Der Deutsche Bahn / Bahncard Thread

  • Das Urteil macht nur das was man eigentlich auch ohne Urteil hätte machen können/sollen, nämlich die Zahlung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung zurückgewähren. Wie im Handel auch, dort bekommt man sein Geld auch wieder wenn der Händler nicht liefert, unabhängig vom Grund für die Nichtlieferung. Außer wenn der Händler Pleite ist (Beispiel Max Bahr).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Das Urteil macht nur das was man eigentlich auch ohne Urteil hätte machen können/sollen, nämlich die Zahlung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung zurückgewähren. Wie im Handel auch, dort bekommt man sein Geld auch wieder wenn der Händler nicht liefert, unabhängig vom Grund für die Nichtlieferung. Außer wenn der Händler Pleite ist (Beispiel Max Bahr).


    Sicher???


    Wer hätte den bis jetzt bei einem schweren Sturm (oder sonstiger höherer Gewalt) sich z.B mit einer 1 Stunde Verspätung "befördern" lassen und Geld zurückverlangt???Keiner,die Wenigsten....???


    Jetzt weiß es jeder jeder und jeder wird einen Teil seiner Kohle zurückverlangen,weil er schlichtweg einen (rechtlichen) Anspruch darauf hat.


    Die Situation vor dem Urteil und nach dem Urteil ist somit grund verschieden.


    Hinzu kommt noch,dass dieses "EU-Recht" von deutschen Gerichten im Streifall (demnächst) umgesetzt werden muss - man darf sich somit schon auf weiter gehende Schadenersatzansprüche "freuen".

  • Die die sich befördern lassen müssen.


    Welche Schadenersatzansprüche? Die hat man auch weiterhin nicht. Man bekommt Geld zurück wenn man die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann. Aber IMHO nur den Teil den man nicht in Anspruch nehmen kann. Es sei denn man muss eine neue Rückfahrkarte kaufen weil man durch Zugbindung erst später hätte zurückfahren können. Wurde aber schon erwähnt. Da können die Leute auf Schadenersatz klagen solange sie wollen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Die die sich befördern lassen müssen.


    Welche Schadenersatzansprüche? Die hat man auch weiterhin nicht. Man bekommt Geld zurück wenn man die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann. Aber IMHO nur den Teil den man nicht in Anspruch nehmen kann.


    Nein - man bekommt Geld zurück,wenn der Zug sich eben z.B wegen eines Sturms (oder sonstiger höherer Gewalt) um eine Stunde verspätet hat.



    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-urteil102.html


    Und hier schon meine prophezeiten Preiserhöhungen wegen des Urteils - und das sind nicht die,die bereits zum 15 Dezember (wegen gestiegener Personalkosten) angekündigt waren.


    http://www.t-online.de/reisen/…ise-koennten-steigen.html


    Das Urteil ändert alles!


    Und ich zitiere den 2.ten Satz,der schon alles aussagt:


    "Durch das Urteil dürfte sich die Zahl der Anträge und damit die Kosten, je nach Wetterentwicklung, "nicht ganz verdoppeln", heißt es bei der Bahn."


    Auch Schadenersatzansprüche vor deutschen (!) Gerichten werden neu verhandelt werden müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Die kommenden Entschädigungszahlungen für unvorhergesehene Ereignisse müssen ja auch irgendwo wieder reinkommen...

    Die Bahn hat genug Gewinn erwirtschaftet! Die Erhöhung könnte man ruhig mal aussetzen.

    Zitat

    Original geschrieben von THWS


    wer ernsthaft gedacht hat, dass das ohne Erhöhung aller möglichen "Produkte" von Statten geht, lebt in einer anderen Welt.

    War's das mit der Märchenstunden?!

    Zitat

    Original geschrieben von THWS


    Zum Glück bin ich auf den Verein nicht angewiesen.

    Das erklärt natürlich alles. :rolleyes:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Der Schakal
    [...] Die Erhöhung könnte man ruhig mal aussetzen [...]


    Oder weitergeben an diejenigen die die echte Arbeit tun. ;):D

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  • Wieder mal gute Nachrichten. WiWo: Neue ICE erst im April einsatzbereit


    Die Deutsche Bahn will die Züge ab kommenden Frühjahr dann zunächst als Reservezüge einsetzen, um so auch die Alltagstauglichkeit zu testen. Angesichts der zahlreichen Siemens-Pannen scheint man bei der Bahn eher auf Nummer sicher gehen zu wollen. Ohnehin kann die Bahn die Züge nur innerhalb Deutschlands auf Reise schicken. Eine Zulassung für den internationalen Verkehr - wie einst bestellt - ist für die ersten Züge nicht vorgesehen.


    Die Qualität ist bei Siemens scheinbar auch weit hergeholt.

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  • Siemens ist schon lange nicht mehr das was es mal war. Wenn der alte Werner von Síemens das wüsste würde er sich im Grabe rumdrehen.

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  • Ich fahre morgen abend nach Dortmund. Bisher bin ich immer mit Auto gefahren aber ich überlege ob ich vielleicht diesmal die Bahn nehme (OS-DO ist ja nicht so weit). Wenn ich jetzt online buche kostet mich das für Hin- und Rückfahrt 50€. Aber ich bin eben noch nicht sicher wie ich fahre. Wenn ich mich morgen spontan für die Bahn entscheide und die Karte dann vor Ort kaufe ist das preislich dasselbe wie jetzt online oder wirds dann teurer ?

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