Hallo,
habe gelesen, dass o2 satte 19 EUR Rücklastschriftgebühr berechnet.
Laut einem Urteil von 2012 war eine pauschale Gebühr von 15 EUR bei einem anderen Anbieter rechtswiedrig, da nur die tatsächlich individuell anfallenden Bankggebühren an den Endkunden weitergegeben werden dürfen.
Wie seht ihr das in Bezug auf o2?
Und: wie berechnet o2 diese 19 EUR? Mit der nächsten Rechnung einfach oder seperat? Und erfolgt dann eine erneute Abbuchung oder wird man aufgefordet per Überweisung zu zahlen?
VG
eli