Rechtliche Frage : Anspruch auf SIM-Lock Entsperrung nach 2 Jahren oder nicht ?

  • darf ich in dem zusammenhang mal eine andere, aber sozusagen verwandte frage stellen ?


    wir besitzen u.a. ein billig-handy mit sim-lock aus einem prepaid-paket (das handy gibt's auch ohne vertrag und simlock ab ca. 25.- teuros zu kaufen). Wenn man bei einem handy mit simlock vor ablauf von zwei jahren den simlock aufheben lassen will, dann wollen die anbieter dafür ja üblicherweise IIRC 200.- teuros in den ersten zwölf monaten und immer noch 100.- teuros in den zweiten zwölf monaten. D.h. aus einem 25-teuro-handy würde dadurch ein 200- bzw. 100-teuro-handy.


    Ist eine solche simlock-entsperrgebühr, die meilenweit über dem verkaufspreis eines freien handys liegt, denn überhaupt statthaft oder geht das nicht schon eher in richtung unangemessene benachteiligung des kunden (agb-gesetz) bzw. wäre das evtl. sogar als wucher zu werten ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Also in Deutschland ist Vertragsfreiheit. Wenn Du ein Handy zu den Konditionen mit Lock kaufst, gibst Du eine entsprechende Willenserklärung ab. Du mußst das ja nicht. Einen Verstoß wegen Wuchers oder Ausnutzung einer Notlage sehe ich ebenfalls nicht, demnach halte ich dies generell für zulässig.


    Gruß Boris

  • Gab es nicht mal Urteile, in denen ein Rechtsanspruch auf Entsperrung nach 24 Monaten bestätigt wurde?


    Ich kann mich jetzt nicht mehr genau an den Zusammenhang entsinnen, es hing aber damit zusammen, dass in Deutschland in der Regel, bis auf wenige Ausnahmen, feste Vertragslaufzeiten von mehr als 24 Monaten für Verbraucher nicht einklagbar sind.


    Deswegen gibts es ja immer diese 24+12 Monatsverträge im Handybereich, 36 Monate oder noch länger bietet schon lange keiner mehr an, weil der Privatkunde nach 24 Monaten trotzdem raus kommt, auch wenn er Subvention "für länger" bekommen hat. Irgendwie wurde das im Rahmen der BGB-Reform vor ein paar Jahren so geregelt.


    In diesem Zusammenhang wurde dann argumentiert, dass ein SIM-Lock ja eine Vertragsbindung an die Karte darstellt.
    Genauso wie Karten aus Lock-Paketen in den ersten 24 Monaten nicht abgeschaltet werden, auch wenn sie niemals geladen werden. Man könnte dann ja den Vertrag samt Gerät nicht mehr nutzen.


    Wenn ich Lust habe, suche ich mal die Aktenzeichen.

  • Mal was zur grundsätzlichen Klarstellung: Vertragsfreiheit heisst nicht, dass alles erlaubt ist. Wie erst kürzlich die Entscheidung zu Rücklastschriftentgelten zeigt. Der SIM Lock ist eine Sache von AGB und in diesen stehen bei den meisten Unternehmen Sachen drin, die zum Nachteil des Kunden sind. Wo jedoch kein Kläger vor Gericht gezogen, da...


    Wie auch Tchibo zeigt, ist ein SIM Lock nicht immer auf 2 Jahre ausgelegt. Wie hier zum Teil gefragt, hat die Kundin, die in einen T... Geschäft geht, durchaus das Recht, dass sich diese Mitarbeiter darum kümmern, wie sie den SIM Lock los wird. Die Geschäfte sind ja das gleiche wie die juristische Person T. Wie ein verlängerter Arm zu betrachten.


    Urteile kenne ich derzeit auch keine, soll aber nicht heissen, dass es diese nicht gibt. Wichtig ist jedoch, hier zu unterscheiden, ob es sich um ein Prepaidpaket oder um einen Laufzeitvertrag handelt. Die Urteile bzgl. SIM Lock aufheben gehen meist in Richtung vorzeitige unberechtigte Entfernung und betreffen das Strafrecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von sogar
    Wie hier zum Teil gefragt, hat die Kundin, die in einen T... Geschäft geht, durchaus das Recht, dass sich diese Mitarbeiter darum kümmern, wie sie den SIM Lock los wird. Die Geschäfte sind ja das gleiche wie die juristische Person T. Wie ein verlängerter Arm zu betrachten.


    Du solltest genauer lesen.


    Erstens war hier die Rede von einem Xtra-Bundle, gekauft in einem Elektrofachmarkt (Verkäufer also ungleich T.). Der TE schreibt zudem nur, dass er über seiner Tür einen T-Schriftzug hat.


    Selbst wenn er denn ein T-Shop sein sollte, hieße diese nicht, dass es sich um ein und dieselbe juristische Person handelt. Es gibt etliche T-Shops, die von Partnerunternehmen geführt werden. Die T-eigenen Shops sind in die Telekom Shop Vertriebsgesellschaft mbH ausgegliedert, und stellen damit eine andere juristische Person als die Telekom Deutschland GmbH dar.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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