Kostenvoranschlag zu spät bestätigt, gerät entsorgt, folgen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage:


    Ich habe für ein Handy, dass einen Sturzschaden hatte, von einem Reparaturbetrieb einen Kostenvoranschlag erhalten, der blöderweise einige Zeit bei mir liegen geblieben ist...
    Dort stand ein Passus drin, der aussagt, dass wenn innerhalb von 14 Tagen keine Beauftragung stattfindet, dass Gerät umweltgerrcht entsorgt wird.


    Ist diese Klausel zulässig?


    Eine Gebühr bei Nichtbeauftragung ist ja ok, aber so? Kann mir hier vielleicht jemand helfen?


    Viele Grüsse
    Moritz

  • Wo das nun rechtlich festgehalten ist, kann ich dir nicht sagen.
    Allerdings machen wir es in unserem Unternehmen bei Produkten, welchem einen Kva unterzogen wurden,
    auch so, sprich, so eine Klasuel haben wir auch.


    Ist ja auch ein Aufwand für das Unternehmen, wenn Produkte nicht abgeholt und stattdessen
    gelagert werden müssen.

  • Theoretisch hast du der Werkstatt einen Auftrag unterschrieben, dort sollte der Passus aufgeführt sein oder wenigstens auf die AGBs verweisen, wo dann diese Verfahrensweise erklärt ist. Dann sollte das IMHO uch rechtlich korrekt sein, da du bei Auftragsvergabe über diesen Umstand informiert worden bist. Bin aber kein Rechtsexperte!




    Gruß Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von moritzk
    aber es ist doch mein Eigentum?! Sie können mir ja gerne deren Aufwand in Rechnung stellen aber nicht entsorgen oder?

    Pauschal gern Aufwand in Rechnung gestellt haben will man doch nur dann, wenn es aus eigenem Verschulden zu spät ist und man der verpassten Gelegenheit hinterhertrauert. Wenn aber in der Summe ansehnliche Kosten für Untersuchung, Vorgangsbearbeitung, Kundeninformierung, Lagerung, Versandaufwand, Verpackung und Porto zusammenaddiert würden, dann hätte ein hoher Anteil der Kunden doch kein Interesse mehr an dem ja schließlich wegen eines ernsthaften Defektes eingesandten Gerätes. Es gab doch die Entscheidungsmöglichkeit zwischen Reparaturauftrag, Entsorgung und sicher auch Rücksendung auf Kosten des Kunden, nachdem der Kostenvoranschlag erstellt worden war.n Daß auf den Kostenvoranschlag aus welchen Gründen auch immer nicht reagiert worden ist und das Gerät nun entsorgt wurde, das ist war bedauerlich, aber andere Dinge waren ja offensichtlich wichtiger als das. Bisheriges Eigentum des Kunden, an dem dieser kein Interesse mehr zeigt ist ja offensichtlich entbehrlich. Man kann ja auch nicht Müllabfuhr verklagen, daß sie einen versehentlich ensorgten Goldbarren auch tatsächlich entsorgt hat. <-;<

    Je suis Charlie

  • Ist es denn wirklich schon weg? Glaube ich kaum, wenn das ein vernünftiger Betrieb ist.


    Wenn sie das wirklich am 15. Tag wegschmeissen, kämen sie wohl kaum beim Richter damit durch.

  • Sehe ich auch so wie Stefan. Die Reparaturwerkstatt ist kein Lagerhaus, insofern dürfte eine Entsorgung bei fehlender Rückmeldung des Kunden nach angemessener Frist schon in Ordnung sein. 14 Tage sind aber sicher zu kurz.

  • Es ist alles Gut. Das Gerät wurde doch noch aufgefunden.


    Trotzdem ist es erschreckend, wenn gleich entsorgt werden soll.
    Das mit dem Entsorgen stand auf dem KVA, allerdings hatte ich diesen ja eben nicht unterschrieben...


    Viele Grüsse
    Moritz

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    14 Tage sind aber sicher zu kurz.


    Warum ? 14 Tage find ich absolut ausreichend dafür etwas anzukreuzen, zu unterschreiben und zurückzuschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von moritzk
    Es ist alles Gut. Das Gerät wurde doch noch aufgefunden.


    Trotzdem ist es erschreckend, wenn gleich entsorgt werden soll.
    Das mit dem Entsorgen stand auf dem KVA, allerdings hatte ich diesen ja eben nicht unterschrieben...



    Die können da viel hinschreiben...


    Für den Fall einer notwendigen Klage hätte man hinterfragen können:


    - War dir diese Frist bei Abgabe des Gerätes (hier wurde, wenn auch vielleicht nur mündlich, der Vertrag abgeschlossen, also nicht erst im zugesandten KVA) bekannt?
    - War es dir in zumutbarer Weise möglich, die AGB einzusehen (hingen die also neben dem Annahmetisch?)
    - Ist das vielleicht eine überraschende Klausel und somit unwirksam? (Bei nur 14Tagen recht wahrscheinlich)
    - Gab es eine Ankündigung der Vernichtung?


    usw usf....


    Grundsätzlich dürften sie nur Schadenersatz in Form einer angemessenen Lagergebühr verlangen. Das Gerät haben sie dafür schonmal als Pfand, dürfen aber erst frei darüber verfügen, wenn ihnen das auch ein Richter zuspricht.
    Bis dahin ist es deins und eine vorzeitige Vernichtung ist ganz einfach eine Unterschlagung.


    Eine Chance, das durchzusetzen, hätten sie niemals gehabt. Wahrscheinlich ist das eine Masche, um Handys abzuzocken. Wenn sich der Kunde beschwert, oder mit Klage droht, findet es sich plötzlich wieder ein.
    Handykram im weitesten Sinne ist halt zu einem ziemlich schmutzigen Geschäft geworden.

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