o2: Rücklastschrift -Gebühr von 19 EUR rechtlich zulässig?

  • Hallo,


    habe gelesen, dass o2 satte 19 EUR Rücklastschriftgebühr berechnet.


    Laut einem Urteil von 2012 war eine pauschale Gebühr von 15 EUR bei einem anderen Anbieter rechtswiedrig, da nur die tatsächlich individuell anfallenden Bankggebühren an den Endkunden weitergegeben werden dürfen.


    Wie seht ihr das in Bezug auf o2?


    Und: wie berechnet o2 diese 19 EUR? Mit der nächsten Rechnung einfach oder seperat? Und erfolgt dann eine erneute Abbuchung oder wird man aufgefordet per Überweisung zu zahlen?


    VG
    eli

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von Eli
    habe gelesen, dass o2 satte 19 EUR Rücklastschriftgebühr berechnet.


    Aha ... gelesen. ;)

    Zitat

    Wie seht ihr das in Bezug auf o2?


    Genauso.

    Zitat

    Und: wie berechnet o2 diese 19 EUR? Mit der nächsten Rechnung einfach oder seperat?


    Aus eigener Erfahrung: Mit der nächsten Rechnung.

    Zitat

    Und erfolgt dann eine erneute Abbuchung oder wird man aufgefordet per Überweisung zu zahlen?


    Zumindest beim ersten Mal erfolgt eine erneute Abbuchung.


    Das Grundproblem ist: Für 19 Euro lohnt es sich nicht, einen Rechtsstreit zu führen. Solltest Du aber viele solche 19-Euro-Gebühren haben, lohnt es sich eher, über Deine Finanzen nachzudenken.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • bitte keine subtilen Unterstellungen. ich hatte bisher keine Rücklastschrift. Überlege aber evtl. einer Rechnung zu widersprechen und LS zu stornieren.


    weitere Meinungen?

  • Schau mal im Kontouszug, ob sich im Kommentartext zur Rückbuchung irgendwo ein einstelliger €-Betrag versteckt. Der dürfte niedriger sein, als 19 € und du hast O2 gegenüber den Nachweis, daß O2 weniger Kosten entstanden sind, womit Du deren Betrag reklamieren kannst.


    Auch im P/L-Verzeichnis der Bank steht die original Rücklastschriftgebühr drin.


    Selbstverständlich nutzen die NBs die RL-Gebühren als zusätzliche Einnahmequelle.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von Eli
    bitte keine subtilen Unterstellungen. ich hatte bisher keine Rücklastschrift. Überlege aber evtl. einer Rechnung zu widersprechen und LS zu stornieren.

    Wenn du es vorher reklamierst und O2 keine Korrektur vornimmt, dann würde ich auch das Geld zurückgehen lassen. Dann hat O2 diese auch nicht in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon ist die VZ an dem Thema dran. Das Urteil für 2012 hat für O2 keine auswirkung, da es gegen einen anderen Netzbetreiber erlassen worden ist.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Schau mal im Kontouszug, ob sich im Kommentartext zur Rückbuchung irgendwo ein einstelliger €-Betrag versteckt. Der dürfte niedriger sein, als 19 € und du hast O2 gegenüber den Nachweis, daß O2 weniger Kosten entstanden sind, womit Du deren Betrag reklamieren kannst.

    Blödsinn, und zwar sehr großer. Denkst du das die Hausbank von o2 nicht auch Geld für die geplatzte Rücklastschrift nimmt? Man kann zwar pie mal Daumen die Kosten errechnen, aber mit dem eigenen Kontoauszug kommt man sicher nicht weiter. Ich habe auch noch keinen Kontoauszug gesehen, welcher den Betrag ausweist...


    Zitat

    Auch im P/L-Verzeichnis der Bank steht die original Rücklastschriftgebühr drin.

    Hast du mal ein Beispiel bzw. eine Quelle dazu?


    Zitat

    Selbstverständlich nutzen die NBs die RL-Gebühren als zusätzliche Einnahmequelle.

    Richtig und 19 euro sind unverschämt hoch. Die Verbraucherzentrale ist an dem Thema aber schon.


    Gruß Marco

  • Die RL-Gebühren betragen meines Wissens nach einheitlich bei allen deutschen Kreditinstituten 3,50€.


    Als ich mal ne RL von O2 hatte wollten die von mir auch 20 Euro haben, worauf ich denen eine freundliche Mail schrieb mit dem o.g. Hinweis und schwupps waren die "Rücklastschriftgebühren" ausgebucht.


    Ich finde deren Argumentationen eh bekloppt. Es wird mit dem erhöhten Aufwand argumentiert den der Betreiber ja angeblich hat wenn er die KOnten und Zahlungen überwachen muss. Es läuft also für den Betreiber nicht alles nach "Schema F". Würde man dieser Argumentation folgen, dann müsste ich also jedesmal wenn ich unvorhergesehen kein Netz habe, oder wiedermal das mobile Internet nicht oder nur extrem langsam funktioniert einen Anruf bei der Hotline machen und für jede angefangene 10 Minuten 15 Euro berechnen. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke...... ich glaube ich müsste nie wieder Handyrechnungen bezahlen..... :)

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Blödsinn, und zwar sehr großer. Denkst du das die Hausbank von o2 nicht auch Geld für die geplatzte Rücklastschrift nimmt? Man kann zwar pie mal Daumen die Kosten errechnen, aber mit dem eigenen Kontoauszug kommt man sicher nicht weiter. Ich habe auch noch keinen Kontoauszug gesehen, welcher den Betrag ausweist......
    Gruß Marco


    Dann hast Du noch vieles nicht gesehen.
    Schau genauer hin. Der Betrag (ohne Benennung) steht in dem Textbandwurm im Anmerkungsfeld bei der Rückbuchung. Diese ist ja an den Lastschriftenempfäner gerichtet.


    Übrigens schreibt O2 selbst, daß bei Nachweis geringerer Gebühren eine Erstattung möglich ist.


    https://www.sparkasse-koelnbon…leistungsverzeichnis.pdfx


    "3.1.1
    ...
    Rückbelastung von nicht eingelösten Lastschriften 3,00 EUR zu Lasten des Zahlungsempfängers"


    So viel zum "ganz großen Blödsinn" und ähnlichen Vorwürfen.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Das Urteil für 2012 hat für O2 keine auswirkung, da es gegen einen anderen Netzbetreiber erlassen worden ist.

    Konkret war es E-Plus. Da scheint aber keinen großen Eindruck gemacht zu haben, denn E+ nimmt nach wie vor die 15 €. Ich habe auch nur einen Beschluss des OLG Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz gefunden. Vielleicht läuft das Hauptsacheverfahren auch noch.


    Kann man bei o2 eigentlich ohne Mehrkosten per Überweisung bezahlen? Dann ist das Urteil ohnehin nur bedingt übertragbar, denn sowohl im E-Plus-Fall als auch bei Germanwings, wozu der BGH 2009 entschieden hat, war es so, dass man auf Lastschrift bzw. Kreditkartenzahlung beschränkt war. Dies haben beide Gerichte in der Begründung auch ausdrücklich herausgestellt.

  • Da mich ein User per PN gefragt hat, wie ich das gemacht habe und ich aber den Foren-Gedanken nach, alle daran teilhaben lassen möchte, habe ich mal in meinen alten Mails gewühlt.


    Die Mail von O2 habe ich zwar leider nicht mehr gefunden, aber dennoch eine von Congstar, und in diesem Falle sind ja wirklich alle gleich. Congstar will zwar "nur" 15 Euro haben, was mir aber auch zu viel war. Meine Antwort auf deren Mahnung per Mail:




    Logische Antwort von Congstar (man kanns ja mal versuchen):



    Antwort von mir:



    Das schien dann doch nicht so üblich zu sein, dass sich da jemand zur Wehr setzt und prompt kam von Congstar:



    und zu guter Letzt dann:



    Wir lernen daraus, hartnäckig bleiben und den Betreiber auffordern zu klagen. Ich gehe wohl recht in der Annahme dass dann jeder NB einknicken wird, da die kein gesteigertes Interesse daran haben ein Urteil für sich selbst zu riskieren.


    Bis jetzt schreien alle immer laut "Das Urteil gilt ja nur für Mobilcom *hier bei Bedarf anderen Provider/Netzbetreiber einsetzen!.


    Wie schon in meinen Mails geschrieben, habe ich dem NB einen Schaden verursacht, den bin ich gerne bereit zu zahlen, nämlich die von mir verursachte RLS-Gebühr, mehr aber auch nicht.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!