hi
dankeschön, das ein oder andere werde ich daraus übernehmen.
bisher nutze ich genau diesen text
ZitatDer Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
so eng sehe ich das nämlich auch wieder nicht und kann damit leben wenn irgendein neumalkluger meint er müsst mir auf irgendeinem wege drohen weil er sich wichtig tun will oder einen fehlkauf getätigt hat und nun meint er köme da wieder raus
auch eine schlechte bewertung würde mich nur bedingt stören, da ich für mich persönlich weiß das ich ne ehrliche haut bin und niemals einen über ebay wissentlich abziehen würde.
meine kulanz als privatmann würde ich auch als besser bezeichnen als von so manchem händler. ich lebe nicht von den sachen die ich bei ebay verkaufe und beschreibe sogar eher meine artikel schlechter als sie wirklich sind weil ich mit meinem gewissen nciht ausmachen kann das sich jemand auch nur ansatzweise geprellt fühlt.
ähm werd abgeholt
morgen mehr falls es einen intressiert löl
danke für den text
guten rutsch