Arbeitsrecht: Kündigung in der Probezeit

  • Folgender Fall:


    Azubi A ist in Praxis P angestellt und in der Probezeit nach der Ausbildung. Die Probezeit endet am 15.12.


    Azubi A kündigt schriftlich am 03.12. zum 17.12. (Datum wird erst nach Hinweis durch den Arbeitgeber P hinzugefügt, vorher war kein Datum notiert).


    Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass die Kündigung in der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist zum 15. Oder 30. zu erfolgen hat.


    Arbeitgeber Praxis P ist jetzt der Meinung, dass Azubi A erst zum 31.12. das Unternehmen verlassen darf, da weder die Kündigungsfrist in der Probezeit eingehalten wurde (zum 15. oder 30.) und durch das Ende der Probezeit am 15.12. eine Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen erfolgen muss zum Monatsende.


    Ich meine mal gelesen zu haben, dass in der Probezeit jederzeit zum nächsten Tag gekündigt werden kann.



    Wer hat Recht?

  • Re: Arbeitsrecht: Kündigung in der Probezeit


    Zitat

    Ich meine mal gelesen zu haben, dass in der Probezeit jederzeit zum nächsten Tag gekündigt werden kann.


    Das stimmt natürlich nicht.

  • Also zum 30.12.?
    Ist auch meine Meinung!


    §622 (3) sagt ja:
    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden


    Aber dafür müsste die Probezeit noch 2 Woche laufen, oder reicht es wenn die Probezeit noch läuft, also könnte am 14.12. noch zum 29. gekündigt werden?

  • Manchmal hebelt der Tarifvertrag das Gesetz aus bzw. der Tarifvertrag ist
    Allgemeinverbindlich also auch mal in den Tarifvertrag schauen

  • 30. würde ich auch meinen.
    aber an der stelle diesen AG würde ich dem burschen keinen steine in den weg legen, außer ich möchte unbedingt AU-Bescheinigungen auf dem tisch haben...

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    §622 (3) sagt ja:
    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden


    Aber dafür müsste die Probezeit noch 2 Woche laufen, oder reicht es wenn die Probezeit noch läuft, also könnte am 14.12. noch zum 29. gekündigt werden?


    Meiner Meinung nach kann bis zum letzten Tag der Probezeit mit zwei Wochen Frist gekündigt werden. Probezeit ist Probezeit, ob jetzt am ersten oder letzten Tag gekündigt wird dürfte da keinen Einfluß haben.


    Ich würd auch sagen Kündigung ist zum 30.12. möglich.

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