Base verhält sich absolut unmöglich!

  • apropos zugang: da würde mich die meinung der juristen hier interessieren, ob bereits die bereitstellung einer online-rechnung als zugang zu werten ist, oder ob es für den zugang zusätzlich erforderlich ist, daß der kunde/schuldner in irgendeiner form von der bereitstellung in kenntnis gesetzt wird (zB via e-mail oder sms) ?


    Ich kenne diese benachrichtigung via sms von vodafone (und iirc via mail bei o2), finde es aber ausgesprochen störend und --- @0170--- unverständlich, daß ich bei base einen zettel für meine wiedervorlagemappe anlegen musste, damit ich den abruf der online-rechnung nicht vergesse.


    Eine benachrichtigung via e-mail *) würde --- verdammt noch 'mal und wink mit dem zaunpfahl an 0170 mit dem eigenartigen rechtsverständnis --- base so gut wie nichts kosten. Warum zum teufel wird dieser minimalSTservice seitens e-plus/base nicht geliefert ?


    *) bzw. noch besser: e-mal mit als pdf angehängter rechnung und EVN oder zumindest zwei DIREKT-links zu rechnung und EVN. Der versand würde so gut wie nix kosten (und die erstmalige programmierung/implementierung wäre für programmierer wohl eher eine leichte aufwärmübung denn eine herausforderung), wird aber afaik von keinem anbieter geboten

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Ich bekomme IMMER eine SMS mit der Benachrichtigung des Vorhandenseins der online Rechnung. Allerdings habe ich diese dann schon längst gesichtet.
    Rechnungen in der Kundenbetreuung online bei eplus sind meist schon zum 12. des Monats eingepflegt. SMS kommt erst einige Tage später. Spätestens zum 20. würde ich aber selbst aktiv werden, sofern die Daten noch nicht vorliegen! Hab da so einen Kontrollfimmel... :D
    Wenn ich den TE aber verstanden habe, brachte das in seinem Fall jedoch nicht den erwünschten Erfolg!?


    migolf

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  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    apropos zugang: da würde mich die meinung der juristen hier interessieren, ob bereits die bereitstellung einer online-rechnung als zugang zu werten ist, oder ob es für den zugang zusätzlich erforderlich ist, daß der kunde/schuldner in irgendeiner form von der bereitstellung in kenntnis gesetzt wird (zB via e-mail oder sms) ?

    Wenn es so vereinbart ist und die Bereitstellung regelmäßig zum (etwa) gleichen Termin im Monat erfolgt, würde ich sagen, dass es keiner gesonderten Benachrichtigung bedarf. Laut E-Plus kannst du dich übrigens wahlweise per SMS oder E-Mail benachrichtigen lassen:

    Zitat

    EPS ermöglicht dem Kunden, seine monatliche EPS Mobilfunkrechnung online in einem Rechnersystem abzurufen (=Zugang). Der Kunde kann sich von EPS kostenlos per SMS oder per E-Mail über den Eingang seiner monatlichen Rechnung informieren lassen. [...]


    Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
    a) die Rechnungsdaten in einem Rechnersystem so regelmäßig abzurufen, dass er seinen Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis mit EPS nachkommen kann; auf die Möglichkeit des Kunden, sich kostenlos per SMS oder E-Mail über das Eintreffen der Online Rechnung informieren zu lassen, wird hingewiesen (vgl. Ziffer 1)

    Quelle: AGB Online-Rechnung

  • Kommt es eigentlich nur mir merkwürdig vor, dass der TE immer nur davon redet, dass ihm die Rechnung nicht "zugeschickt" wird?


    Im Portal kann man die doch abrufen.


    Das scheint aber der TE nicht zu machen, bzw. auch nicht zu wissen.


    Ich befürchte, dass der ganze Ärger einfach nur damit zu tun hat, dass der TE die Rechnungen nicht "manuell" im Portal abruft, sondern darauf wartet, dass sie ihm zugeschickt werden.

  • mal unabhängig davon, ob der TE jetzt im Recht ist oder nicht. Nach dem Rechtsverständnis das hier durch 0170 als offizieller Base Vertriebler kundgetan wird, steht für mich fest, dass ich nie einen Vertrag bei Base abschliessen werde. Da wirds einem ja schaudrig

  • Auch wenn es etwas missverständlich geschrieben ist, verstehe ich den TE auch so, dass ab Februar die Rechnung online nicht mehr abrufbar war. Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum dann nicht einfach auf Papierrechnung umgestellt wurde, aber möglicherweise war ja auch das nicht möglich.


    Als Konsequenz dann die Lastschrift zu widerrufen, erscheint mir allerdings doch ziemlich übertrieben, selbst wenn der TE hier im Recht wäre. Dass ein Mobilfunkanbieter in so einem Fall "komisch" wird, sollte eigentlich klar sein, zumal die Kundenbetreuung von Base bei Bedarf jede gewünschte Rechnung (kostenlos) per Post oder per E-Mail zuschickt.


    Wenn die Rechnung online nicht mehr abrufbar ist, mag auf die Dauer in dem Fall wirklich ärgerlich sein, welches technische Problem dahinter steht und wie einfach oder schwierig sich das lösen lässt, kann man als Außenstehender wohl kaum beurteilen. Die normale Kundenbetreuung kann das sicher auch nicht und hat auch nicht viel mehr Möglichkeiten als die Angelegenheit an die Technik weiterzuleiten und den Kunden zu vertrösten.
    Eine Rücklastschrift bzw. nicht gezahlte Rechnung landet dann sowieso in einer ganz anderen Abteilung, abgesehen davon, dass die Mahnprozesse automatisch ablaufen.


    Dass man dann irgendwann auch Schluss macht und den Anbieter wechselt finde ich legitim, wobei hier ein bisschen Gelassenheit den meisten Ärger sicher erstart hätte. Für die Portierung ist im Übrigen wirklich der neue Anbieter zuständig und den Widerruf der Lastschrift sollte man am besten telefonisch oder per E-Mail machen, das geht auf jeden Fall schneller als ein Einschreiben.

  • Danke für die zahlreichen Antworten!


    Also die Rechnungen waren online nicht abrufbar,das gewohnte Feld hinter meiner Nummer nach dem login bei Base blieb über Monate einfach leer. Per Email oder Papier wurde mir keine Rechnung zugeschickt, da der Server immer nur kurzzeitig nicht funktionierte.Damit habe ich mich vertrösten lassen. Sicherlich hätte ein gut funktionierender Kundenservice auch sofort reagieren können und sich die Mühe gemacht, die Rechnung per Papier oder Email zu verschicken, aber das schaffen die Mitarbeiter von Base leider nicht.
    Das Spiel wiederholte sich in den folgenden 2 Monaten.Das Problem ist übrigens bis dahin nicht zum ersten Mal aufgetreten!Beim ersten Problem im Jahr 2010 kam dann sofort eine Papierrechnung.


    Ob eine Kündigung übereilt ist, möge man dem Betroffenen selbst überlassen.
    Ich weiß nicht, wie Ihr reagiert, wenn Ihr Eure gesamte Arbeitszeit im Auto verbringt und keinen Kunden zurückrufen könnt. Wenn man dann noch mitbekommt, dass man bei Bürgel "gesperrt" wird, damit man keinen neuen Anbieter nehmen kann, dann hat das garantiert nichts mit einem besonnenen und kundenfreundlichen Provider zu tun!


    Eine Kündigung per Email oder Kontaktformular bei Base ist unmöglich, diese wird nicht akzeptiert, wie man mir mitteilte!


    Nach dem Einschreiben per Einwurf kam 3 Tage keine Antwort, dann meldete sich ein Kundendienstler, der nur mündlich bestätigte, dass eine Kündigung eingegangen ist.


    Erst Einschreiben Rückschein brachte eine schriftliche Bestätigung mit sich!


    Man hat aber das Gefühl, dort weiß die linke Hand nicht, was die rechte macht.


    Ich habe Papierrechnung ab angefordert, die kam nicht. Nach einer wiederholten Anforderung schickten sie mir erst 2 Monate später die entsprechende Rechnung per Email und haben mich vor dem Eintreffen der Rechnung und einer Antwort zwecks Schadensersatz und den zu Unrecht erhobenen Mahngebühren, zum 2 Mal aus dem Netz genommen!


    Zur überfälligen und 3. Portierungsversuch bekam ich diesen Freitag einen Anruf, dass ich mich an eine bestimmte Abteilung bei Base wenden solle. Ich teilte dem freundlichen Herrn mit, dass ich Base-Anrufe für sinnfrei halte, da sich da seit einem halben Jahr überhaupt nichts tut und seine Worte schriftlich haben möchte.


    Der Widerruf der Einzugsermächtigung, mein Hinweis auf eine Schadensersatzklage und das ständige Wiederholen meiner Anliegen gegenüber dem Telefondienst von Base (mehr sind die Jungen und Mädchen dort nicht), brachten kein Erfolg.


    Meine Beschwerde war 2000 Zeichen lang, mehr lässt das Formular nicht zu. Die Antwort war lediglich, dass ich mich an den Kundenservice zwecks Portierung wenden solle.


    Base hat mir aber 2 Mal schriftlich und unzählige Male mündlich mitgeteilt, dass ich mich an meinen neuen Netzbetreiber wenden solle und bisher keine Anfrage wegen Portierung erfolgt sei!


    Jetzt kümmert sich ein Anwalt um die Portierung, die zu Unrecht gezahlten Mahngebühren und den gewerblichen Schadensersatz.


    Meine Rechtsschutzversicherung nehme ich viel zu wenig in Anspruch! ;-)


    LG Herbert

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