Frage zu teilweisem Widerruf / Frist bei defekter Teillieferung

  • Nabend :-)


    Ich habe bei einem Onlineshop zwei Kleidungsstücke im Wert von ca 200€ gekauft.
    Die Sachen kamen auch relativ schnell an, jedoch waren bei einem Teil die Nähte vorne aufgerissen.


    Ich habe mich dann direkt an den Händler gewendet, der mir sagte, ich solle den defekten Artikel zurücksenden und dieser wird dann durch den Hersteller getauscht.


    Daraufhin habe ich gesagt, dass ich dann den Kauf widerrufen könne, da ich noch problemlos in der Frist war.


    Der Shop schwenkte nun um und bot mir an, den Artikel direkt ab Lager zu tauschen, sie bräuchten aber zunächst meinen Artikel.


    Dem stimmte ich zu, da ich dann innerhalb ein paar Tagen einen einwandfreien Artikel in den Händen halten würde, schickte den defekten Artikel sofort los.


    Leider warte ich nun schon mehrere (ca. 3) Wochen, da der Händler den Artikel beim Hersteller bestellt hätte (hat mich also angelogen).


    Fragen: Ist die zweiwöchige Widerrufsfrist nun abgelaufen? Oder nicht, weil die Ware noch nicht komplett einwandfrei geliefert wurde?
    Kann ich auch nur teilweise die Bestellung widerrufen, da das eine Teil in Ordnung ist?


    Vielen Dank und beste Grüße
    Hendrik

  • Ganz ehrlich?


    Da hat dir der Shop schön eine Mitgegeben. Die Frage ist vorab:


    Wie hast du reklamiert und welche Überschriften tragen deine Mails? Hast du tatsächlich von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht, oder einen Mangel reklamiert?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Danke für deine Antwort. :-)
    Also das Wort "Widerruf" nutze ich nur einmal kurz in einer Frage, ich dachte ja auch wie gesagt eigentlich an den direkten Austausch, dass die mich anlügen, konnte ich ja nicht wissen.


    Also ändert die Lüge seitens des Shops nichts daran, dass die Frist abgelaufen ist?


    Danke und viele Grüße
    Hendrik

  • Die "Lüge" wirst du Ihnen nur schwerlich nachweisen können, gerade, wenn alles mündlich/telefonisch gelaufen ist.


    Hast du Schriftverkehr?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • ich kenne keinen bgb §§, der einem fürs lügen als strafe eine verlängerte widerrufsfrist einräumt.


    einzig, wenn du noch nicht über deine (regulären) widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt worden bist, sehe ich da chancen.
    du könntest auch einfach mal den shop anschreiben, dass du gerne stornieren würdest, und dann sehen, wie sie reagieren. vielleicht sind sie ja kulant.

  • Es ist jurisitischen Sinn keine Teillieferung, weil die ursprüngliche Sendung ja komplett war. Unsterstellt man das eine wirksame Widerrufsbelehrung vorliegt fängt die Frist also mit Erhalt der Erstlieferung an.


    Du hast jetzt aber den "Fehler" gemacht nicht von Deinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen sondern hast Dich auf eine Regulierung des Schadens über die Gewährleistung eingelassen. Das hat dann alles mit dem ursprünglich möglichen Widerruf nichts mehr zu tun - ergo ist die Frist abgelaufen und Du kannst nicht mehr die Widerrufskarte ziehen.


    Das der Händler hier falsche Angaben zur Lieferverfügbarkeit im Rahmen der Sachmängelgewährleistung gemacht hat ändert daran grds. erstmal nichts.


    Du solltest trotzdem dem Händler nun eine angemessene Frist (ca. 10 Tage) zur Lieferung des fehlenden Artikels setzen und ansonsten den (Teil)Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen - das regelt sich dann aber über §§ der Gewährleitung (440, 323,..) und nicht mehr über das Widerrufsrecht nach § 355.

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