Problem mit Flexstrom - Preiserhöhung rechtens?

  • Das Versorgungsanbieter mit dementsprechender Vorfrist Gebühren "anpassen" ist doch völlig normal hierzulande.


    Wäre doch auch etwas unpraktisch, wenn die alle 12 oder 24 Monate alle Kunden um eine Rückäußerung auf beigefügten Formular bitte müssten. 50% der Kunden schickt das nicht zurück, d.h. erstmal für 50% Formular neu raus. Am Ende bleiben dann bestimmt noch 20% übrig, die garnicht reagieren... die müsste man dann im Grundsatz sperren.


    Da ist mir die andere Variante doch viel lieber. Wer nicht einverstanden ist hat doch alle Möglichkeiten aktiv zu werden und zu wechseln...

  • Kurze Rückmeldung von mir:

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wurde wirklich der Tarif geändert oder sind nur die Rabatte/Boni weggefallen?


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    ... hat Flexstrom ein Brief geschrieben, in dem mir quasi mitgeteilt wurde, ich wäre ab dem 2. Jahr Laufzeit in einem anderen Tarif...

    ;)

    Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    ...aber flexstrom dürfte da im recht sein; warum auch nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    ...
    Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bezweifelt das genauso wie ich...
    ...

    ;)

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    Hab bei mir mal nachgerechnet, selbst wenn sich die Kosten aus dem ersten Jahr verdoppeln würden, wäre es noch mehr als günstig, boni etc natürlich berücksichtigt


    Bei mir haben sich die Kosten wie geschrieben um insgesamt ca 78% erhöht (Rabatte, Boni etc. mit eingerechnet), und sind selbst im Vergleich mit meinem regionalen Stromversorger (Stadtwerke) über 52% höher! :mad: :rolleyes: :eek:

    Zitat

    Original geschrieben von LittleBoy
    Na ja, Bestandteil des Vertrages sind die AGB - darin wird eben diese Klausel stehen, die genau diesen Umstand regelt - konkret Punkt 10.1 der AGB.


    What!?
    Lies dir den entsprechenden Paragraphen noch mal genau durch! :rolleyes:


    Was stimmt, ist, daß Sie die AGB jederzeit anpassen können. Diese gelten dann wenn man nicht rechtzeitig widerspricht. Soweit so gut.
    Hier die AGB die zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlussen gültig waren:
    http://s7.directupload.net/file/d/2867/9hbp4rl2_pdf.htm
    Stand 02.02.2010


    Diese wurden erstmalig geändert am 18.11.2010 in folgende:
    http://s1.directupload.net/file/d/2867/hwsp67kb_pdf.htm


    und ein weiteres mal erst kürzlich zum 1.05.2010:
    http://s7.directupload.net/file/d/2867/ifvemrwb_pdf.htm


    in keiner der AGB kann ich, selbt bei "gutem Willen" eine Preisanpassungsmöglichkeit "nach Gutdünken" des Anbieters finden, lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren!


    Im übrigen gilt:

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    AGB müssten erstmal rechtmäßig sein; Papier ist geduldig.


    Mir ist auch erstmal egal, ob das "hierzulande normal" und alles andere "unpraktisch" ist! Ich hab nen Vertrag mit entsprechenden Kosten abgeschlossen, fertich.


    Im Vergleich mit einem Handyvertrag würden ja auch einige ziemlich blöd aus der Wäsche gucken, wenn sich deren Tarif nach 24 Monaten plötzlich verteurt, man andererseits aber trotzdem nicht aus dem Vertrag rauskommt! :rolleyes::D


    Weitere Meinungen?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Im Vergleich mit einem Handyvertrag würden ja auch einige ziemlich blöd aus der Wäsche gucken, wenn sich deren Tarif nach 24 Monaten plötzlich verteurt, man andererseits aber trotzdem nicht aus dem Vertrag rauskommt! :rolleyes::D


    Man kommt aber raus. Natürlich nicht wenn nichts unternommen wird. Man muss von seinem (Sonder-)Kündigungsrecht eben auch gebrauch machen.

  • Wenn der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten hat - wie z.B: ein Handyvertrag, dann *kann* der Anbieter Dir diesen Vertrag nach 24 Monaten kündigen und einen neuen Vertrag anbieten. (Ebenso wie Du den vertrag kündigen kannst) Das wäre z.B: eine Option wie das ganze durchgehen könnte.


    Ebenso könnte es sein, dass sich FlexStrom auf Punkt 10.1 der aktuellen AGB beruft - da steht was von Preisanpassung und dass die Dir 6 Wochen vorher bescheid geben.


    Vielleicht stand auch in dem Vertrag den Du unterschrieben hast, dass ich der Tarif nach der Mindestlaufzeit ändert.


    Worauf die sich genau berufen kannst du einfach klären, indem du nachfragst.


    Wenn die Verbraucherzentrale das bezweifelt - dann lass die Sache doch von Denen durchfechten. Ist doch dann eine kostengünstige Geschichte für Dich.

  • Kann es sein,das dass Schreiben zur Preiserhöhung nicht zugegangen ist?
    ;)

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Kann es sein,das dass Schreiben zur Preiserhöhung nicht zugegangen ist?
    ;)


    Du meinst quasi Anstiftung zum Betrug? :)

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Du meinst quasi Anstiftung zum Betrug? :)


    Bissel heftig oder. :)
    Flexstrom gehört nun mal nicht zu den seriösen Firmen.
    Und als Verbraucher muß mit gleichen Mitteln zurückgeschlagen werden.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Flexstrom gehört nun mal nicht zu den seriösen Firmen.
    Und als Verbraucher muß mit gleichen Mitteln zurückgeschlagen werden.


    Ich kann nicht erkennen wo sich Flexstrom in diesem Fall unseriös verhalten hat.
    Wenn ich meine Post nicht les, dann darf ich mich auch nicht beschweren wenn ich eventuelle Fristen verpass ...

  • Das ist soweit natürlich richtig, ändert jedoch nichts daran, daß FlexStrom per se schon nicht zu den seriösesten Buden gehört... ;) Ich hab für mich beschlossen selbst schuld zu sein und jetzt gekündigt.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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