drei Mal eine Nachbesserung zu machen. Die drei Mal sind bei mir def. vorbei!


    Also, sollte da irgendwer Erfahrungen, Empfehlungen oder was immer dazu abgeben können, würde ich mich sehr darüber freuen.


    thx & so long …


    Geordi.de

  • Um es kurz zu machen : Zurücktreten ist nicht. Neues / anderes Gerät ja, Vertrag auflösen nein :rolleyes:

  • Wie lange hast Du denn das Teil schon?
    Hast Du es kürzer als 6 Monate - was ja beim S55 anzunehmen ist - kannst Du das S55 wandeln (also zurück geben und z.Bsp. ein S/// T68 nehmen) oder mindern, wenn 3 mal ohne Erfolg nachgebessert wurde, da es sich hier um einen Gattungskauf handelt.
    Es es älter als 6 Monate, musst Du zunächst beweisen, dass der Fehler bei Übergabe schon vorhanden war.


    Ansprüche hast Du grundsätzlich nur gegen O2, auf keinen Fall gegen Siemens, weil Dein Vertragspartner O2 ist.
    Wenn Dir beim Auto die Lichtmaschine kaputt geht, beschwerst Du Dich ja auch beim bei VW, Fiat oder whatever und nicht bei Bosch.


    Aber probier doch einfach mal die SW11, die hat bei mir viele Probleme gelöst!


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • Die Geschichte mit der Nacherfüllungen bzieht sich nur auf O2 als Verkäufer des Handys.


    Siemens bietet den Vor-Ort-Austausch als freiwillige Garantieleistung an. Diese kann so häufig erbracht werden, wie Siemens Lust dazu hat.


    Ein Recht zur Wandlung erwächst Dir daraus nicht. Erst wenn O2 mehrmals erfolglos nachgebessert und/oder nacherfüllt hätte, käme Wandlung in Frage.


    Nachdem Du aber nun das ursprüngliche Gerät nicht mehr besitzt, wird das mehr als schwierig! Ob der Kauf eines S55 als Gattungskauf anzusehen ist, wage ich zu bezweifeln!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Sehe ich das richtig, dass du dich immer direkt mit dem Hersteller "vergnügt" hast?


    Dann hast du ein Problem. Wenn du irgendeine gesetzliche Folge herbeiführen willst, musst du zuerst bei deinem Vertragspartner einen Mangel gerügt haben und dem Vertragspartner eine Frist zur Nacherfüllung eingeräumt haben. Das hast du in dem genannten Fall aber nicht getan. Dein Vertragspartner (O2) weiß nichts davon, dass es mit dem Handy Probleme gibt. Du hast dich immer direkt an Siemens gewandt und aufgrund der Garantie einen Tausch vornehmen lassen.


    Deswegen guckst du jetzt in die Röhre und musst das ganze Spiel mit den drei Nacherfüllungsversuchen auch noch einmal mit O2 durchmachen, bevor du ggf. vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder SE verlangen kannst.


    Ich werde nie verstehen, warum sich hier im Forum alle direkt auf die Herstellergarantie stürzen und die Händlergewährleistung außen vor lassen. Das bringt wirklich nur Nachteile. Bei Siemens hast du ein SWAP-Gerät erhalten (altes Handy, neue Hülle), bei O2 hättest du Anspruch auf ein Neugerät, das mangelfrei ist.
    Bei meiner Einstellung, fürchte ich, dass ich inzwischen auf den schwarzen Listen der TT-Händler zu finden bin :rolleyes:


    Fazit: Andere Folgen, als von O2 ein neues Handy zu erhalten (du würdest den Mangel ja erstmalig rügen), kannst du nicht herbeiführen, was du gegen den Hersteller machen kannst, regelt die Garantie, dazu kann ich nichts sagen.


    Gruß
    Chris


    Edit: Wo kommen denn die ganzen Postings zwischen dem ersten und meinem her:D :rolleyes:


    Zitat

    Nachdem Du aber nun das ursprüngliche Gerät nicht mehr besitzt, wird das mehr als schwierig! Ob der Kauf eines S55 als Gattungskauf anzusehen ist, wage ich zu bezweifeln!


    Stimmt eigentlich, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Die Gewährleistung bezieht sich ja eigentlich nur auf das gekaufte Gerät, nicht auf das SWAP von Siemens, sonst könnte man jedes Gerät zu O2 schleppen. Da wird sich O2 ja freuen...

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Erstmal Danke an Euch alle! So in etwa mit Siemens und O2 hab ich mir das schon gedacht ...!
    Hab das erste Handy am 18.12.02 gekauft, also vor 3,5 Monaten.


    sebbi
    FW v11 hab ich natürlich schon drauf! Bringt auch nicht wirklich was! :mad:


    Sebastian
    Mmh ... dann wird sich O2 also querstellen, oder?


    @all
    Im Prinzip find ich das Handy ja echt genial. BT, das Display reicht mir auch. Aber es ist halt wirklich unter aller Kanone, wenn ich alle zwei Wochen einen halben Tag mein Handy wieder neu einstellen muss ...! Das kann's ja wohl nicht sein, oder? :confused:


    Wie wende ich mich denn am besten an O2? Per Telefon (kostenpflichtig) oder per eMail (kostenlos)?


    thx & so long ...


    Geordi.de


    EDIT:
    DaFunk
    Mmh ... wie oben geschrieben, hab ich ja nichts gegen das S55.
    Na gut, dann werd ich jetzt noch das neue (vierte) AT-Gerät von Siemens erwarten. Wenn ich das habe, schreibe ich O2 eine eMail, indem ich denen die akutelle IMEI mitteile und sollte (ich hoff's ja nicht) wieder ein Defekt auftreten, mach ich das ganze über O2.


    Wie macht O2 das dann? Muss ich das Handy da einschicken und die lassen's reparieren oder wie ist das?


  • Würde mich per Mail an O2 wenden. Das geht im allgemeinen relativ zügig. Soweit jedenfalls meine Erfahrung.


    Du hast beim Händler nach den gesetzlichen Vorschriften die Wahl, ob du dein Gerät repariert haben willst, oder ob dir einfach ein neues S55 zugeschickt werden soll.
    Wenn du dich fürs Reparieren entscheidest, wird es so sein wie du sagst. Vermutlich landet es sogar auf dem Tisch des gleichen Technikers bei Siemens, nur dass du über diesen Umweg am Ende die gesetzlichen Folgen für dich in Anspruch nehmen kannst.

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  • Wenn die Nachbesserung dauerhaft keinen Erfolg bringt, dann sieh mal hier


    Dort wird auch weiter auf das Urteil des AG Düsseldorf verwiesen. Dieser Fall ist deinem garnicht so unähnlich.


    Das könnte in der Argumentation gegen O2 vielleicht helfen.

  • Sebastian


    Wie kommst Du denn darauf, dass ein O2-Vertrag mit S55 kein Gattungskauf wäre? So selten ist es ja nun auch nicht!


    Sebbi


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    -Brendan Behan-

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