Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Ich habe für ein Handy, dass einen Sturzschaden hatte, von einem Reparaturbetrieb einen Kostenvoranschlag erhalten, der blöderweise einige Zeit bei mir liegen geblieben ist...
Dort stand ein Passus drin, der aussagt, dass wenn innerhalb von 14 Tagen keine Beauftragung stattfindet, dass Gerät umweltgerrcht entsorgt wird.
Ist diese Klausel zulässig?
Eine Gebühr bei Nichtbeauftragung ist ja ok, aber so? Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
Viele Grüsse
Moritz