Gehaltsabrechnung stimmt nicht....

  • Hallo,
    mein Arbeitgeber hat leider 1 Jahr lang für 2011 den Lohnsteuerfreibetrag falsch berechnet. Das ist jetzt leider erst aufgefallen. Er meinte zu mir, dass ich dann wohl bei der Einkommenssteuererklärung nachzahlen muss bzw. das Finanzamt auf mich zukommt. Es handelt sich lt. meiner Rechnung ca. um 40 Euro pro Monat, also ca. 480 Euro pro Jahr.
    Ich habe jetzt gelesen, dass lt. Lohnsteuergesetz, AG und AN zu gleichen Teilen haften müssen, ist das korrekt? Danke

  • der AG haftet allenfalls gesamtschuldnerisch, wenn das FA bei dir nix holen kann, weil du keine kohle hast - und wenn der fehler mit dem freibetrag bei dir liegt, haftet der AG grundsätzlich nicht.


    der AG würde im haftungsfall aber seinerseits die Abrechnungen korrigieren und versuchen, das Geld bei dir wieder einzutreiben bzw. bei der nächsten Lohnabrechnung abziehen.


    Fazit: die lohnsteuer ist dein eigenes bier. du hast das geld ja auch zuviel bekommen. von daher ist dir kein schaden entstanden. du hattest sogar einen zinsvorteil.

  • Ob mit Freibetrag oder ohne, ob richtig eingetragen oder falsch, die tatsächliche Steuerschuld ergibt sich erst aus dem Jahresgesamtverdienst. Die monatlichen Abzüge, die Freibeträge, die Steuerklasse und so weiter dienen ja eigentlich nur dazu, um's über's Jahr gesehen einigermaßen gleichmäßig zu halten, also ohne riesige Nach- oder Rückzahlungen am Jahresende. Abgesehen von geringfügigen Zinsnach- und vorteilen kann bei versehentlichen Eintragungsfehlern kein Schaden entstehen. Es ist also praktisch kein Schaden entstanden, ergo stellt sich auch gar keine Haftungsfrage. Der Arbeitnehmer hätte ja zudem auch vorher schon den Fehler bemerken und korrigieren lassen können.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ...
    Fazit: die lohnsteuer ist dein eigenes bier. du hast das geld ja auch zuviel bekommen. von daher ist dir kein schaden entstanden. du hattest sogar einen zinsvorteil.


    Das ist zwar richtig ... ärgerlich ist die Nachzahlungspflicht in einem Betrag aber allemal - zumal sie völlig unerwartet zuschlägt.


    Der fairste Weg wäre wohl, wenn der AG den Betrag zunächst leistet und in monatlichen Raten von künftigen Gehaltszahlungen einbehält. Nicht jeder kann "mal eben" 480,- € entbehren. Hier hilft es sicher, den AG zu kontaktieren - schießlich hat er die missliche Situation verursacht.


    Eine Frage an die Fachleute:
    Ist es nicht ohnehin so, dass der AG die (falschen) Lohnabrechnungen der Vergangenheit umgehend berichtigen und nachzahlen muss? Aus der Praxis kenne ich das jedenfalls so. Beließe es der AG bei dem Fehler, bis der AN seine ESt-Erklärung einreicht, käme das m.E. einer Steuerverkürzung zumindest nahe.


    Frankie



    Ergänzung:
    Die Hälfteregelung gilt m.W. in einigen Fällen der Verkürzung von SV-Beiträgen (wenn den AG nicht ohnehin die alleinige Haftung trifft).

  • Hallo,
    Danke euch, leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt die Einkommenssteuererklärung mit der falschen Abrechnung des AG schon abgegeben, was passiert jetzt?
    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Hallo,
    Danke euch, leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt die Einkommenssteuererklärung mit der falschen Abrechnung des AG schon abgegeben, was passiert jetzt?
    Danke


    Gin eine geänderte ab.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Hallo,
    Danke euch, leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt die Einkommenssteuererklärung mit der falschen Abrechnung des AG schon abgegeben, was passiert jetzt?
    Danke



    Was soll passieren?


    Das Finanzamt berechnet einfach deine zu zahlenden Steuern aufgrund deines Einkommens, abzüglich deiner steuermindernden Angaben laut deiner Einkommensteuererklärung.
    Was halt anerkannt wird oder nicht...


    Dann erhältst deinen Steuerbescheid mit einer Nachzahlung oder Forderung seitens des FA.


    Ganz simpel.



    Grüßle


    ingo61

    Fang ma´s net o, dann braung ma net damit aufhörn.

  • ein Arbeitgeber berechnet sowieso nicht den Lohnsteuerfreibetrag. Die Aussage des Themenführers ist unrichtig.


    Der Lohnsteuerfreibetrag wird vom Finanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers berechnet. Früher wurde der Betrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Heute gibt es darüber eine Verfügung. Die geplante Online-Übermittlung an die Arbeitgeber soll folgen.


    Bei der Hinnahme eines zu hohen Lohnsteuerfreibetrags steht der Arbeitnehmer in der Pflicht.

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