Hallo Leute,
auf Basis des Telekommunikationsgesetzes §45k TKG
(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht ...
kann ein Mobilfunkanschluss gesperrt werden.
Das heißt, dass blau.de seinen Allnet Flat "Vertrags-Kunden" (ist ja Pseudo Vertrag, eigentlich eine Prepaid Karte mit Zwangsaufladung) bei Rücklastschrift eine Mahnung über den Betrag schicken müsste und eine Sperre schriftlich androhen muss. 2 Wochen vor einer Sperrung durch blau.de müsste dies dem Kunden sogar angedroht werden, und mindestens 75 Euro ausständig sein (früher nur im Festnetz gültig, seit Februar auch auf den Mobilfunk übertragen).
Jetzt frage ich mich: Nach welcher Grundlage sperrt blau.de Anschlüsse sofort und ohne Versand einer Mahnung, wenn der Kunde eine Rücklastschrift z.B. wegen nicht gedecktem Konto produziert? Bei mir häufen sich Beschwerden über blau.de bezüglich sofortiger Sperrungen.
Das beste daran ist ja noch, blau.de sperrt den Anschluss vollständig. Es sind keinerlei eingehenden und ausgehenden Anrufe mehr möglich, man ist nicht mal mehr erreichbar - und das ohne jegliche Mahnung und ohne jegliche Ankündigung einer Sperrung.
Meiner Meinung nach ist das Verhalten von blau.de rechtswidig - wie seht ihr das ganze, ist hier schon mal jemand betroffen gewesen?
LG MAX