Antrag abgelehnt: Begründung fehlt

  • Hallo!


    Wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Netzbetreiber einen Antrag auf einen Laufzeitvertrag ablehnt? Kann man auf einer Begründung bestehen?
    Ich gehe davon aus, daß dem nicht so ist.


    Konkret hat O2 mir nicht den Power SMS-Vertrag genehmigen wollen - ich gehe mal davon aus, daß es einfach an der Anzahl der auf meinen Namen bereits laufenden Mobilfunkverträge liegt. Ach ja, da sind auch noch 2 Quam Verträge bei, die m.E. bei der Schufa nicht mehr gelistet sein sollten, oder?


    Gruß,


    Nomadd

  • Imho müsste man da schriftlich nachfragen, weil sie mündlich nichts sagen dürfen. Aber wie qualitativ die Antworten sind, weis ich nicht. Aber du kannst es ja für die Community versuchen.

  • Die sagen nichts, zumindest nichts Konkretes. Und das müssen sie ja auch nicht.


    Sie pochen auf "interne" Kriterien, von denen man wohl eine nicht erfüllt habe.


    An der Anzahl der Karten kann es aber eigentlich nicht liegen, oder wie viele hast Du denn schon bei o2 (zwei gehen pro Betreiber auf jeden Fall)?

  • Nun, bei O2 habe ich exakt eine Loop Karte, noch nicht mal einen Vertrag. Bei anderen Netzbetreibern hingegen sind es schon ein paar ;).


    Gruß,


    Nomadd

  • Na ja, hatte in meinen crazy Tagen mal 6 Verträge auf die 4 NBs verteilt (allerdings nicht nur für mich allein) und es gab nie Probleme.


    Mittlerweile bin ich aber am reduzieren. Mein Ziel: einer; aber ich kann mich nicht entscheiden, welcher. Vielleicht bleibe ich daher auch bei zweien.

  • Das Schufa-Scoring (das ebenfalls abgefragt wird) setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, nicht nur aus der Zahl der bereits bestehenden Handyverträge.


    Wohnadresse (hier wird Negativ-Clustering betrieben), sonstige Verpflichtungen, Schulden, viele Girokonten etc. können im Zusammenspiel allein schon der Grund sein, warum der Antrag abgelehnt wird.


    Aus der Tatsache, dass diese Faktoren bei jedem individuell ausgeprägt sind, erklärt sich auch, warum Person A 12 Handyverträge bekommt und der 13. ist auch kein Problem, Person B aber schon beim 2. Vertrag abschlägig beschieden wird.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Das ist mir schon klar, zumal dieses Thema hier ja schon oft diskutiert wurde. Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob der Netzbetreiber eine Begründung liefern muß. Egal, ich werde auf jeden Fall mal versuchen, eine zu bekommen.


    Im Grunde bin ich ja sogar ganz froh, daß der Vertrag nicht zustande gekommen ist, da ich zwischenzeitlich dank dieses Forums herausgefunden habe, daß man eine Rufnummer auch in den Vertrag eines Dritten portieren kann. Ich hatte den Antrag bei O2 nur gestellt, da meine Freundin gerne die Nummer meines alten TPP-Vertrages behalten will, über den ausschließlich sie telefoniert hat, und man laut eines O2-Mitarbeiters eine MNP nur in einen Neuvertrag vornehmen könne, den die gleiche Person beantragt, aus deren Altvertrag die Nummer ursprünglich stammt.


    Gruß,


    Nomadd

  • Nö,


    ein ganz banales: "Geht nicht" reicht aus.



    Für weitere Informationen kann sich der Kunde auch an die Bank bzw. die Schufa wenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    Nö,
    ein ganz banales: "Geht nicht" reicht aus.


    Für weitere Informationen kann sich der Kunde auch an die Bank bzw. die Schufa wenden.


    Soso, an welche "Bank" wendet man sich da wohl am besten? An die österreichische Bundesbank vielleicht?


    Gruß,


    Nomadd

  • Zitat

    Original geschrieben von Nomadd
    Soso, an welche "Bank" wendet man sich da wohl am besten? An die österreichische Bundesbank vielleicht?


    Gruß,


    Nomadd


    Vergiss es, du wirst nirgendwo eine verlässliche Auskunft bekommen. Das höchste der Gefühle ist ein Standardbrief von O2, indem dir eine Loopkarte angeboten wird. Die sind aber auch nicht verpflichtet, dir Auskunft zu geben, da sie entscheiden, wem sie einen Vertrag geben...

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