apropos zugang: da würde mich die meinung der juristen hier interessieren, ob bereits die bereitstellung einer online-rechnung als zugang zu werten ist, oder ob es für den zugang zusätzlich erforderlich ist, daß der kunde/schuldner in irgendeiner form von der bereitstellung in kenntnis gesetzt wird (zB via e-mail oder sms) ?
Ich kenne diese benachrichtigung via sms von vodafone (und iirc via mail bei o2), finde es aber ausgesprochen störend und --- @0170--- unverständlich, daß ich bei base einen zettel für meine wiedervorlagemappe anlegen musste, damit ich den abruf der online-rechnung nicht vergesse.
Eine benachrichtigung via e-mail *) würde --- verdammt noch 'mal und wink mit dem zaunpfahl an 0170 mit dem eigenartigen rechtsverständnis --- base so gut wie nichts kosten. Warum zum teufel wird dieser minimalSTservice seitens e-plus/base nicht geliefert ?
*) bzw. noch besser: e-mal mit als pdf angehängter rechnung und EVN oder zumindest zwei DIREKT-links zu rechnung und EVN. Der versand würde so gut wie nix kosten (und die erstmalige programmierung/implementierung wäre für programmierer wohl eher eine leichte aufwärmübung denn eine herausforderung), wird aber afaik von keinem anbieter geboten