Ärger mit hutchison,müssen AGB s bei Vertragsabschluss mitgeliefert werden ?

  • hallo zusammen,


    soeben erzählt mir eine freundin das sie bei hutchison gekündigt hat. diese kündigung hat hutchison aber nicht akzeptiert u den vertrag um 1 jahr verlängert da diese nicht 3 monate vor ablauf eingetroffen ist.


    auf ihr argument, dass das aber nicht im vertrag stehen würde meinte hutchison das dies so in den AGB s nachzulesen sei. wieder schriftwechsel, denn hutchison hatte seiner zeit die agb s oder zumindest diesen punkt nicht auf dem vertrag ( auch nicht auf der rückseite ) vermerkt. hutchison teilte ihr nun schriftlich mit, das es ihre pflicht sei sich um diese infos zu kümmern ( internet.... händler usw.) . meiner meinung nach, ist aber der provider verpflichtet die agb s mit dem vertragsabschluss dem kunden auszuhändigen. sehen wir dies falsch ?
    wer weiss mehr ?


    danke schon mal für euere hilfe


    gruss


    --- S h i e v a ---

    --- S h i e v a ---

  • Ich kenne das so:
    Bei Vertragsbschluss werden die AGBs vom Händler an den Kunden ausgehändigt. Auf diesen AGBs basiert der Vertrag der dann durch die Unterschrift des Kunden akzeptiert wird.
    Normalerweise ist in den Vertragsunterlagen ein eigenes Feld in dem es heisst, "die AGBs wurden dem Kunden ausgehändigt".
    Auch das muss der Kunde durch seine Unterschrift bestätigen.


    Am besten mal auf den Vertragsunterlagen von damals nachschauen.
    Es muss mit auf dem Vertrag stehen.:)

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • Jeder Netzbetreiber und Provider strickt seine eigenen Anträge. Bei jedem sieht der Vertrag anders aus. Bei dem einen gibt es ein extra Feld wo man den Erhalt und den Inhalt der AGB's mit einer zweiten Unterschrift bestätigen muss, beim anderen NB fehlt so etwas.


    Aber überall steht im Kleingedruckten der sinngemäße Passus:


    "Mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste für den Mobilfunkdienst von (Betreibername) bin ich einverstanden"
    oder
    " Diesem Vertrag liegen die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen, die Leistungsbeschreibung und die Preisliste von (Betreibername) für Laufzeitverträge zugrunde. Diese sind sämtlich veröffentlicht im Amtsblatt der RegTP und liegen in den Geschäftsstellen des (Betreibername) zur Einsichtnahme aus. Ich bestätige den Auftrag unter Anerkennung der zur Zeit geltenden AGB's."


    Selbst wenn die AGB's nicht mit ausgehändigt worden sind, werden diese letztendlich mit der Unterschrift akzeptiert.

    Leider "unterschreiben" viele einen Vertrag ohne vorher genau das "Kleingedruckte" zu prüfen. Genau dieses sollte man vor Unterzeichnung mehrmals langsam und sehr genau durchlesen.


    Vielleicht mit einem netten Schreiben unter Schilderung des Sachverhaltes den Betreiber bitten, den Vertrag auf "Kulanz" aufzulösen.

  • Es gibt keine Pflicht für den Anbieter, seine AGBs dem Kunden zuzuschicken etc.! Es reicht, wenn der Kunde die Möglichkeit hat ohne besondere Schwierigkeiten die AGB einzusehen.


    Beispiel 1: Du gehst in den Mobilfunk Shop von Betreiber XY und unterschreibst dort einen Vertrag, die AGB können im Shop ausgehangen werden - alles im grünen Bereich :)


    Beispiel 2: Wie oben nur online im Internet. Hier können die AGB auch online zur Verfügung gestellt werden - ebenfalls rechtlich 100% i.O. :)


    Edit: Im Bereich Versicherungen ist dies anders - und wahrscheinlich verwechselst Du es aus diesem Grund! Versicherer müssen die Bedingungen dem Kunden aushändigen... Mobilfunkanbieter (u. a. Firmen) nicht!

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