Hier mal ein Beispiel wie die Landgerichte bei einer Zwangstarifumstellung bei Banken urteilen:
http://www.welt.de/finanzen/ve…Zustimmung-umstellen.html
Zitat welt.de:
"Nach Angaben des Gerichts vom Montag und des vzbv hatte die Bank den betroffenen Kunden im Mai mitgeteilt, ihr Konto bleibe nach der Umstellung in den ersten zwölf Monaten zunächst kostenlos. Danach falle für das sogenannte Premium-Konto eine Kontoführungsgebühr von 5,99 Euro im Monat an.
Zugleich wurde demnach den Kunden mitgeteilt, sie könnten innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen sowie nach Ablauf der zwölf Monate das Konto kündigen.
Das Gericht sah in der Vorgehensweise der Bank eine Irreführung der Kunden, wie die Verbraucherschützer mitteilten. In dem Schreiben habe das Institut "den fehlerhaften Eindruck" erweckt, es sei ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden berechtigt, das Konto einseitig auf ein anderes Modell umzustellen.
Schweigen ist keine Willenserklärung
Dem Urteil des Gerichts zufolge bedarf es aber "für eine Vertragsänderung übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien". Zwar bedürfe es für eine Vertragsänderung keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung. Es genüge "schlüssiges Verhalten".
Jedoch sei das reine Schweigen eines Vertragspartners im Rechtsverkehr nicht als Willenserklärung anzusehen. Daneben sei die angebotene Umstellung für Kunden "nicht als ausschließlich rechtlich vorteilhaft" zu bewerten, da die Konten nach zwölf Monaten kostenpflichtig würden."
Hier noch weitere Infos:
http://www.vzbv.de/10707.htm