Wie sieht das bei private Rentenversicherung aus? Ich meine, was passiert mit mein Geld, wenn das Rentenversicherung pleite geht?
cu Floh;)
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Wie sieht das bei private Rentenversicherung aus? Ich meine, was passiert mit mein Geld, wenn das Rentenversicherung pleite geht?
cu Floh;)
Versicherungen sind bei sogenannten Rückversicherungen (z.B. Münchner Rück) rückversichert, von denen bekommst du dann dein Geld.
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Versicherungen sind bei sogenannten Rückversicherungen (z.B. Münchner Rück) rückversichert, von denen bekommst du dann dein Geld.
Falsch. Eine Rückversicherung versichert Risiken der "normalen Versicherer", das hat mit Pleite gehen nix zu tun.
Auch bei den Versicherern gibt es eine Art Fond (IMHO erst kürzlich für/von den Lebensversicherern gegründet).
Gruß,
Martin
ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Falsch. Eine Rückversicherung versichert Risiken der "normalen Versicherer", das hat mit Pleite gehen nix zu tun.
Ups, wieder was gelernt..![]()
Der einzige Haken ist der, dass zwar jede in Deutschland tätige Bank in den Einlagensicherungsfonds eintreten muss, aber es gibt eine bestimmte Mindestsumme. Wenn die Bank nur diese Mindestsumme abgesichert hat, haftet die Bank nur bis 20.000 € pro Kunde. Wenn man also mehr Geld bei der Bank hat, sieht es schlecht aus. Dies könnte z.B. bei kleinen Privatbanken passieren.
CU, Cheesy
Hab mal ein Referat zu dem Thema gehalten:
Die Einlagensicherung der privaten Banken
Die Anfänge der Einlagensicherung und die Funktion des Feuerwehrfonds
Da das Kreditwesengesetz 1961 neu gefasst wurde, diskutierte man schon in diesem Jahr, wie man die Einlagen bei Kreditinstituten sichern könnte. Im Jahre 1961 erschuf der Bundesverband deutscher Banken den „Gemeinschaftsfonds des privaten Bankgewerbes“, den sog. „Feuerwehrfonds“. Mit diesem Fonds wurden alle wurden alle Bankguthaben (Lohn-, Gehalts-, Renten-, Pensions- und Sparkonten), die nicht höher als 10.000 DM waren, gesichert. Später wurden auch noch Sicht- und Termineinlagen einbezogen. Außerdem wurde die Summe auf 20.000 DM verdoppelt.
Das Problem des Feuerwehrfonds
- 1974 Zusammenbruch der Herrstat-Bank (Herrstat-Kriese)
- Kunden wollen Einlagen zurück, allerdings ist Bank nicht zahlungsfähig
- Der Sicherungsbetrag des Feuerwehrfonds ist zu gering (nur 20.000DM)
- Gefahr des Vertrauensverlusts
Der Einlagensicherungsfonds – Eine bessere Lösung zur Sicherung der Einlagen, was ist er und wie funktioniert er?
- 1976 Gründung des „Einlagensicherungsfonds“
- Gegründet durch den Bundesverband deutscher Banken
- Alle Kunden (ausgenommen Banken) sind bis zu einer Höhe von 30% des EK der jeweiligen Bank abgesichert.
- Gesichert werden vor allem Sicht-, Termin- und Spareinlagen, sowie Sparbriefe
- Nicht gesichert werden z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate
Die Einlagensicherung stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Banken
Der Einlagensicherungsfonds verleiht jeder Bank abhängig von ihrer Größe eine allen anderen Banken gleichwertige Stellung im Wettbewerb.
Die EdB, eine gesetzliche Absicherung des Staates für die Banken
- existiert neben dem Einlagensicherungsfonds
- ist gesetzliches Einlagensicherungssystem des Staates
- entschädigt für den Bereich Bausparkassen und private Banken
- Banken müssen Vertrag mit EdB haben, wenn das EdB nicht ausreicht, um den Schaden zu decken, springt der Einlagensicherungsfonds ein, sofern die entspr. Bank einen Vertrag bezügl. Einlagensicherungsfonds hat)
Die Forderungen der EG-Einlagensicherungslinie
- Jedes Kreditinstitut, dass Geldeinlagen annimmt, muss Mitglied einer staatlich anerkannten Sicherungseinrichtung sein
- Ohne entsprechende Sicherung bekommt keine Bank eine ihre Bankerlaubnis
- Nach Art. 3 muss jeder Mitgliedsstaat in seinem Land eine Sicherungseinrichtung haben
Die Aufgaben der Liko-Bank
- 1974 auf eine unterstütze Initiative der Bundesregierung von der Deutschen Bundesbank gegründet
- Spezialinstitut, mit der Aufgabe, Liquidität im In- und Ausland zu gewährleisten
- Liquiditätshilfen für an sich gesunde Institute, die temporär in Liquiditätsschwierigkeiten geraten
- Dadurch kein „Run“ auf Banken
- Neben der Deutschen Bundesbank sind alle weiteren deutschen Bankengruppen an der Liko-Bank beteiligt
Re: Was ist wenn eine Bank pleite macht???
ZitatOriginal geschrieben von maestro
Ist das ein Unterschied ob z.B. die Sparkasse (größerer Verbund)
Wo ist den die Sparkasse ein Verbund? Rechtlich gesehen ist jedes Sparkasseninstitut eine eigene Bank, die nicht zusammengehören. Fillialen sind rechtlich nicht bedeutsam. Aber was die Sparkassen betrifft ... die gehen so schnell nicht pleite, weil die Landesbanken mit 50% beteiligt sind, z.B. hier in Bayern die bayrische Landeszentralbank.
Hier hatten wir den Fall das es einer Bank nicht so gut ging (SchmidtBank) aber Pleite gegangen sind sie doch nicht, allerdings wurde die bisherige Direktion beseitigt.
Jede Kreissparkasse ist extra, dann gibt es in jedem Bundesland extra Sparkassen, aber insgesamt gibt es den Sparkassen Finanzverbund, den Du unter http://www.sparkasse.de findest.
Generell zum Thema:
Nach der Herrstat-Krise fürchteten die Banken allgemein um Ihr Ansehen. Daher haben sie eine Art gegenseitigen Absicherungsvertrag geschlossen. Geht eine Bank pleite, so springen alle anderen ein, damit die Kunden wieder an ihr Geld kommen.
Desweiteren müssen bei der Bundesbank von jeder Bank Gelder hinterlegt werden, die auch als Absicherung für den Ernstfall gedacht sind.
Mich würde mal intressieren, was passiert, wenn eine Bank pleite geht und ich noch Schulden bei dieser Bank habe. Muss ich sofort die komplette Summe aufbringen? Oder verfallen die Schulden, oder wie läuft das?
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