Hallo miteinander,
folgende Situation:
Ich habe Mitte Dezember einen O2-Power-Select – Vertrag (online) abgeschlossen. Als Handy wählte ich das (damals neue) „Siemens S55“. Mittlerweile habe ich dieses Handy drei Mal, diese Woche wird’s das vierte Mal (ist schon unterwegs), tauschen lassen MÜSSEN. Ich hatte die ganze Zeit Probleme mit dem Netzempfang in Verbindung mit einer passiven Halterung mit Antennenanschluss (steht alles in meiner Signatur).
Jetzt würde mich interessieren, ob ich einen (ggf. sogar gesetzlichen) Anspruch auf irgendwas irgendjemandem gegenüber habe. Kann ich also bei O2 meinen Vertrag kündigen (eher unwahrscheinlich). Oder was könnte ich gegenüber Siemens geltend machen?
Denn soweit ich weiß, hat ein Hersteller / Anbieter (Siemens / O2), gesetzlich das Recht, drei Mal eine Nachbesserung zu machen. Die drei Mal sind bei mir def. vorbei!
Also, sollte da irgendwer Erfahrungen, Empfehlungen oder was immer dazu abgeben können, würde ich mich sehr darüber freuen.
thx & so long …
Geordi.de