o2 und das Telekommunikationsgesetz - Was sagt ihr dazu?


  • Guten morgen, der Absatz, das die Sperr-Regeln nur für Festnetz-Anschlüsse gelten, wurde gestrichen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45k.html


    (1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.
    (2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.


    wo steht da was von Festnetz?

  • Die Sperre war nicht erst heute, über die 19 Euro durfte ich mich demnach bereits "freuen". Gegen die sage ich auch nichtmal unbedingt was, da ich einfach nicht ausreichend geprüft habe ob o2 pünktlich abgebucht hat oder nicht (auch wenn man das eigentlich voraussetzen sollte ...).
    Ich finde es nur einfach dreist, dass gesperrt wurde. Rund 98% meiner Nutzung des Vertrages betreffen den mobilen Internetzugang.


    phonefux: §45k, Abs. 1 besagt "Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste[...]". Das schließt für mich Mobilfunk eindeutig mit ein.

  • Ihr habt vollkommen Recht. Das kommt davon, wenn man nicht mit dem aktuellsten Gesetz arbeitet. :o


    Allerdings ist die Lösung viel einfacher: Die "öffentlich zugänglichen Telefondienste" sind in § 3 Nr. 17 TKG gesetzlich definiert:

    Zitat

    [...] ein der Öffentlichkeit zur Verfügung stehender Dienst, der direkt oder indirekt über eine oder mehrere Nummern eines nationalen oder internationalen Telefonnummernplans oder eines anderen Adressierungsschemas das Führen folgender Gespräche ermöglicht:

    a)aus- und eingehende Inlandsgespräche oder


    b)aus- und eingehende Inlands- und Auslandsgespräche

    Hätte der Gesetzgeber Datendienste mit erfassen wollen, hätte er die (neue) Definition aus § 3 Nr. 17a TKG verwendet ("öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste").


    Wenn Adressat nur Anbieter von Telefonieleistungen sind und nicht solche von Datenverbindungen, dürfte klar sein, dass für Anbieter, die sowohl Telefonie- als auch Datenverbindungen anbieten, § 45k TKG nur für erstere Anwendung findet.

  • Wo steht da, dass der Anbieter ausschließlich Telefondienste anbieten darf?
    O2 bietet solche Telefondienste, ist also von dem Paragraphen meiner Meinung nach betroffen. Und die Datenverbindung ist eine zu erbringende Leistung. Bei den zur Sperre berechtigten zu erbringenden Leistungen steht nichts, dass dies nur Telefondienste sein dürfen.


    Würde o2 nur eine Internetverbindung ohne Rufnummer anbieten, würde der § nicht gelten. Ist aber nicht so, o2 bietet mir eine Rufnummer.


    Meine Anfrage an die Bundesnetzagentur ist raus, mal schauen was als Antwort kommt.


    Der Vertrag ist einer von zweien, die auch aktiv genutzt werden. Die Veträge laufen ca. 9 Jahre, es bestand durchweg eine Einzugsermächtigung, keine der sonst ca. 200 Abbuchungen machte Probleme. Da ich davon ausgehen muss, dass o2 vorsätzlich so handelt und das auch bei anderen Kunden so machen wird, möchte ich im eigenen Interesse und dem anderer eine Klärung. Denn Gesetze sind dafür da, dass sie eingehalten werden, auch von o2.


    Ob man so, wie man es mir zeigt, Kunden hält und gewinnt und an der Börse erfolgreich sein wird wenn sich das rumspricht, kann man sich selbst ausrechnen.

  • @ phonefux


    Nun ja, man kann ja auch über datenverbindungen telefonieren. Demnach wären auch diese ein dienst i.S. der von Dir zitierten definition, oder ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Du hast Recht, dass dies nicht explizit da steht. Es ergibt sich aber aus dem Sinn und Zweck. Der Gesetzgeber will die Möglichkeiten der Sperrung des Anschlusses für Anbieter von Telefoniediensten einschränken. Anbieter von sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen, über die man nicht telefonieren kann, sind nicht betroffen. Daraus folgt m.E., dass Anbieter von Telefoniediensten auch nur soweit eingeschränkt werden, wie tatsächlich Telefoniedienste betroffen sind.


    Allerdings kommt bei o2 noch hinzu, dass über deren Datenverbindungen VoIP erlaubt ist. VoIP unterfällt damit der neuen Definition "Telefondienste", die explizit andere Adressierungen als über Telefonnummern erlaubt. Die nächste Frage ist dann: Werden sie hinsichtlich ihrer Datenpakete zum Anbieter von Telefondiensten, wenn VoIP zwar erlaubt ist, der Anbieter selber aber keine solche Dienste unmittelbar anbietet? § 3 Nr. 17 TKG spricht nur vom "Ermöglichen" von Gesprächen, dies würde dafür sprechen.

  • malinfo: Nur, wenn die Rufnummer dazu Vertragsbestandteil ist.


    phonefux: wenn es nicht im Gesetz steht, steht es nicht drin. Bei gefühlten dreihunderttausend Seiten im kleinsten Detail bleibt wenig Spielraum für Gedanken um Sinn und Zweck.


    Meiner Ansicht sind dem §45k die Anbieter unterworfen, die dem Kunden eine Telefonnummer anbieten (einfach ausgedrückt), betroffen sind dann aber alle Vertragsleistungen des Anbieters, denn diese lassen sich ja bei den heute üblichen Kombitarifen auch nicht trennen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jungmario
      malinfo: Nur, wenn die Rufnummer dazu Vertragsbestandteil ist.

    Nein, dies ist nach der neuen Definition gerade nicht mehr erforderlich. Siehe meinen Beitrag oben zur besonderen Problematik bei o2, weil VoIP offiziell erlaubt ist.

    Zitat

    phonefux: wenn es nicht im Gesetz steht, steht es nicht drin. Bei gefühlten dreihunderttausend Seiten im kleinsten Detail bleibt wenig Spielraum für Gedanken um Sinn und Zweck.

    Jeder Jurist wird dir bestätigen, dass dies totaler Quatsch ist. Ein detailliertes Gesetz ist dort, wo es gleichwohl Regelungslücken lässt, selbstverständlich genauso der teleologischen Auslegung unterworfen wie jedes andere Gesetz.

    Zitat

    Meiner Ansicht sind dem §45k die Anbieter unterworfen, die dem Kunden eine Telefonnummer anbieten (einfach ausgedrückt), betroffen sind dann aber alle Vertragsleistungen des Anbieters, denn diese lassen sich ja bei den heute üblichen Kombitarifen auch nicht trennen.

    Dass sie sich sehr wohl trennen lassen, hat o2 dir bewiesen, als sie dir lediglich die Datendienste gesperrt haben. ;) Ob sie sich preislich oder tariflich trennen lassen, ist für eine Frage eine Sperrung doch irrelevant.

  • Vielleicht argumentiert ja O2 wieder mit Nebenleisungen. Für die ist Datenverkehr eben eine Nebenleistung der Telefonie.


    Sich im Nachhinein darüber aufzuregen wird weder dir was bringen, noch O2 kratzen.


    Ich würde viel eher gegen die 19 Euro angehen. Das verspricht, nach meinen Erfahrungen, mehr Erfolg.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • In Zeiten, in denen die Internetnutzung separat nach Zeit oder Volumen bezahlt wurde, war es vielleicht eine Nebenleistung. Wenn es fester Vertragsbestandteil ist und sich die Höhe der monatlichen Zahlung nach der Menge des HighSpeed-Volumens richtet (wobei sich "o2" und "HighSpeed" leider auch immer mehr widersprechen) ist das ganz klar keine Nebenleistung mehr.
    Und selbst wenn, auch eine Nebenleistung ist eine zu erbringende Leistung und daher meiner Meinung nach vom TKG abgedeckt.


    Ja, ich könnte es ignorieren und o2 einfach weiter machen lassen. Es mag aber durchaus Menschen geben, die das Internet noch dringender brauchen als ich. Auch weiß man nie, ob ich irgendwann nochmal Probleme habe, auch ich das nach einer solchen Erfahrung fast ausschließen kann. Ich möchte erreichen, dass o2 so nicht weiter machen kann, Gesetze gelten auch für o2.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!