Abfindungshöhe bei vorzeitiger Auflösung des Gewerbemietvertrages

  • Ich habe einen Gewerbemietvertrag, der am 31.1.2013 mit Wirkung zum 31.1.2014 gekündigt werden kann. (Bisherige Mietzeit 21 Jahre).
    Altersbedingt verkaufe ich mein Unternehmen (Freiberufler/Kundenstammverkauf). Die Räumlichkeiten werden nicht weiter vom Käufer genutzt. Nach dem Mietvertrag muss ich die Räumlichkeiten nur besenrein verlassen.
    Hat jemand Erfahrung, welche Abfindung üblicherweise gezahlt wird, wenn ich zum Beispiel einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zum 28.2.2013 erreichen will?


    Meine Miete beträgt netto kalt ca. € 1600,-- mtl. Wenn der Vermieter sich nicht auf eine einvernehmliche Einigung einläßt, wären ab 1.3.2013 bis 31.1.2014 noch 11 Monate x € 1600,- = € 17600,-- zzgl. Nebenkosten (11 x € 400,--) zu zahlen.


    Welche Abfindungshöhe könnte man dem Vermieter anbieten? (Der Vermieter kann ja sofort neu vermieten und hat die Abfindung zusätzlich) Ich denke an 50 % der Kaltmiete, die für 11 Monate zu zahlen wäre. Das wären € 8800,-- cash. Liege ich damit richtig? Versetzt Euch in die Lage des Vermieters. Würdet Ihr das annehmen?

  • das hängt sogar ausschließlich davon ab, daher musst du das marktumfeld kennen um ein angebot abgeben zu können.


    die spanne reicht von einem 0,- EUR angebot, wenn die miete aufgrund altvertrag sowieso zu niedrig ist und er anderweitig eine deutlich höhere miete erzielen kann, bis zu 100% der miete bis vertragsende, wenn er das objekt nur schwer oder garnicht los wird.

  • Der Vermieter hat mir immer bei Mietsenkungsversuchen klar gemacht, dass er wegen der Lage eine sehr hohe Miete erzielen kann. Es ist daher nie zu einer Senkung der Miete gekommen. Vergleichsmieten sind schwer zu finden. Das Büro mit sechs Stellplätzen liegt an einer Hauptverkehrsstrasse in einem Vorort (80000 Einwohner) von Hamburg.


    Es mag tatsächlich eine ähnliche Miete erzielbar sein. Selbst wenn man € 100,-- weniger erzielen kann, dürfte der Vermieter einen guten Schnitt machen.


    Das Problem liegt wohl eher daran, dass der Vermieter nicht mit sich reden läßt. Ich muss immer wieder Anwalt, Mietkürzung usw. bei Lärmbelästigungen, Besitzstörungen Parkplätze, bei Verschlechterungen der Mietsache (Prozess wegen Austausch Bodenbelag wurde auch schon erfolgreich vorm Landgericht ausgetragen) usw. ankündigen, damit ich überhaupt eine Reaktion vom Vermieter bekomme. Beim Vermieter läuft auch immer nur der Anrufbeantworter. Da bekommt man auch keinen Rückruf vom Vermieter.


    Einen Anwalt wegen der Auflösung einzuschalten, macht keinen Sinn. Der Anwalt nimmt als Gegenstandswert die Jahresmiete. Der Vorgang verzögert sich dann über Monate. Das bringt nichts. Da kann ich lieber weiter zahlen. Der Vermieter bekommt dann die Schlüssel am 1.2.2014 morgens um 7 Uhr zurück.


    Ich werde es einfach mal mit 50 % der Miete als Abfindungsgebot , berechnet nach der Restmietzeit, versuchen.


    Oder hat noch jemand eine Idee oder einen Vorschlag?

  • Die einfachste Lösung wäre vermutlich sich mit dem Vermieter dahingehend zu einigen, dass du dich um einen Nachmieter bemühst, der die Räumlichkeiten zu gleichen Konditionen übernimmt und dem Vermieter genehm ist. Findest du einen, kann dieser zum nächstmöglichen Zeitpunkt einziehen und dein Mietverhältnis endet. Für den Vermieter ist dies bequem und risikolos, er wird also gegen diese Vorgehensweise kaum Einwände erheben.


    Um die Neuvermietung zu beschleunigen ist es vermutlich sinnvoll, einen Makler einzuschalten und dessen Provision zu übernehmen, wobei das natürlich immer auch von den Verhältnissen vor Ort abhängt.

  • Untervermietung oder Nachfolger : Beide Regelungen fehlen im Vertrag.
    Der Vermieter gibt keine Antwort zu entsprechender Vertragsänderung. Das versuche ich schon seit 2010 vergeblich.

    Es gibt noch die Möglichkeit der unechten Mietnachfolge. Aber das muss ich mit einem Anwalt klären. Da soll es die Möglichkeit geben, den Mietvertrag innerhalb drei Monate zu kündigen, wenn der Vermieter den solventen Mieter nicht annimmt.

  • Kommuniziert dein Vermieter absolut gar nicht mit dir? Wenn dem so ist wird er vermutlich auch auf ein Abfindungsangebot - unabhängig von dessen Höhe - nicht reagieren. Erzwingen kannst du hier m.E. nichts, notfalls musst du bis zum Ablauf des Mietvertrags weiterzahlen.


    So ein Verhalten des Vermieters wäre aber völlig irrational. Wenn du ihm einen solventen Nachmieter auf dem Silbertablett servierst wäre es doch schwachsinnig von ihm, diesen abzulehnen oder zu ignorieren. Ich vermute, dass du die Suche nach einem Nachmieter auch ohne seine ausdrückliche Zustimmung in die Wege leiten kannst, würde mich diesbezüglich aber lieber beim Anwalt rückversichern.


    Untervermietung halte ich wegen der kurzen Restlaufzeit für wenig aussichtsreich, selbst wenn man dies durchsetzen könnte.

  • Die Sache mit dem Nachmieter kann interessant sein, wird aber schwer und ist zeitaufwendig.
    (Wer kennt eine Pleite-GmbH mit noch guter Bilanz 2011? - Aber die GmbH wird die Kaution auch nicht zusammen bekommen )


    Im Mietvertrag ist eine Indexklausel vereinbart. Die könnte bald wieder zum Zuge kommen. Da wäre die Miete dann schon bei knapp € 1800,--im Monat.


    Mir geht immer noch die Abfindung im Kopf herum.
    Evtl. runde ich die 8800,-- noch auf € 10000,-- auf.
    Die Gier des Vermieters kann man evlt. so befriedigen.
    Ich versuche es mal so.


    Danke für die Infos!!!

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