Resturlaub 2012?

  • Hallo,


    ich habe mal eine kleine Frage an die Personalexperten.
    Ich habe noch aus 2011 9 Tage Resturlaub die laut Tarifvertrag bis 31.12.2012 genommen werden können. Nun ist es bei uns momentan so, dass ich so viel zu tun habe, dass ich diese Tage eigentlich nicht nehmen kann. Das wird mein Chef vermutlich genauso sehen. Verfallen lassen möchte ich sie jedoch auch nicht.
    Bevor ich meinen Chef jetzt darauf anspreche wollte ich mal fragen wie ich mich am besten verhalte. Ich würde es begrüßen die Tage im Januar nehmen zu können, da dann deutlich weniger zu tun ist.


    Was meint ihr?


    Viele Grüße.
    Sebastian

  • chef fragen, ob du den urlaub jetzt in der stressigen zeit nehmen sollst oder ob er damit einverstanden ist, diesen bis in den januar zu übertragen?

  • Bei mir war es bisher immer so, dass der Urlaub aus dem alten Jahr mit in das neue Jahr genommen werden konnte, allerdings bis zum Ende Januar verbraucht sein musste.
    Jetzt ist es so, dass ich Resturlaub aus dem alten Jahr nur in das neue Jahr mitnehmen kann, wenn der Urlaub im alten Jahr beginnt, als z.B. vom 23.12.2012 bis zum 03.01.2013.


    Wie das aber bei Urlaub aus dem Jahr zuvor ist, also in deinem Fall aus 2011, kann ich dir nicht sagen.

  • wahrscheinlich kannst Du den Urlaub aus dem Vorjahr nicht mitnehmen, da Du ja ein Jahr Zeit hattest ihn zu verplanen...

  • Die Frage ist: Was ist mit dem Urlaub vom aktuellen Jahr.
    Warst Du in diesem Jahr überhaupt im Urlaub? Wenn ja, warum wurde dann nicht da der Urlaub vom alten Jahr angerechnet? Falls der Urlaub vom aktuellen Jahr noch zu 100% vorhanden ist, warum warst Du überhaupt nicht im Urlaub? wolltest Du nicht? Oder wurde es Dir vorgegeben, wegen zu viel Arbeit?
    Wenn Dir die "Urlaubsfreie" Zeit gewissermaßen vorgeschrieben wurde, sollte es kein Problem sein, den Urlaub ins nächste Jahr mitzunehmen, Du kannst da ja nichts dafür. Hast Du freiwillig, weil einfach keine Lust auf Urlaub, darauf verzichtet, wird es schwerer, weil Du ja wie schon gesagt, die Möglichkeit gehabt hättest.

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  • Rein gesetzlich ist der Urlaub immer im selben Jahr zu nehmen. D.h. er wäre am 31.12.2011 verfallen. Alle Sonderlösungen bzw. abweichenden Vereinbarungen sind, wie Du schon erwähnt hattest, im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen oder sonst. Richtlinien etc. geregelt. Von daher wird Dir hier niemand weiterhelfen können. Zudem kann ich auch nicht verstehen wie man Urlaub so weit mitschleppen kann.


    Trialer

    Rentenretter

  • Ich war in diesem Jahr schon im Urlaub, dafür wurde allerdings ausschliesslich alter Urlaub verwendet. Da hat sich über die Jahre etwas angesammelt.
    Wegen den Resttagen habe ich mit meinem Chef gesprochen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich den Anfang Januar nehme. Für 2013 habe ich dann auch wieder das Problem. Am 1. Januar stehen 60 Tage im Urlaubskonto. Da muss ich mir wohl mal ne Auszeit nehmen...

  • Das wäre nicht das Schlechteste...irgendwas läuft bei Eurer Personalplanung schief...du kannst davon ja rund ein ganzes Quartal zu Hause bleiben :eek:
    Alternativ mal schauen, ob und wie man sich (zumindest einen Teil) steuergünstig auszahlen lassen kann - in welcher Form auch immer.

  • Ist bei uns ähnlich, alter Urlaub muss bis 31.März abgefeiert sein.
    Hab am 1. Januar auch 53 Tage stehen.... (Schuld war hier aber der AG, durch den ich den Urlaub nicht nehmen durfte/konnte)

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