Welche Versandkosten müssen bei Rücksendung erstattet werden?

  • dann müssen deine Kosten die du hast um das Handy zum Händler zu schicken, in voller Höher erstattet werden. Ausgenommen natürlich, du würdest jetzt einen Kurierfahrer engagieren der dafür 200€ sehen will, das wäre nicht angemessen, aber ein normales Paket muss bezahlt werden

    Viele Grüße
    Martin

  • Nein, der Händler weigert sich die Versandkosten zu erstatten.
    Ich habe ein Handy kurz nach Erhalt ganz normal als versichertes Postpaket an den Händler zurückgesandt (6,70 Euro)
    Der Händler meinte, ich hätte erst Freeway Ticket anfordern müssen.
    Und ich wollte nur, daß der Händler das Handy schnellstmöglichst wiederbekommt.
    Wie gesagt, es ist ein sog. TT-Hoflieferant der von allen Seiten gelobt wird.
    Ich habe lange überlegt, ob ich einen Thread dazu eröffnen sollte, habe es dann aber doch nicht gemacht.
    Es gab auch noch ein paar andere Probleme, die sicherlich für einige User interessant wären, aber das ist ein anderes Thema.
    Nun ja, der Händler weigert sich also die Versandkosten für die Retouresendung zu erstatten.
    Unter Kundenservice verstehe ich etwas anderes :flop:


    Alex.

  • Um nicht immer mit kilometerlangen Abhandlungen zu langweilen:D bemühe ich mich, die Rechtslage kurz zusammenzufassen.


    Der Widerruf nach § 312 b ff BGB hat folgende Folgen:


    1. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises
    2. Erstattung der Kosten für den Rücktransport, sowie Haftung für entstehende Schäden durch den Unternehmer.
    Bei einem Kaufpreis unter 40€ kann der Unternehmer die Rücksendekosten auf den Verbraucher abwälzen. Das muß er aber auch getan haben, damit er sich darauf berufen kann.


    Der Unternehmer muß jedenfalls die Rücksendekosten für die gleiche Versandart erstatten, die er selbst auch gewählt hat. Wer also eine Spedition zur Handyrücksendung beauftragt, wird Probleme bekommen.;)


    Bleibt noch die Frage, ob die Versandkosten *zu* dir erstattet werden müssen. Das ist ein wenig:D umstritten.
    Inzwischen gibt es aber ein Urteil des BGH, aus dem hervorgeht, dass der Unternehmer auch die Lieferkosten *an* den Verbraucher zu erstatten hat.


    Klick
    Es handelt sich um das Urteil zur Rückgabe von, nach Kundenspezifikationen angefertigten, Notebooks.


    Auch die Nachteile, die durch diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung letztendlich für den Verbraucher entstehen werden, sind sehr gut beschrieben.


    Noch ein Zitat zur Versandkostentragung:

    Zitat

    Das Gesetz scheint den Verbraucher bei einem Widerruf so stellen zu wollen, wie er ohne die Bestellung stünde.


    Zu finden hier unter Punkt 33.


    Gruß
    Chris



    Edit: Und sie ist doch kilometerlang:rolleyes:


    Edit 2: Bei Gewährleistungsfällen müssen die zur Nacherfüllung notwendigen transportkosten selbstverständlich vom Händler getragen werden.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Das ist ja alles schön und gut, aber was soll ich machen, wenn sich der Händler weigert?


    Soll ich ihn auf 6,70 Euro verklagen?


    ...und das bei einem hier sehr bekannten Händler.


    Alex.

  • Wenn er nicht zahlt, dann wird es wohl nicht anders gehen.
    Von russisch-Inkasso abgesehen:rolleyes: , aber davon rate ich eher ab.


    Ich überlege gerade, ob es für den Händler einen Unterschied macht, ob er ein Freeway-Ticket zuschickt, oder man selbst bezahlt und er dann erstattet.
    Steht davon was in den AGBs, dass man ein Ticket anfordern muß?

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  • Nein, ich habe nichts davon in den AGB's gelesen.


    Konnte auch nicht verstehen, warum ausgerechnet dieser Händer dermaßen auf stur schaltet.


    Alex.

  • Und selbst dann hätte der Händler höchstens den Erstattungsbetrag auf die Kosten eines Freeway-Tickets kürzen können.


    Aber die Zahlung ganz verweigern ist nicht die feine Art.
    Bleibt nur der Trost, dass die Hoflieferanten dafür unerreicht günstig sind. Das ist ja auch was.


    Wegen diesen geringen Beträgen lohnt es sich einfach nicht, zu streiten.

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  • Hallo,
    dazu möchte ich auch mal was sagen, da es ziemlich interesant ist, und ihr auch vielleicht hören wollt was ein Händler dazu meint oder auch vielleicht wie wir das handhaben.


    Wenn jemand was bei uns bestellt, dann gibt es zwei Versandarten, einmal Normal, aslo für 5,90 und einmal per Nachnahme, kostet dann 11,-€ (1,53€ berechnen wir nicht, muss der kunde auch nicht zahlen) der volle Betrag wird also auf der rechnung ausgewiesen. 199,-€+11,-€ = 210,-€ inkl MWST.


    Nun kommt es vor, dass der Kunde den Artikel bei uns bestellt, er möchte gerne per Nachname zahlen, und kauft ein T600 für 165,-€ zzgl. 11,-€ Versand. Nach 13 Tagen sendet der Kunde das Handy an uns unfrei zurück. Kosten der Sendung 8,70 zu Lasten uns. Der Kunde möchte dann noch seine 165,-€+11,-€ haben.
    Dies macht dann insgesamt 184,70 wir haben dem Kunden aber nur 176,-€ in Rechnung gestellt. Für den Händler ein eindeutiges MINUS Geschäft. Macht aber nichst, kann ja mal vorkommen.
    Nun fragt man sich, warum sendet der Kunde das Handy zurück. Haben wir es falsch geliefert? Ist es defekt? oder gefällt es ihm nicht. Trifft letzteres zu, werden die Versandkosten zum Kunden, also die 11,-€ nicht erstattet. Die Rücksendenkosten erstatten wir. Am liebsten und am besten ist es, wenn der Kunde uns benachrichtig, dann kommt ein Kurier und holt das Paket ab.

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

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